Ich als Azubi fühle mich verarscht!

6 Antworten

Hallo,

ihr solltet beide zur IHK gehen und die Lage dort schildern, am besten mit einem Elternteil (für den Praktikanten) und für dich mit einem Zeugen aus dem Freundeskreis oder aus der Familie... Scheint nicht sehr seriös zu sein !

Könnt ihr Bilder von der "Arbeitsstelle" mit dem Händy machen ? Natürlic ohne die Aufmerksamkeit zu erregen, dann habt ihr Beweise - speichern - und nötigenfalls einem Anwalt zeigen.

Viel Erfolg !

Emmy

Ich schreib Dir mal was aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde, Berufsbildungsgesetz § 14:

"Pflichten bei der Übertragung von Aufgaben an Auszubildende: Den Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind (§ 14 Abs. 2). Werden dem Auszubildenden Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck nicht dienen, kann dieser die Verrichtung verweigern, ohne dass der Ausbildende dies sanktionieren könnte. Auch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann (§ 102 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BBiG). Hinsichtlich Minderjähriger sind die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nach den §§ 22 bis 31 JArbSchG zu beachten. Der Ausbildungszweck liegt in der systematischen Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Es geht also um die Übertragung von Aufgaben, die geeignet sind den Ausbildungszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Übertragung von berufsfremden Arbeiten, insbesondere Hilfs- und Nebenarbeiten ist unzulässig.

Eine an sich zulässige Verrichtung kann durch Wiederholung von dem Zeitpunkt an unzulässig werden, von dem ab sie keine weitere befurliche Handlungsfähigkeit mehr vermittelt. Deshalb dürfen grundsätzlich auch keine Routinearbeiten verlangt werden. Die gelegentliche Heranziehung von Auszubildenden im Handwerk zur Grundreinigung der Betriebsräume verstößt nicht gegen das Verbot der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Verrichtungen, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den berufsspezifischen Tätigkeiten stehen und darf nicht dem Zweck dienen, dem Inhaber eine Putzkraft einzusparen."

Soweit der Arbeitsrechtkommentar. Wie Du siehst, ist das was Du da täglich arbeiten musst nicht zulässig. Davon mal abgesehen geht das bei einem 14jährigen schon gar nicht. In diesem Alter ist er im Sinne des Gesetzes noch nicht einmal Jugendlicher. Da gilt er noch als Kind (Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 Abs. 1)


emily2001  16.01.2014, 10:17

Ich muß sagen, deine Antwort ist klasse !

Daher DH !

Emmy

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Bevor du jetzt Ärger machst, wie lange geht die Probezeit? Denn in der Probezeit stress machen würde dich die Stelle kosten. Nach der Probezeit würde ich mich an die IHK wenden. Dort gibt es einen Ausbidungsberater der für dich zuständig ist. Bei dem kannst du auch dein Anliegen vortragen.


emily2001  15.01.2014, 20:15

Ehrlich gesagt, auf so "eine Stelle" kann man herzlich verzichten... Er / sie würde ein 1/2 Jahr verlieren... ich würde das sofort melden...

Emmy

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xAdmiralAckbarx  15.01.2014, 20:21
@emily2001

ich weiß nicht.. der betrieb könnte die zulassung verlieren, dass er ausbilden darf. und ich denke, dass man vor allem in der heutigen zeit doch noch mal versuchen sollte den platz zu erhalten!

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SimonG30  15.01.2014, 20:37
@xAdmiralAckbarx

wegen sowas verliert kein Betrieb die Ausbildungsberechtigung. Das trauen sich die Kammern nicht, weil sie Angst vor schlechter Presse haben.

Ich kenne Betriebe, wo weibliche Azubis sexuell belästigt wurden, wo Azubis stundenlang im Heizungskeller eingeschlossen wurden, wo einem Kochlehrling ein großes Küchenmesser nachgeworfen wurde. Bilden alle trotz Wissen der zuständigen Kammern noch aus. Traurig, aber wahr...

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Gibt es einen Rahmenplan für Dich? Wo drin steht, wo Du wie lange eingesetzt oder eingeplant bist? Das würde das ganze transparenter & übersichtlicher für Dich machen. Man könnte bei Verstößen auch konkreter dagegen vorgehen.

Wobei es nicht unüblich ist, das auch die kaufmännischen Azubis alle Abteilungen eines Betriebes oder auch die Werkstätten durchlaufen. In einem Betrieb, wo einige Kumpels & Bekannte arbeiten, müssen die Büro-Azubis z.B. 4 Wochen im ersten Lehrjahr in die Lehrwerkstatt & die Produktion. Ohne Ausnahme & mit Wissen der IHK. Aber die haben zumindest einen Zeitplan...


Tanja3001  15.01.2014, 20:55

In der Regel gibt es einen Ausbildungsplan, der auch der IHK vorgelegt wird, daran sollte sich der Ausbildungsbetrieb halten. Während einer Ausbildung ist es nicht unüblich auch mal mehr oder weniger Hilfsarbeiten zu verrichten. Es kann auch der Ausbildung förderlich sein, mal in die Praxis eines Entsorgungsunternehmens Einblick zu nehmen. Aber so wie Du schreibst wirst Du die ganze Zeit mit Aufgaben betraut, die Deine Ausbildung fachlich nicht voran bringen. Du solltest das Gespräch mit der IHK suchen, die müssten in Deinem Fall eigentlich tätig werden können. LG

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In einer Ausbildung mal (ich betone hier extra, dass man das mal macht) was ausbildungsfremdes zu machen, wie Schneeräumen, Schreddern, Bastelarbeiten oder für den Sohn vom Chef am PC was zu machen kann vorkommen. Aber solche Dinge sollten sich im gesunden Rahmen halten und dich nicht von deiner eigentlichen Arbeit abhalten.

Was du beschreibst ist schon Ausbeute. Klar, allerdings musst du auch froh sein, dass du nen Ausbildungsplatz gefunden hast, aber man sollte schon das machen, was zum Beruf gehört. Wenn du einen kaufmännischen Beruf machst, kann es evtl. nicht verkehrt sein, dass man mal rausgeht und sieht, was die im gewerblichen Bereich so machen.

Dein Ausbilder hat die Pflicht dich in deinem Beruf des Industriekaufmanns auszubilden und nicht als Müllhelfer. Er verstößt hier grob gegen seine Lehrpflicht.

Ich rate dir mal mit deinem Anliegen zum Lehrer an der Berufsschule zu gehen und ihm das zu sagen. Alternativ kannst du auch eine Stelle höher gehen an die HWK oder IHK (welche Kammer halt für dich zuständig ist). Jedenfalls ist das kein Dauerzustand bei dir.