Wie viel darf ich im Jahr verdienen?

3 Antworten

Nachträglich wirst Du keine Abzüge haben.

Eine Steuererklärung ist nur sinnvoll, wenn Du in der Ausbildung auch Steuern bezahlst, also auf Deine Lohnabrechnung schauen.

Sinnvoll deshalb, weil Dein Ausbildungsgehalt und Minjob zusammen genommen wird auf Jahresbasis und Du dann sicherlich unter der Steuergrenze bist und somit alle Steuern zurückbekommst


Paulmu15 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 12:51

Ich werde Beamter also müsste ich fast keine Abzüge haben oder?

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AnnaStark  04.08.2024, 12:52
@Paulmu15

Bei den Steuern macht dies kein Unterschied, nur bei den Sozialabgaben

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bei einem ordnungsgemäß angemeldetem Minijob entstehen auch im Nachhinein keinerlei Nachzahlungen.

Bei einer Ausbildungsvergütung von netto 1.310 € netto (wieviel Brutto?) zahlst du sicher auch schon monatlich Lohnsteuer. Welche du im Folgejahr auf Antrag vom Finanzamt komplett zurückbekommen würdest.


Mungukun  04.08.2024, 19:24
Bei einer Ausbildungsvergütung von netto 1.310 € netto (wieviel Brutto?) zahlst du sicher auch schon monatlich Lohnsteuer.

Nein zahlt er noch nicht. Im Jahr 2024 wird mit Steuerklasse 1 erst ab 1.358 € brutto Lohnsteuer einbehalten.

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Mungukun  04.08.2024, 19:54
@kreuzundquerxxx

In seinem Fall schon:

Ich werde Beamter

-> keine SV Beiträge, folglich ist die 1.310 € netto auch bei ihm 1.310 € brutto und somit wird keine Steuer fällig.

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kreuzundquerxxx  04.08.2024, 19:57
@Mungukun

🤦🏻‍♀️🙈oh, das hatte ich tatsächlich nicht berücksichtigt- Danke

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Von Experte Mungukun bestätigt

Du hast nur Abzüge für Beiträge zur Sozialversicherung, aber keine für Lohnsteuer, auch nachträglich nicht. Aufgrund der getätigten Ausssagen besteht auch keine Veranlassung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.