Wie rechnet man den Bedarf an Bürgergeld für eine Mutter mit zwei Kindern bzw wie viel steht ihr zu und ist beim Unterhalt für Kinder auch Miete etc mit drin?

2 Antworten

Wenn die Mutter alleinerziehend ist, kommt es auf das Alter der Kinder an, was sie für diese an Unterhalt bekommt, oder auch nur je nach Altersstufe Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Die Mutter hätte dann derzeit für sich min.einen Anspruch auf 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und je nach Anzahl und alter der minderjährigen Kinder noch Anspruch auf einen Alleinerziehenden Mehrbedarf, findest Du im Internet zum nachlesen.

Dazu käme dann bei 3 Personen min.noch 1/ 3 von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Die anderen 2 / 3 der Warmmiete Falken dann zu je 1 / 3 auf das jeweilige Kind, dazu kommt dann je nach Altersstufe der Regelbedarf für den Lebensunterhalt, findest Du auch im Internet.

Bei Kindern unter 6 Jahren wären es derzeit 357 Euro und unter 14 Jahren 390 Euro.

Der Regelbedarf für den Lebensunterhalt und der Kopfanteil der Warmmiete und ggf.ein zustehender Mehrbedarf ergibt dann den jeweiligen Bedarf der Person.

Davon würden dann eigene Einkommen entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf angerechnet, also bei den Kindern z.B. Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Als Enzelperson erhälste 550 vom Satz ca momentan - Strom der geht da runter heißt bei ner pauschale von ca 100 euro mit zwei kindern könnte hinkommen

sind es nur noch 450

Kindergeldsatz weiß ich gerade nicht liegt aber bei irgendwas von 100- 200 glaube ich ,

das bekommste dann dazu ja, die Miete auch ja aber nur bis zur angemessenen grenze, heißt ne Luxusvilla mit 10 Zimmern und 2000 euro Warmmiete wird natürlich nichts, ne einfache 3 Zimmerwohnung um die 700 Euro dürfte aber gehen , die genauen Angaben sind abhängig von der Region in der du lebst bei der Miete, da musste das Jobcenter selber nochmal fragen, beachte den Unterschied von Kalt und Warmmiete hierbei.

Es kann sein da du mit Kindern in ner Bedarfsgemeinschaft lebst das das angerechnet wird und du dann nur noch 400 oder 300 euro hast.... aber ich glaub das galt nur bei erwachsenen Partnern.