Wie lange geht die Probezeit bei einer Ausbildung?

10 Antworten

In der Regel 4 Monate. Es gibt aber abweichende Ausnahmen.


Familiengerd  11.08.2022, 19:03

👎Von einem "Community-Experten - Ausbildung, Ausbildung und Studium, Beruf & Ausbildung" sollte man schon eine entschieden präziser Antwort erwarten können - wobei diese Antwort noch nicht einmal korrekt ist wegen ihrer Auslassungen! 👎

I.d.R. über 4 Monate, in pflegerischen Berufen darf sie bis zu 6 Monaten dauern .


Familiengerd  11.08.2022, 16:51
in pflegerischen Berufen darf sie bis zu 6 Monaten dauern

Sie darf nicht nur bis zu 6 Monaten dauern, sondern muss 6 Monate dauern!

Guckst du hier

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html

Ausnahme...Altenpflege und öffentl. Dienst, da oft bis zu 6 Monate.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Familiengerd  11.08.2022, 17:21
Altenpflege und öffentl. Dienst, da oft bis zu 6 Monate

Die Probezeit bei einer Ausbildung im öffentlichen Dienst nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG beträgt 3 Monate.

Die Probezeit in der Alten-, Kranken- und Gesundheitspflege nach dem Pflegeberufegesetz PflBG beträgt 6 Monate (wobei tarifvertraglich Abweichungen erlaubt sind).

Mindestens einen Monat, höchstens vier Monate

Außer Krankenpflegeausbildungen etc. dort sind bis sechs Monate möglich.


Familiengerd  11.08.2022, 16:50
dort sind bis sechs Monate möglich

Die 6 Monate sind nicht nur "möglich", sondern zwingend vorgeschrieben.

Familiengerd  11.08.2022, 17:13
@Antitroll1234

Ups!

Ich war noch bei den alten Gesetzen, dem Altenpflegegesetz (AltPflG) und dem Krankenpflegegesetz (KrPflG), die inzwischen aber im Pflegeberufegesetz PflBG zusammengefasst sind.

Das ist dem Vertrag zu entnehmen.Der gesetzliche Rahmen für die zulässige Probezeit beträgt in der Regel 1 bis 4 Monate. Die einzige Ausnahme in diesem Fall bilden Ausbildungsberufe in der ,Kranken-,Gesundheits-&Altenpflege. Sie unterliegen dem Altenpflege-bzw.Krankenpflegegesetz, das eine Probezeit von 6 Monaten vorschreibt.


Familiengerd  11.08.2022, 16:49
Die einzige Ausnahme in diesem Fall bilden Ausbildungsberufe in der Altenpflege.

Nicht nur in der Altenpflege, sondern generell in allen Berufen der Kranken- und Gesundheitspflege.

Familiengerd  11.08.2022, 17:25
@Abdallah128
Ok jetzt alles richtig

Nein - denn das Altenpflegegesetz AltPflG und das Krankenpflegegesetz KrPflG gibt es nicht mehr, weil beide im Pflegeberufegesetz PflBG zusammengefasst wurden.😜

Familiengerd  11.08.2022, 17:31
@Abdallah128

Und Du?

Außerdem kannst Du das überhaupt nicht beurteilen, Du Selber-Nerd!🤣😂😜

Abdallah128  11.08.2022, 17:32
@Familiengerd

Doch ich kenne deine Frau, die hat es mir erzählt.Du bist ja geschieden, so wie ich weiß.