Wie viele Fehltage darf ich in der Ausbildung laut IHK haben?

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Eine feste Qoute gibt es in der Tat nicht. die 10 bis 15% Fehltage die hier schon mal angeschnitten wurden sind aber schon mal ein guter Ansatz.

Ich kenne allerdings Fälle, wo Azubis schwer krank wurden während der Ausbildung und damit deutlich über diese Zeiten kamen. hier KANN in Rückspürache mit der Handels- Pflege oder Handwerkskammer (je nach dem wer für die Sparte zuständig ist) auch trotzdem positiv über die Teilnahme an der Prüfung entschieden werden.

dazu ist es dann allerdings auch erforderlich Initiative zu zeigen. z.B. kann ein Azubi, der sich das Bein bricht, wenn er sagen wir Schlosser werden möchte, auch mit dem Gipsbein die Berufscshule besuchen!

er kann auch z.B. im Büro den Ingineuren an ihren CAD Plätzen über die Schulter schauen etc.

''Für die Berechnung der Fehlzeiten wird von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt nach 2,5 Jahren Ausbildungszeit. sodass bei einer dreijährigen Ausbildung 10% entsprechend 55 Fehltage von der Handelskammer ohne besondere Prüfung toleriert werden (Urlaubstage nicht eingerechnet).''

https://www.ihk.de/bremen-bremerhaven/bilden-qualifizieren/berufliche-ausbildung/rechtsfragen-in-der-berufsausbildung/informationsblatt-zulassung-zur-pruefung-bei-fehlzeiten-3727028

10%

Darüber hinaus beginnt die Gefahrenzone bis 15%.

Wenn dein Ausbilder es befürwortet und deine IHK nice ist, wenn deine Leistungen gut sind, könnte es auch über 15% klappen.