Wie soll man als Gast reagieren, wenn die Bedienung mir eine Bierdusche verpasst hat?

16 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Lieber fighter,

 

je nach Tagesdurchschnittstemperatur und wie frisch das Hemd sonst noch war, könnte man sich ja ein etwas kleineres Glas geben lassen und... halt die Zeit bis zum Ersatzbier überbrücken. Welches dann aber kostenlos zu sein hat, denn immerhin lieferst du ja mit deinem Action-Körper eine umsatzsteigernde Showeinlage. Sollte die Lokalität jetzt noch Prosecco anbieten, könntest du ja anstatt Promille eher Prozente pro Molle verlangen.

 

Vielleicht wäre da eine Arbeitsteilung wie beim Wrestling hilfreich: Sprich vorher mit dem Kellner alles genau durch und sag auch der Bedienung Bescheid, die in der Nähe der Musikanlage steht. So kann die Sache mit einer professionellen halbgestreckten Stolper- und Verdreh-Pirouette beginnen (das sind schon mal 3,0 Punkte), und wenn dann noch beim Hemdausziehen genau auf´m Punkt die Musik einsetzt und das Licht ´ne gedeckte Farbe erhält, sind euch die Bestnoten sicher - und es könnte sein, daß hinter dem Gummi deines Slips danach mehr Scheine stecken als in deinem Portemonnaie vorher...

 

LG andisazi


XFighter7 
Beitragsersteller
 17.04.2011, 23:36

Sowas Ähnliches hab ich heut auch fabriziert, wenn mein Chef das gesehen hätte, wär ich wahrscheinlich einen Kopf kürzer. Ich hab ein paar Getränke an einen Tisch gebracht. Das Licht war etwas schummrig und so sind die Farben etwas verwischt, was dazu führte, dass ich dem Kleinkind statt der Apfelsaftschorle den Weißwein eingeschenkt hab, zum Glück hab ich´s aber noch früh genug gemerkt und nochmal etwas umgeschüttet, ansonsten früh übt sich wer ein Meister werden will :D

 

Mit der Showeinlage spar ich mir mit Sicherheit auch den provisorischen Straf-Spüldienst, wenn ich mal wieder meine Rechnung nicht begleichen kann ;-)

 

Man kann mich übrigens auch für Partys buchen, also falls du mal wieder einen schwulen Junggesellenabschied feierst, du kennst meine Nummer ^^

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andisazi  19.04.2011, 00:54
@XFighter7

Och nö, nach meinem letzten mußte ich mir die Wurzel behandeln lassen - von einer Frau. Also meiner Zahnärztin.

Aber die Geschichte mit dem beweißweinten Kind ist schon lustig; unsere Kleine hat im zarten Alter von 3 Jahren mal einen solchen Fehler gemacht. Nun schmecken Apfelsaft und Apfelwein nicht wirklich gleich. Das kleine Gesicht erzählte nach dem ersten Schlückchen Romane, bevor sie ausspie. Und, uns sei verziehen, empört in unsere lachenden Gesichter schaute...  

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XFighter7 
Beitragsersteller
 19.04.2011, 14:18
@andisazi

Zahnärztin sagst du, ja da hab ich vor kurzem auch eine hier über GF kennen gelernt, von der würd ich mich ebenso gern mal behandeln lassen :D

 

Jesus konnte schließlich auch aus Wasser Wein machen, von daher ist doch eh alles ein und dasselbe ;-)

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andisazi  19.04.2011, 14:20
@XFighter7

Ich kann aus Wein Wasser machen; dauert nur ein wenig ;-)) Und danke für das Fähnlein.

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Hi,

najaeins erst mal vornweg, eine kühle Blonde würde ich mal nicht im BG vernaschen eher ein kühles Blondes! :-)

Jeder Besitzer eines Glasbiergeschäftes wird dafür eine Versicherung haben und diese wird das Missgeschick auch übernehmen, passieren kann so etwas dem besten Profi,und wenn es passiert wird er ja nicht im vorraus nachschauen wer von der Stange trägt oder von sonste einen Modeschöper!

Gruß Cosel


XFighter7 
Beitragsersteller
 17.04.2011, 14:56

Also, wenn ich jemandem eine Bierdusche verpassen will, such ich mir mein Opfer schon ganz genau aus und ich bin ebenfalls Profi :D

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Cosel  17.04.2011, 15:15
@XFighter7

Sieht man es aus dieser Richtung,gebe ich dir recht! Bin noch nicht dazu gekommen einen Gast mit Bier duschen zu wollen, und wenn es ein nicht zu netter Gast ist, wäre mir das Bier zu schade für so eine Aktion! Mir ist mal ein kleines Bier au dem Tablett umgestürzt, habe einen netten Gast nicht gleich geduscht,sein Hemd mußte er aber wechseln,hatte es nicht weit war gleich um die Ecke wo er wohnte! Also wie gesagt liber kann ein Haus abbrennen bevor man Bier verschüttet!

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XFighter7 
Beitragsersteller
 17.04.2011, 15:24
@Cosel

Wieso zu schade, das Bier könnte in so einem speziellen Fall ganz wertvolle Dienste leisten, indem es den unliebsamen Gast wieder vertreibt.

