Wie wird die Abfindung ganz genau berechnet und bekommt man eine Sperre beim Arbeitsamt auf das ALG 1?

3 Antworten

Hi,

leider ist eine Abfindung nicht so leicht zu errechnen, wie du glaubst.

Die Formel ist nur eine Richtschnur, und keinesfalls rechtlich bindend. Es gibt dazu auch schon unterschiedliche Urteile.

Früher galt mal Brutto gleich Netto, diese Zeiten sind lange vorbei.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Grundsätzlich hat Ihre Abfindung, egal wie hoch sie ausfällt, keinen Einfluss auf Ihr Arbeitslosengeld (anders jedoch beim Arbeitslosengeld II).
Einigen Sie sich jedoch – im Rahmen eines Abfindungsvergleichs - auf die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten, kann es zu einer Anrechnung kommen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Abwicklungsvertrags ebenfalls nachteilige Folgen haben kann.

Zum Nachlesen: https://kuendigungsanwalt.de/abfindung.html

Aber welchen Brutto Monatslohn gebe ich da ein, wenn das Gehalt schwankt ? Zudem hatte sich mein Bruttolohn mit den Jahren immer wieder erhöht.

Durchschnittsbrutto.

Und bekommt man eine Sperre beim Amt, wenn man durch ein Sozialverfahren gekündigt wird ?

Das läßt sich pauschal nicht beantworten. Ggf. nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Das alles teilt Dir der Betriebsrat mit. Der rechnet auch aus, was Dir zusteht. Wenn Du gekündigt wirst, bekommst Du keine Sperre. Du musst Dich aber unmittelbar nach Bekanntwerden Arbeit suchend melden. Sonst kann es da eine Sperre geben.


Guanako92 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 23:31

danke für die Antwort. Aber ich hatte gehört wenn man eine Abfindung bekommt, dann wird man für mindestens 3 Monate gesperrt von ALG1, egal ob man sich sofort arbeitsuchend gemeldet hat. Stimmt das ?

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Agamemnon712  30.08.2024, 06:42
@Guanako92

Nein. Aber der Anspruch auf Arbeitslosgeld kann durch die Abfindung ruhen.

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