wieso darf ich meinen Führerschein nicht machen, aufgrund einer "Körperverletzung"?
hallo, zwar habe ich gestern einen brief von der Führerscheinstelle bekommen wo drinnen steht dass die polizei denen mitgeteilt hat dass gegen mich ein Verfahren wegen Körperverletzung läuft und die Führerschein stelle darf erst weiter an meinem Führerschein "arbeiten" wenn das verfahren eingestellt worden ist, oder ich nh Strafe oder ähnliches bekomme. das Problem ist, ich weiß von keiner Körperverletzung, und zudem habe ich mich in meinem leben noch nie mit jemandem gehauen oder ähnliches 🤣, es läuft gerade ein Verfahren gegen mich wegen minderwertiger Diebstahl und Beleidigung aber nicht wegen Körperverletzung. was sollte ich machen? die Polizei meinte ich könnte nur mit einem Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen und/oder müsste einfach das verfahren abwarten. aber trotzdem möcht ich meinen Führerschein weitermachen, was soll ich machen? was denkt ihr?
2 Antworten
dass die polizei denen mitgeteilt hat dass gegen mich ein Verfahren wegen Körperverletzung läuft
Scheinbar hat man durch die Tat ein derart hohes Aggressionspotenzial gesehen, dass man daraus einen charakterlichen Eignungsmangel ableitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kam daraufhin ebenfalls zu dem Schluss, dass die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung erforderlich sind, andernfalls hätte man die Unterlagen unverzüglich vernichtet.
§2 Abs 12 StVG:
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.
Die Fahrerlaubnisbehörde wartet nun ab, ob sich die Vorwürfe bewahrheiten oder du zu Unrecht beschuldigt wurdest. Bei einer Verurteilung verfährt sie nach §11 Abs 3 Nr 6 FeV:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde
Die Folge wäre dann eine MPU-Anordnung.
die Polizei meinte ich könnte nur mit einem Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen
Dann beantrage Akteneinsicht bei der Fahrerlaubnisbehörde und bringe in Erfahrung, was genau die Polizei mitgeteilt hat.
Es läuft ein offenes Verfahren gegen dich und der Ausgang ist ungewiss. Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine schwere Straftat dar. Ließe man dich jetzt zum Führerschein zu, ist die Gefahr groß, dass du das Auto als Waffe einsetzt und noch mehr Menschen vorsätzlich verletzt.
aber gegen mich läuft kein Verfahren wegen Körperverletzung, nur wegen minderwertigem diebstahl und beleidigung
aber ich habe gerade kein Verfahren am laufen wegen Körperverletzung, nur wegen Beleidigung und Minderwertigen Diebstahl