Wie sind abos rechtskräftig?
Erst wenn Bankdaten eiggegeben worden ist oder Über Addrese (Wohnort) oder Email?
1 Antwort
Ein Kauf ist durch zwei Willensbekundungen rechtsgültig: Abgabe und Annahme des Angebots. Meist drückst Du Deine Willensbekundung durch einen Klick auf den Bestätigungsbutton („jetzt kaufen“ o. ä.) aus.
Die Eingabe der Daten wie z. B. die Kontoverbindung oder die Adresse ist kein Ausdruck der Willensbekundung, sprich: damit schließt Du kein Abo ab.
miezepussi
22.10.2024, 21:15
@Inkognito-Beitragsersteller
Man kann ein Abo theoretisch auch per Dauerauftrag bezahlen.
die Angabe des Bankkontos hat nichts mit dem Kaufvertrag zu tun.
IchDirk
22.10.2024, 21:19
gibt es keine Pflicht bei Abos das man Bankkonto angeben muss?