Ab wann Steuererklärung bei Minijob und zusätzlicher Anstellung bei Amazon Flex?
Habe mich zum Amazon-Flex Fahrer angemeldet und habe jetzt ab Mitte September einen Aushilfsjob bei der Uni bekommen.
Bis September habe ich dieses Jahr noch nichts verdient.
Als Amazon Flex Fahrer muss ich ja ein Kleingewerbe anmelden und habe mich als Einzelunternehmer deklariert.
Hat hier jemand Erfahrung damit?
Wenn ich also im Monat mehr als 450€ verdiene durch die Fahrten von Amazon Flex, müsste ich dann eine Steuererklärung machen, oder schauen sie nur nach der Verdienstgrenze die ich im Jahr haben kann?
3 Antworten
Als Amazon Flex Fahrer muss ich ja ein Kleingewerbe anmelden und habe mich als Einzelunternehmer deklariert...
Also ein "Kleingewerbe" gibt es in D gar nicht! Evtl. meinst du die "Kleinunternehmer-Regelung":
Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
- Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
- Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.
Du kannst also nur ein Gewerbe im Haupterwerb oder ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden!
...und habe jetzt ab Mitte September einen Aushilfsjob bei der Uni bekommen.
Falls du damit einen 450-Euro-Minijob meinst als geringfügige Beschäftigung, dann solltest du drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du erst gar nicht diesen Minijoblohn in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert!
Für deine selbstständige Tätigkeit mußt du natürlich immer eine Ek-Steuererklärung abgeben: https://www.klicktipps.de/gewerbe_steuern.pdf
Gruß siola55
PS: Infos, Hinweise und viele, viele Tipps zur Gründung eines eigenen Gewerbes findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen" bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Als Selbstständiger , musst du eine Steuererklärung machen, so oder so .
Vielleicht fragst du auch mal einen Steuerberater, der kann dir sicher mal eine Mustersteuererklärung erstellen.
Du bist selbstständig, du musst so oder so eine Steuererklärung abgeben.