Wie kommt der Vorwurf der "kriminellen Vereinigung" gegen die Letzte Generation zustande?
Ich bin ja kein Fan von diesen Aktivisten. Aber diese Razzien und Durchsuchungen fand' ich extrem überzogen.
"Bildung einer kriminellen Vereinigung" lautet der Vorwurf in Bayern, wo ja auch Präventivhaft verhängt wird, was mich stark an Nazimethoden erinnert.
Also, alles in allem, lächerlich.
Ich mein', die bringen ja niemanden mit Waffengewalt um oder sowas.
Insofern ist das doch alles extrem heftig.
13 Antworten
Dass bei Protestaktionen der "Letzten Generation" teilweise Straftaten begangen werden, daran gibt es kaum Zweifel. In mehreren Urteilen und Strafbefehlen wurden Straßenblockaden beispielsweise als strafbare Nötigung eingestuft. Die Gruppe selbst schreibt auf ihrer Internetseite, dass eine Verfolgung wegen Straftaten möglich ist, wenn sich Personen bei den Aktionen beteiligen.
Ein gerichtliches Urteil zur Frage, ob die "Letzte Generation" wirklich eine kriminelle Vereinigung darstellt, gibt es noch nicht.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/kriminelle-vereinigung-letzte-generation-umstritten-100.html
Es geht nicht darum, was andere Gruppen gemacht, oder nicht gemacht haben, was "schlimmer" ist, oder "weniger schlimm", sondern darum, was das Gesetz zu den Taten sagt!
Wie es einzuschätzen ist, entscheidet bei uns in Deutschland am Ende ein Richter auf Grundlage unserer Gesetzgebung.
Und der Richter ist natürlich wie das Gesetz unfehlbar. Das ist alles ganz toll so.
Es ist eine Organisation mit dem Zweck koordiniert und regelmäßig Straftaten zu verüben. Was wenn nicht das, sollte eine kriminelle Vereinigung sein?
Ob die dabei verzweifelt sind oder glauben das richtige zu tun, spielt dabei keine Rolle.
Und nein, sie bringen niemanden direkt um. Nötigung ist trotzdem eine Straftat. Und sie blockieren auch Rettungskräfte, was tatsächlich jemanden das Leben kosten kann.
Bayern versucht doch häufig seinen eigenen Weg zu gehen.
um als kriminelle Vereinigung zu gelten muss man keine Menschen töten, dafür sind die Hürden geringer. Man braucht nur mehr als einen „Täter“ und den Willen Straftaten zu begehen.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
Immer langsam an, es besteht ja erstmal der Verdacht, also wird geprüft, ob dem so ist. Und nach den Buchstaben des Gesetzes, hier der 129 StGB, scheint der Verdacht nicht ganz aus ddr Luft gegriffen zu sein.
Die Straftaten sind mir alle bekannt.
Aber kein Vergleich zu dem, was die RAF z.b. gemacht hat oder was verbotene, rechtsextremistische Gruppen tun.