Wie viel Nebenverdienst als Azubi?
Hey Community,
also folgendes, die Mutter meiner Freundin hat mich gefragt ob ich für ihre Mutter also die Oma meiner Freundin, die einen hohen Pflegegrad hat, eine sogenannte Verhinderungspflege machen würde.
Ich müsste dann einen Vertrag und regelmäßige Quittung unterschreiben. Allerdings bin ich 19 Jahre alt, MFA Azubi und noch im 1. Lehrjahr meiner Ausbildung mit 965€ brutto und ich darf ja nur eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten sowie nur ein bestimmtes Nebeneinkommen haben.
Wie ich es dem Internet entnehmen konnte darf ich laut Jugendarbeitsschutzgesetz 38,5h pro Woche arbeiten und die hab ich schon voll ausgeschöpft, außerdem muss ich ein Berichtsheft regelmäßig führen und mind. alle 4 Wochen bei meinem Chef abgeben. Die Ärztekammer kontrolliert genau und ich müsste diese Nebenbeschäftigung ja auch meinem Arbeitgeber mitteilen.
Diese Verhinderunsgpflege bezahlt bis zu 1.620€ für 6 Wochen das wäre ja in meinem Fall viel zu viel denn ich darf doch nur 520€ (Minijob Basis) pro Monat verdienen oder?? Und würdet ihr das an meiner Stelle machen?
Danke schonmal
1 Antwort
Du bist 19, fällst also nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Verhinderungspflege könnte als Minijob (bis 538€/Monat) gemacht werden, muß aber nicht.
Das Einkommen wäre für dich steuerpflichtig, wie es mit Sozialversicherung aussieht, weiß ich nicht. (Eine kurzfristige Beschäftigung wäre auch sozialversicherungsfrei).
Die max. Arbeitszeit pro Woche sind 48 Std. / kurzfristige Überschreitung wäre möglich bzw. wo kein Kläger, da kein Richter.
Dein Arbeitgeber muß es nicht genehmigen d.h. er könnte es verbieten.
Solltest du jetzt 6 Wochen am Stück pflegen bzw. vertreten? Sonst könnte man es mal "ausprobieren".
Dein Einkommen aus der Ausbildungsvergütung ist auch steuerpflichtig, nur eben so niedrig das keine Steuer anfällt bzw. es wird mit der Lohnsteuerklasse versteuert. (als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer)
Diese '"Pflegevergütung" ist eben auch Einkommen und müsste in einer Steuererklärung angegeben werden, wahrscheinlich wird aber immer noch keine Steuer anfallen da das gesamte Einkommen noch zu niedrig ist. Würde die Pflege als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet, würde das auch wieder mit Steuerklasse/Lohnsteuer abgerechnet und dann mit Steuerklasse 6 und dann müsstest du eine Steuererklärung machen und würdest möglicherweise gezahlte Steuer zurück bekommen.
Bei einer verwandten Pflegeperson wäre das, meine ich, wieder anders, da geht es steuerfrei.
Ein Minijob z.b. wird ggfs. pauschal versteuert, damit ist es dann erledigt. Minijobs gibt es, weil sie (mal) einfacher abzurechnen waren.
Wieso wäre das Einkommen steuerpflichtig?