Wie viel Bürgergeld könnte im schlimmsten Fall meine Familie erhalten?

2 Antworten

Wenn Du unverschuldet arbeitslos werden solltest und innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann hast Du die Anwartschaftszeit für vorrangiges ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit erfüllt.

Bei min. 24 Monaten mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung wären es unter 50 Jahren max. 12 Monate ALG - 1 Anspruch.

Der Anspruch wird zwar im Regelfall aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet, man könnte aber auch das Nettoeinkommen nehmen.

Davon stünde dir dann wegen der Kinder mit Anspruch auf Kindergeld in etwa 67 %, ohne wären es nur 60 % an ALG - 1 zu.

Das könnte dann unter Umständen mit Bürgergeld vom Jobcenter aufgestockt werden, wenn ihr inkl.des Kindergeldes euren Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntet.

Ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit wäre zu prüfen, einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag findest Du im Internet.

Da solltest Du dir auch das Merkblatt für Kinderzuschlag suchen, einen kostenlosen Rechner für Bürgergeld findest Du da auch.

Ohne eigenes Einkommen stünde euch bei Bürgergeld derzeit für euch Erwachsene min. jeweils 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und für Kinder unter 6 Jahren derzeit jeweils 357 Euro Regelbedarf.

Dazu käme dann bei einer Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom von angenommen 1500 Euro noch jeweils 1/4 Kopfanteil von der gesamten Warmmiete.

Also angenommen jeweils 375 Euro zum jeweiligen Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Bei euch beiden käme man dann auf jeweils etwa 881 Euro x 2 = ca. 1762 Euro und für die beiden Kinder ca. 732 Euro x 2 = ca. 1464 Euro.

Der Gesamtbedarf ohne Anrechnung von eigenem Einkommen läge dann bei min.um die 3226 Euro.

Bei den Kindern würde vom Bedarf das Kindergeld von jeweils 250 Euro abgezogen und dein anrechenbares ALG - 1 zunächst auf deinen Bedarf angerechnet.

Wenn Du dann mehr hast als Bedarf, würde der übersteigende Betrag entsprechend auf die Bedarfe der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft verteilt und somit der Leistungsanspruch gemindert.

Hast Du außer deinem ALG - 1 kein weiteres Einkommen, kannst Du min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, also dein anrechenbares Einkommen dadurch verringern.

Möglich wäre ggf.noch die Absetzung deiner KFZ - Haftpflichtversicherung.

Bei deiner Frau wäre das ohne sonstigen Einkommen meiner Kenntnis nach nicht möglich, wenn das Auto auf ihren Namen läuft, aber selbst wenn nicht, würde das Jobcenter sicher nur ein Auto berücksichtigen, sollten beide über dich laufen.


Miller29191828 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 10:01

Sagen wir ich erhalte Bürgergeld, wie viel geld kriege ich dann monatlich aufs Konto? Das ist nicht ganz klar durch die antwort. Ich danke dir, die Antwort hilft mir sehr gut weiter, top!

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isomatte  08.07.2024, 10:33
@Miller29191828

Was ist denn an meiner Erklärung nicht zu verstehen ?

Ich habe dir doch berechnet was euch ohne Berücksichtigung von eigenem anrechenbarem Einkommen zustehen würde.

Vergessen habe ich, dass Pflegegeld kein anrechenbares Einkommen ist, also ihr dann weiterhin zusätzlich erhalten würdet.

Die Regelbedarfe für euch 4 zusammen lägen derzeit bei min. 2 x 506 Euro + 2 x 357 Euro = min. 1726 Euro + angenommen eure 1500 Euro an Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Zusammen also derzeit min. 3226 Euro für die gesamte Familie, inkl.eurer Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Davon ginge dann 2 x 250 Euro Kindergeld vom jeweiligen Bedarf der Kinder ab und dein anrechenbares ALG - 1.

Den Rest würdet ihr dann unter Umständen vom Jobcenter als Aufstockung mit Bürgergeld erhalten, wenn kein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag bestehen würde, mit dem ihr dann mit deinem anrechenbarem ALG - 1 und Kindergeld euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll decken könntet.

Aber für das Wohngeld ist ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich, ihr müsstet dann soviel Einkommen haben, dass ihr eure Warmmiete zahlen könntet und dann von euren Regelbedarfen min.noch 80 % zur Verfügung hättet.

Dabei könnte das Kindergeld von 520 Euro helfen, unter Umständen auch das Pflegegeld, auch wenn beides kein anrechenbares Einkommen ist, könnte aber helfen das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.

Aber bei einer Warmmiete von um die 1500 Euro und bei einem Regelbedarf für euch 4 von derzeit min. 1726 Euro, müsstet ihr nach Zahlung der Warmmiete und min. 80 % vom Regelbedarf noch um die 1380 Euro übrig haben.

Also im Monat mit der Warmmiete von 1500 Euro auf min.um die 2880 Euro kommen.

Bitteschön

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Anspruch auf Arbeitslosengeld wäre vorrangig.

Bürgergeld auswendig ca. 1.700 € plus Miete.

Arbeitslosengeld kann mit Bürgergeld aufgestockt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Miller29191828 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 08:34

1.700 Euro plus Miete? So viel habe ich aber jetzt gar nicht übrig und ich arbeite!

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Agamemnon712  08.07.2024, 08:37
@Miller29191828

Dann ist Dein Nettoverdienst zu gering :)

Aber Kindergeld gibt es ja auch noch.

Kindergeld wird natürlich auf Bürgergeld angerechnet.

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Miller29191828 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 08:43
@Agamemnon712

Und pflegegeld? Mein Nettoverdienst beträgt 3.500 plus Kindergeld plus pflegegeld. Die Miete ca. 1500 Euro.

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Agamemnon712  08.07.2024, 08:45
@Miller29191828

Pflegegeld wird nach meinem Kenntnisstand nicht angerechnet.

Mein Nettoverdienst beträgt 3.500 plus Kindergeld plus pflegegeld.

Worüber beschwerst Du Dich dann?

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Miller29191828 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 08:49
@Agamemnon712

Ja, ich finde dennoch, dass es zu wenig ist. Von 3.500 geht 1.500 Euro miete weg, dann kosten für Kindergarten und 2 Autos und es bleibt wirklich nicht viel übrig. Dann muss ich auch noch zur arbeit gehen. Das nervt. Ich möchte doch lieber zuhause sein.

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Agamemnon712  08.07.2024, 08:51
@Miller29191828

Dann müßt Ihr Eure Fixkosten senken :)

Ich möchte doch lieber zuhause sein.

Falls Du damit Arbeitslosigkeit meinst, so wird das nicht funktionieren. Unter Arbeitslosen- bzw. Bürgegrgeldbezug mußt Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Damit bin ich raus.

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