Bewährungswiderruf bei Abbruch einer stationären Therapie stattdessen eine Ambulante Ganztagestherapie?
Ich finde leider überhaupt nichts im Internet und hoffe das sich jemand auskennt und mir vielleicht weiterhelfen kann ! Und zwar geht's um folgendes:
Mein Verlobter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Als Ersttäter hat er nach zweidrittel der verbüßten Gesamtsttrafe den Rest auf 3 Jahre Bewährung erhalten, einem Bewährungshelfer wurde ihm zugeteilt zudem wollte er eine kurzzeit Suchttherapie machen die vom Gericht als Weisung solange wie die Therapiestelle meint müsste er da bleiben! Bekommen.
Er ist nicht auf paragraph 35 oder 64 da drinne! Heisst wenn die Bewährung widerrufen würde, wird die Zeit in der Therapiestelle nicht mit angerechnet.
Abstinent ist er seit 1 1/2 Jahren und will auch nichts mehr mit den alten Leuten zu tun haben und wir würden gerne einfach hier aus Bayern raus und woanders komplett neu anfangen!
Aber natürlich ist auch die Frage wann.... weil von denen wäre die voraussichtliche Entlassung Ende Dezember aber kann jederzeit verlängert werden!
Jetzt ist er nun 5 Wochen da drinne, helfen tut ihm das rein garnicht! Jedes Wort wird im Mund umgedreht und man muss aufpassen was man sagt weil sonst droht Ausgangssperre! Oder das man die Therapiestelle disziplinarisch verliert.
Ich selber bin total eingeschränkt da ich in der Nähe von der Therapiestelle wohne und mein Arbeitsweg daran vorbeiführt! Sodass schon unterstellt wird er könnte sich nicht auf die Therapie konzentrieren ! Weil er sich auf mich konzentriert... was totaler Quatsch ist, da ich ihn wo es nur geht unterstütze!
Gibt es eine Möglichkeit die im Beschluss gesagte Stationäre Therapie abzubrechen und dafür eine ambulante Ganztagestherapie mit anschließender Arbeitstherapie und zum Schluss dort auch noch eine ambulante Nachsorge zu machen? Arbeit hätte er ab Januar auch wieder vorausgesetzt er würde entlassen werden! Und will auch eine Therapie weiterhin machen !
Wäre sehr nett wenn mir wirklich jemand helfen könnte!
4 Antworten
Nein, versuchen mus er es zumindest, sonst wäre es ein Verstoß gegen die Auflagen. Wenn er aber die Therapiestelle disziplinarisch verliert, sollte das (wahrscheinlich) nicht für einen Wiederruf reichen, weil er ja nicht "grob und beharrlich" gegen die Auflage verstößt. Du must dir auf jeden Fall nicht mehr von der Klinik sagen lassen als jeder andere Besucher auch.
PS: Warte mal, ist es eine "Auflage" oder eine "Weisung"?
Diese Aussagen über angebliches "Das-Wort-im-Mund-Herumdrehen" und "Drohungen wegen Ausgangssperre" sehe ich mit großer Skepsis.
Ich habe viele Jahre in einer vergleichbaren Einrichtung therapeutisch gearbeitet und kenne das zu genüge. Es sind in aller Regel Aussagen von Klienten, die sich nicht auf eine ernsthafte Therapie einlassen wollen. Okay, das ist ja menschlich gesehen sein gutes Recht. Offensichtlich macht er halt die Angelegenheit, weil es das Gericht ihm als Möglichkeit, eine Bewährung zu bekommen, angeboten hat.
Er kann sich an den Bewährungshelfer, bzw. den Richter, wenden und seine Situation darstellen (am besten zuerst schriftlich und dann um einen Anhörungstermin bitten). Es besteht eine reelle Chance, dass sein Ansinnen akzeptiert wird, eine ambulante Behandlung zu machen.
Gerade deswegen ist der Bewährungshelfer erster Ansprechpartner bezüglich der vom Gericht ausgesprochenen Auflagen bzw. Weisungen.
So kommt es darauf an, ob der Bewährungshelfer - ggf. nach Rücksprache mit dem Gericht - die ambulante Ganztagstherapie als gleichwertigen Ersatz der stationären Therapie ansieht.
Ja super, Danke!
Dann soll er mit ihr mal über die Situation reden !
Sorry, jetzt sehe ich gerade, dass ich eine neue Antwort geschrieben habe. Eigentlich wollte ich auf Deinen Kommentar antworten. Irgendwo hab ich mich da am Smartphone verklickt.
Es wird zumindest als Kommentar auf meine Nachricht angezeigt. Aber halb so schlimm ich versuche mich hier auch ein wenig durchzuklicken damit ich alles finde:)
Hast Du schon mal mit dem Bewährungshelfer darüber gesprochen?
Nein noch nicht, er hat nächste Woche einen Termin bei ihr.
Könnte Sie denn dabei helfen?
Weil ich dachte sie gibt es nur weiter ob er sich an die Weisungen hält.
Den Anwalt haben wir auch schon versucht anzurufen aber der ruft nicht zurück!
§ 56f StGB
Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person
[...]
2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt [...] und dadurch Anlaß zu der Besorgnis gibt, daß sie erneut Straftaten begehen wird, oder
3. gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt.
Auflagen mus man um ihrer selbs machen (ZB Wiedergutmachung beim Opfer), Weisungen nur um nicht erneut straffällig zu werden.
Wenn dein Süser also eine bestimmte Therapie abbricht um eine andere zu machen und das ist eine Weisung, sollte das nicht für Wiederruf reichen weil der Zweck ja durch eine andere Therapie auch erfüllt wird.
Ja super! Wirklich danke für diese Hilfe und hoffe das es klappt!
Wir machen uns natürlich ziemlich viele Sorgen.
Ich habe mir auch nur gedacht ob es vielleicht einen Unterschied gibt das man nur eine stationäre Therapie machen muss weil genau die, die er sich rausgesucht hat steht in dem Beschluss drinne! Und ob eine Ganztagstherapie bei so was überhaupt in Frage kommen kann...:)
Leider ist es aber tatsächlich so und nicht weil er sich "nicht auf die Therapie ernsthaft einlässt"
Therapie Wunsch war von seiner Seite aus schon da, bevor er ins Gefängnis kam.
Aber meiner Meinung nach kann man sich nicht richtig öffnen und das Problem behandeln wenn man Angst haben muss!
Deshalb suche ich nach einer alternative.
Ich selber habe es leider auch mitbekommen und bin ziemlich entsetzt gewesen! Und verstehe ganz ehrlich auch nicht, was der Sinn in mach einem Handeln sein soll!
Ich danke Ihnen für den hilfreichen Tipp.