Kündigung wegen Eintrag im EFZ?

4 Antworten

Wie lange besteht denn das Beschäftigungsverhältnis schon ?

Länger als 6 Monate ?

Falls nicht, besteht noch kein Kündigungsschutz und eine Kündigung - kann auch ohne Begründung - erfolgen, ausgenommen, dass u.U. ein Personal-/Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung zu hören ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Buddysencer91 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 15:37

Er arbeitet bereits seit einem Jahr dort.

0
KHSchindelar  14.08.2019, 15:55
@Buddysencer91

Die Straftaten haben mit "Kindern" nichts zu tun.

Was heißt:

..., da man hier auch mit Kinder in Kontakt kommt.

Nachdem, was bisher zu lesen ist

  • keine Frage nach Straftaten bei der Einstellung
  • keine Straftaten im Zusammenhang mit "Kindern"

dürfte es keine arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, außer es besteht aufgrund der Betriebsgröße kein Kündigungsschutz.

... dann wäre auch eine Kündigung nicht ausgeschlossen.

0

Das ist ja von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich, aber es hilft definitiv nicht, auf bewährung zu sein, wenn man mit Kindern arbeiten will.

Er soll das offen an die Personaler kommunizieren!

Nur dann entgeht er einer Kündigung, wen er die Frage nach Vorstrafen bei der Einstellung verneint hat.

Das ist eine Einzelfallentscheidung. Betrug sollte jedenfalls nicht unterschätzt werden.