Darf ich selber mit PFG1 für jemanden die Verhinderungspflege übernehmen?

2 Antworten

Hey! :-)

die Verhinderungspflege darf grundsätzlich auch erbracht werden von jemanden, der einen Pflegegrad hat.

Wenn die Vertretungskraft mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad Verwandt/Verschwägert ist, dann kann maximal der 1,5fache Betrag vom Pflegegeld gezahlt werden, ansonsten bis zu 1612€ (bzw. 2418€ mit dem Übertrag der Kurzzeitpflege).

Über den Entlastungsbetrag kann beim Pflegegrad 3 nur ein Pflegedienst abrechnen oder je nach Bundesland, könnte man eine „Anerkennung auf Nachbarschaftshilfe“ beim Landesamt beantragen. Wenn du diese Anerkennung hast und es im Bundesland die Nachbarschaftshilfe gibt, dann könntest auch du über den Entlastungsbetrag (125€ im Monat) abrechnen.

Am Besten bei der Pflegekasse mal anrufen und nachfragen! :-)

Ja, das kannst du, mit PG 1 kann man ja auch noch arbeiten in vielen Fällen.

Die 125,-- Euro Entlastungsleistungen darfst du nicht erbringen, das muss ein Pflegedienst mit ausgebildetem Personal- z.B. Alltagshelfern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition