Wie lange darf ein Vermieter für eine Küche extra Miete nehmen?
Hallo! Wir wohnen jetzt 15 Jahre in unserer Wohnung und bezahlen für die Küche 75 Euro pro Monat extra. Ich weiß nicht wie alt die Küche ist,sie war schon beim Einzug vorhanden. Ich möchte eine neue Küche, aber der Vermieter sagt nein. Obwohl wir sogar etwas dazu geben wollen. Da ich nicht weiß wie alt die Küche wirklich ist bin ich mir unsicher ob ich einen Anwalt einschalten kann. Im Internet steht etwas von 10 bis 25 Jahren kann eine Küche alt sein beim Vermieter. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man so lange den gleichen Preis dafür zahlen muss, weil die Küche ja an wehrt verliert oder???
7 Antworten
Ganz einfach, ab zum Fachanwalt für Mietrecht mitsamt Mietvertrag. Nur der kann euch hier weiterhelfen und kennt die aktuelle Gesetzeslage und eventuelle Abschreibung der Küche. Alles andere ist hier Kaffeesatzlesen von Laien...
Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Nach spätestens 25 Jahren – abhängig vom Anschaffungswert – gilt eine Küche als „verbraucht“. Nach dieser Zeit hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz mehr, wenn der Mieter etwas beschädigt.31 Oct 2018
Und da würde ich über den Anwalt mal beim Vermieter die Rechnung bzw. den Nachweis zur Einsicht verlangen, wann die Küche angeschafft wurde....
Vielleicht stellt sich auch raus, die Küche wurde nie vom Vermieter beschafft, sondern einfach von einem Vormieter übernommen....
Also ab zum Anwalt... weil jedes Jahr 900€ extra zahlen...inzwischen bei deiner Mietdauer sportliche 13500€ ...das würde ich klären wollen...
Wird eine Küche laut Mietvertrag ausdrücklich mitvermietet und sollte die Küche in der Mietwohnung nicht mehr problemlos nutzbar sein, wenn beispielsweise die Elektrogeräte defekt sind oder ein starker Verschleiß vorliegen, dann steht der Vermieter laut Mietrecht in der Pflicht, eine neue Küche zu erwerben.
Ich denke, der Vermieter ist nur verpflichtet, eine funktionierende Küche bereitzustellen und nicht unbedingt eine moderne. ;)
Die Küche gehört zur Mietsache - das heißt, wenn etwas nicht mehr funktioniert, muss der Vermieter es reparieren oder austauschen. Dass die Küche alt ist, ändert daran nichts. Wenn die Fenster oder Türen alt sind, aber noch funktionieren, werden sie ja auch nicht ausgetauscht.
Dass die Küche vielleicht keine 75 Euro im Monat wert ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber vor Gericht würde es vermutlich heißen, dass ihr das so unterschrieben habt und damit gilt es eben. Sicher, es gibt anderslautende Urteile, aber die muss euer lokales Amtsgericht nicht zwingend übernehmen. Und mit dem Vermieter wärt ihr dann überquer, der würde euch bei nächster Gelegenheit versuchen los zu werden.
Ihr könntet z.B. die alte Küche ausbauen und eine eigene installieren. Müsstet aber beim Ausziehen die alte wieder einbauen.
Solange die Küche funktionabel ist und keine technischen Mängel vorhanden sind, zahlst du fröhlich weiter, auch wenn die Küche schon 5x abbezahlt ist!
Du zahlst ja auch für deine 45jahre alten Thermofenster obwohl diese völlig veraltet sind!
oh Gott meine steht bestimmt über 30 Jahre in der Küche. nur das 1 mal der Ofen ausgetauscht wurde und hatte nie ein Gedanke nach einer neuen Küche gehabt.
bezahle aber dafür kein Geld.
Ich liebe schöne Küchen und möchte, eben eine neue, was ist daran verwerflich? Dafür gehe ich arbeiten um mir etwas leisten zu können, was mir gefällt nicht meinen Vermieter!!!
schon klar, ich lebe in eine 1 Mann Wohnung und da reicht ne Küche die nützlich ist.
Wenn die Elektrogeräte kaputt sind, bekommen wir neue vom Vermieter. Aber die Küche ist eben alt.