Wie sieht das mit der Probezeit aus, wenn ich eine Prüfbescheinigung für 25 km/h habe?
Ich mache zurzeit meinen Führerschein Klasse B (also Auto-Führerschein) und bin fast 17. Ich habe mit 15 aber schon meine Prüfbescheinigung für das fahren von 25 km/h abgeschlossen und fahre ja jetzt schon seit fast 2 jahren roller. Die Probezeit geht ja auch 2 jahre. Gilt die Probezeit, dann schon ab meiner Prüfbescheinigung und ich bin bald durch mit der Probezeit oder gilt das da nicht?
(Habe im Januar 2023 meine Prüfbescheinigung beim tüv absolviert und habe bis jetzt vorrausgesehen im Dezember 2024 mein führerschein mit bf 17. Also hätte ich ja nur 2 monate Probezeit mit meinem Auto dann, oder???)
Im internet find ich irgendwie keine antwort :(
1 Antwort
Nein, siehe §2a StVG:
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
Die Mofaprüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis.
Weiterhin gilt laut § 32 FeV:
Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.