Wie schnell darf ich auf der B15n fahren?
Hallo Ich würde gerne wissen wir schnell ich auf der B15n fahren darf Danke im vorraus
3 Antworten
Bei der B15n tritt die Ausnahme im § 3 Abs. 3 c StVO ein.
Somit keine Geschwindigkeitsbegrenzung .
Dies kam auch aus einem Schreiben des Bayerischen Landtag heraus.
§3 Abs. 3 c StVO
(Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.)
Liebe Grüße ✌🏽
Bundesstraße=100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(StVO § 3 Abs. 3c)
Nachdem ich mir diese Straße 2 Sekunden bei Google angeschaut habe, ist die B15n zumindest in Teilen Autobahnähnlich ausgebaut, heißt: es gibt, solange Schilder nichts anderes sagen, keine Geschwinidgkeitsbegrenzung.
Da ich diese Straße aber nicht kenne, kann es natürlich auch normale Bundesstraßenabschnitte geben, dort gilt 100km/h.
Nunja, das entspricht ja exakt dem, was ich geschrieben habe, oder?
Nachdem ich mir diese Straße 2 Sekunden bei Google angeschaut habe, ist die B15n zumindest in Teilen Autobahnähnlich ausgebaut, heißt: es gibt, solange Schilder nichts anderes sagen, keine Geschwinidgkeitsbegrenzung.
so schnell wie du möchtest (und dein Auto schafft), ausser dort wo die Geschwindigkeit durch Schilder vorgegeben ist
Hallo, da muss ich dich leider verbessern. Bei der B15n tritt die Ausnahme im § 3 Abs. 3 c StVO ein.
Somit keine Geschwindigkeitsbegrenzung .
Dies kam auch aus einem Schreiben des Bayerischen Landtag heraus.
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0011107.pdf
§3 Abs. 3 c StVO
(Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.)