Wie viel für ein Beisteller (Pferd) verlangen?
Hey ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin am überlegen mein Pferd was mir zu Verfügung gestellt wurde, der Eigentümerin ab zu kaufen. Allerdings handelt es sich dort um einen bedingt reitbaren Beisteller. Er hat shivering, Hahnentritt und er geht auf einer Seite lahm.
Bitte sagt mir jetzt nicht das es unnötig ist ein krankes Pferd zu Kaufen :D es geht mir hier nur regelrecht um die Frage wie viel ihr für so ein Pferd verlangen würdet ... Er ist halt noch recht jung, aber ich weiß nicht ob das alter da so eine große Rolle spielt.
Danke für eure lieben Nachrichten (:
Liebe Grüße
9 Antworten
Null Euro, die kann mir für das fachgerechte Entsorgen des Tieres, gern einen Betrag x bezahlen.
Pferde die akut lahm gehen dürfen nicht gehandelt werden, außer zur unmittelbaren Tötung. Gleiches gilt für Pferde die dauerhaft lahm gehen, auch hier ist das TierSchG eindeutig!
ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung zu veräußern oder zu erwerben; dies gilt nicht für die unmittelbare Abgabe eines kranken Tieres an eine Person oder Einrichtung, der eine Genehmigung nach § 8 Absatz 1 Satz 1
Vorsicht, es wäre nicht der erste Neubesitzer, der zeitnah besuch vom Vetamt erhält und sein Tier unverzüglich verliert und oben drauf noch ein gutes Bußgeld
wohl gemerkt bedarf es einer amtlichen genehmigung, um so ein pferd zum zweck des weiterlebens zu erwerben.
danke und amen.
Ich kann dir nur beipflichten - auch für mich würde das Alter eines Pferdes keine Rolle spielen...
Finde soo schön, dass du dein Herz an ein krankes Pferd verloren hast - auch sie sollten eine Chance erhalten, um leben zu dürfen.
Du wirst spüren, wenn es nicht mehr kann - und will - und dann die richtige Entscheidung treffen, dessen bin ich mir sicher !
Rede mit der "Besitzerin" - wäre ich sie, würde ich es dir schenken...
Ansonsten wäre ein Betrag weit unter dem - sog. - Schlachtpreis angemessen.
Wenn ihr etwas an dem Tier liegt, wird sie dir entgegenkommen.
Sei dir bewusst, dass größere Tierarztkosten auf dich zukommen können - wirst du vermutlich bereits im Hinterkopf haben...
Ich wünsche dir - und diesem Pferd - ein langes und gutes (gemeinsames) Leben.
Danke, dass du ein Herz für Tiere hast ! ;)
ein pferd, das dauerhaft lahmgeht, darf nicht mehr verkauft werden - nur noch zur unmittelbaren tötung.
es darf auch eigentlich nicht mehr gehalten werden.
dauerhafte lahmheit heisst dauerhafte schmerzen.
das heisst, du bist verpflichtet, dem eigentümer mitzuteilen, dass es euthanasiert werden muss und den termin mit dem eigentümer abzustimmen. denn wenn das ein pferd zur verfügung bist, bist du der BESITZER.
das pferd ist KEIN beisteller. es darf auch per tierschutzgesetz nicht mehr gehalten werden. ein pferd, das dauerhaft unter schmerzen leidet und nicht entsprechend behandelt wird, ist der euthanasie zuzuführen. und zwar unmittelbar.
Absolute Obergrenze wäre Schlachtpreis. Eigentlich sollte sie froh sein, wenn du dich kümmerst.
laut tierschutzgesetz darf ein solches pferd nicht mehr gehalten werden.
es ist den schlachtpreis nicht mehr wert.
die verhältnismässigkeit müsste bei 30 euro liegen. ich meine, für 1 euro darf man ein pferd nicht mehr kaufen.
aber auch das wäre laut TSG nicht legal.
Mit den Einschränkungen vermutlich nur "Schlachtpreis". (Nein, den kenne ich gerade nicht auswendig)
Wobei, eigentlich ist Geschenkt schon fast zu teuer ;)
Ich frage mich eher, wer ein Pferd mit solchen Einschränkungen noch zur Verfügung stellt....
wenn das Pferd - wie die meisten Pferde . als Nichtschlachtpferd eingetragen ist, nützt einem der Schlachtpreis nichts.
Dankeschön das ist sehr nett (: