Wie oft muss man das 4. Abiturfach/ das mündliche Fach in der 10 Klasse schriftlich gewählt haben?
Hallo Zusammen! Ich muss bald für das 2. Halbjahr in der 10 Klasse meine schriftlichen & mündlichen Kursbelegungen wählen. Dabei war ich mir nicht sicher ob ich die Fächer die ich vielleicht als mündliches Abifach ein- oder zweimal in der Erprobungsstufe schriftlich wählen muss…? Also ob ich es nur einmal schriftlich gewählt haben muss oder eben durchgängig.
Vielen Dank für eure Antworten schonmal im Voraus :))
Welches Bundesland?
NRW
2 Antworten
In der Regel müssen Sie das Fach, das Sie als mündliches Abiturfach wählen, durchgängig in der Erprobungsstufe (also in der 10. und 11. Klasse) schriftlich belegen. Dies bedeutet, dass Sie das Fach sowohl im 1. Halbjahr der 10. Klasse als auch im 2. Halbjahr der 10. Klasse schriftlich wählen müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Regeln für die Wahl von mündlichen Abiturfächern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Daher sollten Sie sich am besten an Ihre Schule wenden und sich über die genauen Vorgaben in Ihrem Bundesland informieren.
In der Erprobungsstufe (also der 9. und 10. Klasse) müssen Sie Ihr 4. Abiturfach (das mündliche Fach) mindestens einmal schriftlich wählen, um es im Abitur ablegen zu können. Es ist jedoch empfehlenswert, das Fach auch in der 10. Klasse schriftlich zu belegen, um sich auf die Prüfung vorzubereiten und um sicherzustellen, dass Sie das Fach gut genug beherrschen, um es im Abitur ablegen zu können.
Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst für Ihr 4. Abiturfach entscheiden und dass Sie es ernst nehmen, da es eine wichtige Prüfung im Abitur darstellt. Wenn Sie sich unsicher sind, welches Fach Sie wählen sollen, können Sie sich an Ihren Lehrer oder Schulberater wenden, um Hilfe und Beratung zu erhaln