Wieso werden Muslime teilweise auch wegen Drogendelikten und anderen Vergehen hingerichtet, obwohl dies einem authentischen Hadith aus Bukhai widerspricht?
Es steht klar und deutlich geschrieben:
6878 - ... ‘Abdullāh berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede � auf ihm, sagte: � ”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf � nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der � Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und � wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft � (der Muslime) löst.“ �
Wir haben also Mord, Ehebruch und Apostasie. Da steht aber nichts von Drogen, Vergewaltigungen, homosexuellen Verkehr, schwarzer Magie usw. Dennoch gibt es in Scharia-Staaten für verschiedene Delikte die Todesstrafe.
3 Antworten
”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle:
Diese Formulierung schließt logisch jegliche weitere "Fälle" aus, weshalb Deine Frage völlig berechtigt ist.
Aber ...
Muhammad war ja doch nur ein sehr fehlbarer Mensch, der sehr viel gesagt hat, wenn der Tag lang war. Und so kommt es, dass er in anderen hadithen eben auch anderes gesagt hat, wodurch Widersprüche entstanden sind.
Aufgabe der Rechtsgelehrten im Islam ist es seit jeher, auf den vorliegenden Rechtsquellen fußend zu islamisch korrekten Urteilen zu kommen. Wie das im Detail gehen soll, ist mir ein Rätsel. Mutmaßlich aber ist man um solche Widersprüche gar nicht so böse, da sie den Interpretationsspielraum ganz erheblich vergößern und somit den Mächtigen die Möglichkeit einräumen, auch ihr poltisches Kalkül einfließen zu lassen.
Man muss erstmal festhalten, dass nicht alles was in den „islamischen“ Ländern durchgeführt wird und passiert zum Islam gehört. Zum Beispiel werden Homosexuelle in den Ländern umgebracht, obwohl das ganz klar der Scharia (islamisches Gesetz) widerspricht. Denn ein Muslim kann nur für das zur Rechenschaft gezogen werden, was er tut und nicht für etwas, wofür er nichts kann (Homosexualität, Behinderung und so weiter). Das was die „Scharia“ ist, ist das islamische Gesetz und in der Zeit der 4 rechtgeleiteten Kalifen hat man nach diesen festverankerten Scharia-Gesetzen gelebt, woran es keinen Zweifel gibt.
Absolut richtig. Viele verstehen das falsch und denken, dass die Homosexualität an sich verboten ist, möge Allah uns vor solch einer Unwissenheit bewahren.
Ja, aber ein homosexueller Mann oder eine homosexuelle Frau möchte ja auch entsprechend leben. Wir sollten sie lassen, meine Meinung.
Mein erster Gedanke:
Egal womit die das im jeweiligen Fall rechtfertigen, es "widerspricht sich nicht, es ergänzt sich gegenseitig"
Da war ich auch zuerst, aber das passt nicht zur Formulierung im hadith:
”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf � nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle:
"ausser in einem der drei Fälle" schließt weitere Fälle kategorisch aus.
Mir brauchst das nicht erzählen ^^
Im Koran steht, man fällt nach unten, im Hadith steht, man fällt nach oben.
Der Muslim sagt "das widerspricht sich doch gar nicht, es ergänzt sich, beides ist korrekt".
Danke für deine Antwort. Richtig, der Maßstab ist allein Koran und Sunna. Schau etwa HIER:
In allen vier Rechtsschulen gilt homosexueller Verkehr als Sünde, jedoch gibt es bezüglich der Bestrafung keinen Konsens.