Wie viel Nebenverdienst als Azubi?

1 Antwort

Du bist 19, fällst also nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz

Die Verhinderungspflege könnte als Minijob (bis 538€/Monat) gemacht werden, muß aber nicht.

Das Einkommen wäre für dich steuerpflichtig, wie es mit Sozialversicherung aussieht, weiß ich nicht. (Eine kurzfristige Beschäftigung wäre auch sozialversicherungsfrei).

Die max. Arbeitszeit pro Woche sind 48 Std. / kurzfristige Überschreitung wäre möglich bzw. wo kein Kläger, da kein Richter.

Dein Arbeitgeber muß es nicht genehmigen d.h. er könnte es verbieten.

Solltest du jetzt 6 Wochen am Stück pflegen bzw. vertreten? Sonst könnte man es mal "ausprobieren".


lovelymiss 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 16:55

Wieso wäre das Einkommen steuerpflichtig?

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ellaluise  07.08.2024, 12:19
@lovelymiss

Dein Einkommen aus der Ausbildungsvergütung ist auch steuerpflichtig, nur eben so niedrig das keine Steuer anfällt bzw. es wird mit der Lohnsteuerklasse versteuert. (als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer)

Diese '"Pflegevergütung" ist eben auch Einkommen und müsste in einer Steuererklärung angegeben werden, wahrscheinlich wird aber immer noch keine Steuer anfallen da das gesamte Einkommen noch zu niedrig ist. Würde die Pflege als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet, würde das auch wieder mit Steuerklasse/Lohnsteuer abgerechnet und dann mit Steuerklasse 6 und dann müsstest du eine Steuererklärung machen und würdest möglicherweise gezahlte Steuer zurück bekommen.

Bei einer verwandten Pflegeperson wäre das, meine ich, wieder anders, da geht es steuerfrei.

Ein Minijob z.b. wird ggfs. pauschal versteuert, damit ist es dann erledigt. Minijobs gibt es, weil sie (mal) einfacher abzurechnen waren.

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