Kündigung wegen Eintrag im EFZ?
Hallo zusammen,
mein Bruder Arbeitet als Rettungsassistent bei einer Hilfsorganisation, und ist auch bereits aus der Probezeit raus.
Die Personalabteilung hat ihm nun mitgeteilt das ein Erweitertes Führungszeugnis noch fehlt, da man hier auch mit Kinder in Kontakt kommt.
Er hat sich nun die Bescheinigung den HiOrg ausstellen lassen und das EFZ auch beantragt.
Mein Bruder ist vor 1,5 Jahren in Privatinsolvenz gegangen und hat aufgrund dessen einige anzeigen von Vertragspartnern erhalten wegen Betrug aufgrund dessen er auch verurteilt wurde und noch 1 Jahr unter Bewährung steht, kann ihn eine Vorstrafe wegen Betrug den Job kosten ?
eine Gefahr besteht meines Erachtens ja nur wenn wegen KV , BTM , oder Sexualdelikten in Erscheinung getreten ist oder sehe ich das falsch ?
Vielen dank für Informationen.
4 Antworten
Wie lange besteht denn das Beschäftigungsverhältnis schon ?
Länger als 6 Monate ?
Falls nicht, besteht noch kein Kündigungsschutz und eine Kündigung - kann auch ohne Begründung - erfolgen, ausgenommen, dass u.U. ein Personal-/Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung zu hören ist.
Die Straftaten haben mit "Kindern" nichts zu tun.
Was heißt:
..., da man hier auch mit Kinder in Kontakt kommt.
Nachdem, was bisher zu lesen ist
- keine Frage nach Straftaten bei der Einstellung
- keine Straftaten im Zusammenhang mit "Kindern"
dürfte es keine arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, außer es besteht aufgrund der Betriebsgröße kein Kündigungsschutz.
... dann wäre auch eine Kündigung nicht ausgeschlossen.
Das ist ja von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich, aber es hilft definitiv nicht, auf bewährung zu sein, wenn man mit Kindern arbeiten will.
Er soll das offen an die Personaler kommunizieren!
Nur dann entgeht er einer Kündigung, wen er die Frage nach Vorstrafen bei der Einstellung verneint hat.
Das ist eine Einzelfallentscheidung. Betrug sollte jedenfalls nicht unterschätzt werden.
Er arbeitet bereits seit einem Jahr dort.