Wie sieht das mit der Probezeit aus, wenn ich eine Prüfbescheinigung für 25 km/h habe?

1 Antwort

Nein, siehe §2a StVG:

(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Die Mofaprüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis.

Weiterhin gilt laut § 32 FeV:

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.