Wie lange muss ich dort wohnen, um das Kennzeichen der neuen Stadt zu bekommen?
Hallo.
Die Frage klingt komisch und kompliziert. Gebe es zu:) Ich wohne in Duisburg und möchte für einige Zeit in den Ennepe-Ruhr Kreis ziehen, um den Kopf bisschen frei zu bekommen und mein Kennzeichen ändern zu können. Wenn ich das mache, habe ich meinen Namen als Kennzeichen. Meine Frage ist, wie lange muss ich dort mindestens wohnen, um das Kennzeichen ändern zu können? 6 Monate, 1 Jahr? Ich möchte dann mit dem neuen Kennzeichen wieder zurück nach Duisburg ziehen. Also gibt es eine Mindestanzahl an Monate, die ich dort wohnen muss oder kann ich das innerhalb von drei oder vier Monaten erledigen?
Bitte nur ehrliche, weiterhelfende Antworten.
Danke.
4 Antworten
Du musst das Kennzeichen am Auto haben, wo du gemeldet bist, da wo dein Hauptwohnsitz ist.
Und soweit ich weiß, ab dem Zeitpunkt wo du dort wohnst, ohne Frist. Kann zu Strafzahlungen führen wenn das nicht passt und du woanders wohnst als dein Auto gemeldet ist.
Falsch. Strafzahlungen werden nur fällig wenn man nicht binnen 6 Monaten als eingereister Bürger aus dem Ausland
Sobald du im EN-Kreis gemeldet bist, kannst du auch dein Auto ummelden. Einzige Voraussetzung ist halt der Hauptwohnsitz. Wenn du nach zwei Monaten wieder nach DU ziehst, kannst du dein EN-Kennzeichen mitnehmen. Das Auto muss natürlich in beiden Fällen jeweils umgemeldet werden. Das Kennzeichen musst du inzwischen nicht mehr ändern, kannst du aber natürlich.
Du kannst in den Ennepe-Ruhr Kreis ziehen, dein Auto dort anmelden. Wenn du wieder nach Duisburg ziehst kannst du das Kennzeichen behalten, musst nur die Adresse ändern lassen.
für spielereien frag die zulassungsstellen !
am neuen wohnort mußt halt erst eine wohnung finden - damit du E N = Ernst Näger bekommst -
Danke für die Antwort. Die Frage ist hier jetzt natürlich, wie lange muss mindestens ich im EN-Kreis wohnen, damit ich diese Wohnung als Hauptwohnung anmelden kann?