Wie sind abos rechtskräftig?

1 Antwort

Ein Kauf ist durch zwei Willensbekundungen rechtsgültig: Abgabe und Annahme des Angebots. Meist drückst Du Deine Willensbekundung durch einen Klick auf den Bestätigungsbutton („jetzt kaufen“ o. ä.) aus.

Die Eingabe der Daten wie z. B. die Kontoverbindung oder die Adresse ist kein Ausdruck der Willensbekundung, sprich: damit schließt Du kein Abo ab.


Inkognito-Nutzer   22.10.2024, 21:10

gibt es keine Pflicht bei Abos das man Bankkonto angeben muss?