Wie wird das eigentlich berechnet, wenn die Heizung nicht abgelesen werden konnte ich einem Mehrfamilien Haus?
Wird das etwa so berechnet, als hätte man 365 Tage im Jahr 24 Stunden die Heuzung auf Nummer 5 laufen gelassen?
Oder wird einem nur der Restwert zugeordnet, der den anderen nicht zugeordnet werden konnte?
LG Bloodwyn
4 Antworten
Eine solche Schätzung ist für die echte Abrechnung nicht zulässig.
Der Mieter hat einen Anspruch auf eine detaillierte und fundierte Abrechnung.
Für den Fall, dass ein Zählerwert nicht (rechtzeitig) übermittelt wurde, würde ein Anbieter einen Querschnittswert aus der Vergangenheit zugrunde legen und dann mit der Nachreichung der Daten verrechnen.
Erst einmal hast du dafür zu sorgen, dass die Heizung abgelesen werden kann. Wenn du das verhinderst, zahlst du erst einmal den Mehraufwand. der wird keineswegs auf alle umgelegt. Eventuell wird dir deswegen die Wohnung sogar gekündigt.
Dann zahlst du dem Durchschnitt aller Mieter plus einem Sicherheitsaufschlag von vielleicht 20 %. Man will ja vermeiden, dass die anderen für dich mit bezahlen müssen.
Wenn der Mieter eine Ablesung verhindert (wie auch immer das geschieht), dann wird auf Grundlage alter Werte geschätzt und ein Zuschlag verwendet.
Beim Stromverbrauch ist es hier so, dass geschätzt wird, mit der nächsten Ablesung wird das dann wieder ausgeglichen.