Wie kann man bei der Umschreibung Führerschein T nachträglich bekommen, wenn es falsch versprochen wurde?
Ich habe meinen alten grauen Führerschein umschreiben lassen. Bei der Umschreibung fragte ich die Beamtin, ob alle bisher gültigen Klassen bei Umschreibung berücksichtigt werden oder ich noch etwas zusätzlich beantragen muss. Sie sagte, es werden ausnahmslos alle Klassen eingetragen.
Sie schickten mir den Führerschein zu und ich musste jetzt feststellen, dass die T-Klasse nicht übertragen wurde.
Im Internet steht, eine nachträgliche Umschreibung sei nicht mehr möglich. Ich fühle mich betrogen.
Vor allem habe ich zwar keine offizielle Landwirtschaft, aber Ackerland das ich selbst bestelle und konnte Traktoren (=Zugmaschinen) bis 60km/h fahren.
Was kann ich tun?
1 Antwort
Dir wurden alle Klassen übertragen. Die Klasse T gab es bis 1999 nicht. Wer den großen Traktor fahren wollte, musste die Klasse 2 machen, heute die Klasse CE, also den kompletten LKW mit Hänger.
Weil die Klasse T erst seit 1999 einzeln erwerbbar ist, wurde dir dir Möglichkeit bei der Umstellung eingeräumt, diese mit zu beantragen, wenn du nachweislich landwirtschaftlich tätig bist. Das war auch im Antragsformular vermerkt. Du hast es leider überlesen.
Es wäre natürlich ein Service gewesen, wenn sie dich darauf aufmerksam gemacht hätte, aber die Erfahrung lehrt, dass nur ganz wenige davon Gebrauch machen.
"Betrogen" wurdest du jedenfalls nicht.
Es heißt: Nach § 6 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bleiben Fahrerlaubnisse alten Rechts im Umfang der bisherigen Berechtigungen bestehen.
Ich muss mich korrigieren, mein alter Führerschein ist doch nicht bis 2033 gültig. Wirklich verwirrend, jeder schreibt etwas anderes.
Ich muss da noch einmal nachfragen. Du schreibst von zwei verschiedenen Dingen. Du darfst auch weiterhin 7,5-Tonner fahren. Eine Zugkombination bis 18,75 t hast du nur, wenn du noch keine 50 bist. Da du noch einen grauen Lappen hattest, bist du 1970 oder früher geboren, das ist also weggefallen, und zwar unabhängig davon, ob du tauschst oder nicht.
Dann darfst du landwirtschaftliche Zugfahrzeuge bis 40km/h fahren, das hat sich nicht verändert, ist sogar etwas mehr geworden.
Die Klasse T durftest du aber noch nie fahren, auch jetzt noch nicht. Wenn du diese Klasse brauchst, musst du eine Erweiterung beantragen und die Prüfung machen, samt Ausbildung.
Was fehlt dir jetzt wirklich?
Frage: Konnte ich mit dem alten 3 einen Traktor fahren, der 50km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen hat und unter 7,5Tonnen wiegt?
Und kann ich ihn jetzt nach der Umschreibung, ohne die Eintragung des T, immer noch fahren?
Eindeutig nein, vorher nicht und auch danach nicht. Man hat dir also nichts weggenommen.
Es wurde mir eben nichts eingeräumt. Im Gegenteil, auf meine Anfrage wurde gesagt, dass es übertragen wird, dass alles übertragen wird, was ich bisher fahren konnte. Das ist die Unwahrheit.
Denn ich konnte mit meinem alten 3 diese Schlepper fahren. Bis 7,5 Tonner konnte ich fahren und Schlepper auch über 30km/h. Das geht mit dem Neuen nicht mehr und so fühle ich mich betrogen.
Ich werde es aber auch in Zukunft fahren, muss dann immer den alten Führerschein mit mir nehmen, der noch bis 2033 gültig ist. Was bleibt mir anderes übrig? Ich besitze Landwirtschaft.