Wie lange darf man mit 16 raus?
Frage steht oben . Danke im vorraus (: .
14 Antworten
Natürlich regelt das Jugendschutzgesetz klar die Vorgaben, wenn es darum geht, wie lange man denn mit 16 Jahren draußen bleiben darf. Allerdings gelten auch hier wieder Unterschiede, wo sich die Jugendlichen aufhalten. Geht es zum Beispiel um einen Kinobesuch, so muss der besuchte Film spätestens um 24 Uhr enden. Beim Besuch eines bei Jugendlichen so beliebten Konzertes hingegen gibt es keine Beschränkungen, hier muss nur die Erlaubnis der Eltern vorliegen. Ein Besuch in der Disco muss ebenfalls um 24 Uhr enden. Hier sind auch die Betreiber angewiesen darauf zu achten, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Jugendlicher mit 16 Jahren mehr in den Räumen befindet. Natürlich ist es immer besser, dies alles nicht zu einem Streitthema zu machen, sondern sich mit seinem Kind in Ruhe auseinanderzusetzen. Es können und sollten manchmal auch Kompromisse geschlossen werden, vor allem dann, wenn der Jugendliche bereits Einsicht und Verantwortung zeigt. Solch ein Kompromiss wäre zum Beispiel, wenn Sie Ihrem Kind bei einer privaten Feier, einen längeren Ausgang erlauben unter der Voraussetzung, dass Sie es am Ort der Feierlichkeit zu einer vereinbarten Uhrzeit abholen. Natürlich müssen Sie bei solchen Kompromissen im Vorfeld immer dafür sorgen, dass Sie dadurch nicht mit den Behören in Konflikt kommen. Wenn Sie Ihrem Kind vertrauen können, sollten Sie solch eine Ausnahmegenehmigung immer schriftlich festhalten und Ihrem Kind mitgeben. Sie sehen also, dass es auch bei der Frage, wie lange darf man mit 16 Jahren draußen bleiben, Lösungen geben kann, die sowohl für Sie als auch für Ihr Kind akzeptabel sind.
Alles stimmt bzw. kling sehr gut, bis auf den ersten Satz. ;)
Denn genau das steht nirgendwo im JuSchG. ;)
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen bis 22:00 Uhr. Für längeren Ausgang wäre es u. U. besser, sich was schriftliches von den Erziehungsberechtigten mitgeben zu lassen, daß man im Falle einer polizeilichen Ausweiskontrolle was in der Hand hat.
Ich denke, hier
kannst Du mal nachlesen und wirst u. U. auch fündig.
Uuups, jo.
Das würde etwas schwierig werden. Danke für den Hinweis. ... meinem Bauch geht's wieder besser. :-)
Und hier mal die Geldstrafen für Gaststättenbetreiber, wenn Du Dich unerlaubt in der Kneipe aufhälst:
Für den Aufenthalt draußen, also im Freien, gibt es keinerlei zeitliche Einschränkung per Gesetz. Auch im JuSchG steht da nichts.
Das entscheiden ganz alleine deine Eltern. Aber bis nachts um 2 muss auch nicht unbedingt sein. ;)
so lange es deine eltern erlauben
gesetzlich ist das nicht geregelt
Das wird vom Gesetz nicht geregelt, das entscheiden Deine Eltern.
Da hat dein Bauch dich aber getäuscht. ;)
Bis 24 Uhr in Kinos und Discos bleiben dürfen aber um 22 Uhr Zuhause sein müssen? Zeitmaschine bauen oder wie? :P