Bei der Bundespolizei und bei einigen Landespolizeien findet die Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei statt. Nach der Ausbildung kannst du für einen gewissen Zeitraum bei der Bereitschaftspolizei arbeiten.
Antwort
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Bei der B15n tritt die Ausnahme im § 3 Abs. 3 c StVO ein.
Somit keine Geschwindigkeitsbegrenzung .
Dies kam auch aus einem Schreiben des Bayerischen Landtag heraus.
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0011107.pdf
§3 Abs. 3 c StVO
(Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.)
Liebe Grüße ✌🏽