Wieso werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht umbenannt?
Wieso werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht umbenannt in Einkünfte aus Angestelltenverhältnis weil dann wäre es ja einfacher zu verstehen
3 Antworten
Der Begriff „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ ist in der deutschen Steuergesetzgebung bewusst gewählt worden, um die Art der Tätigkeit klar zu definieren.
Der Begriff „nichtselbständige Arbeit“ umfasst nicht nur klassische Angestelltenverhältnisse, sondern auch andere Formen der Beschäftigung, bei denen jemand für eine Arbeit entlohnt wird, aber keine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt. Dazu gehören zum Beispiel Beamte oder Soldaten. Würde man nur von „Angestelltenverhältnis“ sprechen, könnte dies fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass Beamte oder ähnliche Beschäftigungsformen nicht erfasst wären.
Beamte, Richter, Soldaten und Pensionäre sind auch keine Angestellten und erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Weil Arbeiter oder Honorarkräfte und viele andere auch darunter fallen, und somit eine viel umfänglichere Definition benutzt werden muss. Du hast es doch offensichtlich auch verstanden, oder? Ich finde, es ist gar nicht schwer zu verstehen,
Wenn du zum Beispiel alle Nichtsäugetiere benennen willst, wäre es dann sinnvoll zu sagen, dass es einfach die Vögel sind? Und was ist mit Fischen, Schlangen, Spinnen?