Wie oft darf man bis zum Abi wiederholen?
Wie sehen die Regelungen in Bayern diesbezüglich aus? Darf man mehr als 2 mal wiederholen und trotzdem Abi machen? Ich meine nicht die Oberstufe wiederholen sondern 5.-10. Klasse und was ist die Höchstzahl?
5 Antworten
Nachdem hier viel geglaubt und/oder geraten wird, blicken wir doch mal ins Gesetz.
Dem Art. 53 (3) BayEUG entnehmen wir die Basics:
(3) Das Wiederholen ist nicht zulässig für Schülerinnen und Schüler, die
- dieselbe Jahrgangsstufe zum zweiten Mal wiederholen müssten,
- nach Wiederholung einer Jahrgangsstufe auch die nächstfolgende wiederholen müssten.
Das Wiederholen ist außerdem nicht zulässig für Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und Realschulen, die innerhalb der Jahrgangsstufen 5 bis 7 zum zweiten Mal nicht vorrücken durften.
Dann gibt es noch die Höchstausbildungsdauer am Gymnasium, die in § 14 GSO festgeschrieben ist. Diese beträgt üblicherweise 11 Schuljahre (am G9), davon 4 Jahre für die Jahrgangsstufen 11 - 13, sodass bei mehr als zwei Wiederholungen i.d.R. die Höchstausbildungsdauer überschritten würde.
Perfekte Antwort! Ich ergänze noch, dass freiwillige Wiederholungen nicht zählen und auch Jahre ausgesetzt werden können, wenn schwerwiegende medizinische/psychische/ähnliche Gründe vorliegen. Das muss natürlich ordentlich attestiert sein.
Kommt auf Art des Diploms drauf an. Beispielsweise darf man beim International Baccalauréat maximal drei Mal die Prüfungen ablegen. Wenn du also ein Fach drei Mal hintereinander (in jährlichem Abstand) wiederholst hast wirst du nicht mehr zu weiteren Prüfungen zugelassen.
Abgesehen davon werden öffentliche Schule es in der Regel nicht akzeptieren, dass du die Prima mehr als einmal wiederholst.
Fehler oben: sollte heissen zwei mal hintereinander wiederholt (also insgesamt drei Prüfungssessionen).
Bei uns darf man insgesamt zweimal sitzenbleiben. Hat man insgesamt schon zweimal wiederholt und schafft die Versetzund wieder nicht, fliegt man.
Ich glaube du kannst so oft wiederholen wie du willst. Offiziell mag es dafür eine Höchstzahl geben, aber dass diese in der Realität durchgesetzt wird glaube ich nicht.
Bildung ist gut.
Du glaubst gar nicht, wie sauber diese Regelungen durchgesetzt werden :-)))
Es gibt eine Höchstausbildungsdauer. Und auf die hat die Schule durchaus ein Auge.
In Österreich ist mehr möglich. Ich spreche leider aus Erfahrung. :(
2 mal, glaube ich.
Aber bei uns ist das nie vorgekommen.
Die sind dann immer doppelt Sitzen geblieben, dann bist du eh raus.
Nein, das stimmt so nicht. Man darf insgesamt höchstens zweimal wiederholen. Schafft man es dann wieder nicht, fliegt man von der Schule.