 

Ach daher weht der Wind, nochmal einer aus der Gastro, na dann Grüß Gott. Ich find Bier geht noch zum Tragen, aber Champagner-Gläser sind einfach ein Graus,  noch dazu wenn die Tische teilweise so verdammt niedrig sind :0

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Cosel  17.04.2011, 15:45
@XFighter7

Richtig, ich bin Gastwirt, und auch wenn es unliebsamme Gäste gibt, sind es aber auch zahlende Kunden! Und diese braucht man immer, denn besser wird es bestimmt nicht in Deutschland!

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XFighter7 
Beitragsersteller
 17.04.2011, 23:29
@Cosel

Wie hat mein Lehrer mal so schön gemeint. Wenn ein Gast so ein richtiges Arschlohch ist, einfach kurz die Augen schließen und sich den Gast als Dollars vorstellen und schon hat man wieder das fetteste Grinsen drauf :D

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Cosel  18.04.2011, 00:18
@XFighter7

In der heutigen Zeit brauchst du auch die Dollars von unbeliebten Gästen zum überleben,aber zum Glück habe ich da wenige die unbeliebt sind!

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Das kann jedem mal passieren. 1000 Mal dem Gast etwas an den Tisch gebracht und dann passiert es. Dazu muss man nicht einmal tollpatschig sein. Klar für den Gast ist das ärgerlich, genau wie für den Kellner auch.

Hier gilt: Der Kellner hat sich zu entschuldigen, dem Gast sofort etwas zum abtrocknen zu bringen, so gut es eben geht und sofort die Reinigung der Sachen anzubieten, auf Kosten des Hauses selbstverständlich. Und auch Armani Hemden lassen sich gut reinigen. Desweiteren wird dem Gast eine kleine Entschädigung angeboten. So wird es zumindest bei uns gehandhabt. Und sollte das woanders nicht so sein: Nein es ist keine Unverschämtkeit die Reinigung zu verlangen.


XFighter7 
Beitragsersteller
 16.04.2011, 16:34

Sehr schön, da hat einer den Servicegedanken verstanden, in welcher Ecke Deutschlands arbeiteste denn.

 

Gruß XFighter7 alias Kellner in kognito

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Hallo  XFighter7,  schreibe gleich noch mal als Antwort, falls der Kommentar untergeht. Danke für Deinen Kommentar, wenn Du darüber schmunzeln musstest, dann hast Du ja meinen Humor verstanden. Alles Bestens! 


XFighter7 
Beitragsersteller
 17.04.2011, 15:06

Ich versteh nicht einmal mich selbst, wie soll ich da erst deinen Humor verstehen :D

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So was macht wohl keiner mit Absicht. Das StGB kennt keine fahrlässige Sachbeschädigung, es ist also keine Straftat, wohl aber eine unerlaubte Handlung (§ 823 BGB). Schadensersatz - z. B. Erstattung der Reinigungskosten - kannst du also sehr wohl fordern. Das trifft auch keinen Armen, denn zuständig ist die Haftpflichtversicherung des Cafébetreibers.


XFighter7 
Beitragsersteller
 22.04.2011, 16:11

auch mal eine nette Betrachtungsweise, mal so ganz auf dem juristischen Weg und von daher echt interessant. Natürlich würde in so einem Fall auch die Haftpflichtversicherung des Café-Betreibers greifen, allerdings wäre es nichts Außergewöhnliches in der Gastronomie, wenn der unglückliche Kellner die Rechnung einfach selbst zahlen muss, genauso wie er dafür aufkommen muss, wenn er etwas vermeintlich fahrlässig kaputt macht, alles natürlich aus rein pädagogischen Hintergründen, versteht sich.

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XFighter7 
Beitragsersteller
 22.04.2011, 16:11

auch mal eine nette Betrachtungsweise, mal so ganz auf dem juristischen Weg und von daher echt interessant. Natürlich würde in so einem Fall auch die Haftpflichtversicherung des Café-Betreibers greifen, allerdings wäre es nichts Außergewöhnliches in der Gastronomie, wenn der unglückliche Kellner die Rechnung einfach selbst zahlen muss, genauso wie er dafür aufkommen muss, wenn er etwas vermeintlich fahrlässig kaputt macht, alles natürlich aus rein pädagogischen Hintergründen, versteht sich.

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XFighter7 
Beitragsersteller
 22.04.2011, 16:11

auch mal eine nette Betrachtungsweise, mal so ganz auf dem juristischen Weg und von daher echt interessant. Natürlich würde in so einem Fall auch die Haftpflichtversicherung des Café-Betreibers greifen, allerdings wäre es nichts Außergewöhnliches in der Gastronomie, wenn der unglückliche Kellner die Rechnung einfach selbst zahlen muss, genauso wie er dafür aufkommen muss, wenn er etwas vermeintlich fahrlässig kaputt macht, alles natürlich aus rein pädagogischen Hintergründen, versteht sich.

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XFighter7 
Beitragsersteller
 22.04.2011, 16:11

auch mal eine nette Betrachtungsweise, mal so ganz auf dem juristischen Weg und von daher echt interessant. Natürlich würde in so einem Fall auch die Haftpflichtversicherung des Café-Betreibers greifen, allerdings wäre es nichts Außergewöhnliches in der Gastronomie, wenn der unglückliche Kellner die Rechnung einfach selbst zahlen muss, genauso wie er dafür aufkommen muss, wenn er etwas vermeintlich fahrlässig kaputt macht, alles natürlich aus rein pädagogischen Hintergründen, versteht sich.

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