Wie viel für ein Beisteller (Pferd) verlangen?

9 Antworten

Von Experte pony bestätigt

Null Euro, die kann mir für das fachgerechte Entsorgen des Tieres, gern einen Betrag x bezahlen.

Pferde die akut lahm gehen dürfen nicht gehandelt werden, außer zur unmittelbaren Tötung. Gleiches gilt für Pferde die dauerhaft lahm gehen, auch hier ist das TierSchG eindeutig!

ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung zu veräußern oder zu erwerben; dies gilt nicht für die unmittelbare Abgabe eines kranken Tieres an eine Person oder Einrichtung, der eine Genehmigung nach § 8 Absatz 1 Satz 1

Vorsicht, es wäre nicht der erste Neubesitzer, der zeitnah besuch vom Vetamt erhält und sein Tier unverzüglich verliert und oben drauf noch ein gutes Bußgeld

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

pony  06.01.2023, 20:38

wohl gemerkt bedarf es einer amtlichen genehmigung, um so ein pferd zum zweck des weiterlebens zu erwerben.

danke und amen.

Ich kann dir nur beipflichten - auch für mich würde das Alter eines Pferdes keine Rolle spielen...

Finde soo schön, dass du dein Herz an ein krankes Pferd verloren hast - auch sie sollten eine Chance erhalten, um leben zu dürfen.

Du wirst spüren, wenn es nicht mehr kann - und will - und dann die richtige Entscheidung treffen, dessen bin ich mir sicher !

Rede mit der "Besitzerin" - wäre ich sie, würde ich es dir schenken...

Ansonsten wäre ein Betrag weit unter dem - sog. - Schlachtpreis angemessen.

Wenn ihr etwas an dem Tier liegt, wird sie dir entgegenkommen.

Sei dir bewusst, dass größere Tierarztkosten auf dich zukommen können - wirst du vermutlich bereits im Hinterkopf haben...

Ich wünsche dir - und diesem Pferd - ein langes und gutes (gemeinsames) Leben.

Danke, dass du ein Herz für Tiere hast ! ;)


Emma240300 
Beitragsersteller
 06.01.2023, 13:17

Dankeschön das ist sehr nett (:

ein pferd, das dauerhaft lahmgeht, darf nicht mehr verkauft werden - nur noch zur unmittelbaren tötung.

es darf auch eigentlich nicht mehr gehalten werden.

dauerhafte lahmheit heisst dauerhafte schmerzen.

das heisst, du bist verpflichtet, dem eigentümer mitzuteilen, dass es euthanasiert werden muss und den termin mit dem eigentümer abzustimmen. denn wenn das ein pferd zur verfügung bist, bist du der BESITZER.

das pferd ist KEIN beisteller. es darf auch per tierschutzgesetz nicht mehr gehalten werden. ein pferd, das dauerhaft unter schmerzen leidet und nicht entsprechend behandelt wird, ist der euthanasie zuzuführen. und zwar unmittelbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Absolute Obergrenze wäre Schlachtpreis. Eigentlich sollte sie froh sein, wenn du dich kümmerst.


pony  06.01.2023, 17:19

laut tierschutzgesetz darf ein solches pferd nicht mehr gehalten werden.

es ist den schlachtpreis nicht mehr wert.

die verhältnismässigkeit müsste bei 30 euro liegen. ich meine, für 1 euro darf man ein pferd nicht mehr kaufen.

aber auch das wäre laut TSG nicht legal.

StRiW  06.01.2023, 17:29
@pony

Auch die Abgabe ohne Gewährung von Geldbeträgen ist nicht erlaubt. Veräußern und erwerben setzen keinen Fluss von Geldmitteln voraus.

Mit den Einschränkungen vermutlich nur "Schlachtpreis". (Nein, den kenne ich gerade nicht auswendig)

Wobei, eigentlich ist Geschenkt schon fast zu teuer ;)

Ich frage mich eher, wer ein Pferd mit solchen Einschränkungen noch zur Verfügung stellt....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin

HeyHey250  07.02.2023, 19:56

Ja.. frag ich mich auch..

Dahika  12.02.2023, 12:17

wenn das Pferd - wie die meisten Pferde . als Nichtschlachtpferd eingetragen ist, nützt einem der Schlachtpreis nichts.