Wie kann ich meinen Nebenjob kündigen?
Ich bin Schülerin die einen Nebenjob (Zeitungen austragen) macht. Da ich aber leider ständig Streit mit meiner Gebietsleiterin habe und noch dazu Schulstress, würde ich gerne meinen Job kündigen. In meinem Vertrag steht nicht drin wie man kündigt und ich würde es sehr gerne wissen. Kann man einfach eine E-mail an das Unternehmen oder an die Gebietsleiterin schicken oder ist es komplizierter ?
Wie alt bist du?
15
7 Antworten
Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. Bzw zum Ende des Monats.
Schriftlich im Original mit deiner Unterschrift. Begründung ist nicht notwendig.
In meinem Vertrag steht nicht drin wie man kündigt und ich würde es sehr gerne wissen.
Dann greifen die gesetzlichen Fristen und Formvorschriften.
Kann man einfach eine E-mail an das Unternehmen oder an die Gebietsleiterin schicken
Nein.
oder ist es komplizierter ?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, § 623 BGB. Die Schriftform erfordert die eigenhändige Unterschrift auf einem Stück Papier, § 126 Abs. 1 BGB. Damit du einen Nachweis für den Zugang hast, würde ich das immer per Einwurfeinschreiben zusenden und dann noch die restliche Kündigungsfrist arbeiten.
Natürlich steht das im Vertrag drin, du hast es bloß überlesen. Die elektronische Form (E-Mail) ist ausgeschlossen. Eine Kündigung muss schriftlich mit deiner Unterschrift zugehen.
Doch, kann ich pauschal unterstellen. Hier liegt offensichtlich Faulheit vor, sich mit dem Arbeitsvertrag auseinandersetzen zu wollen. Das mit dem BGB ist mir als gelernter Kaufmann selbstverständlich bekann, jedoch gibt's keine Angaben über die Dauer seiner Beschäftigungszeit.
Doch, kann ich pauschal unterstellen.
Woher kennst du seinen Arbeitsvertrag? Es gibt genug Arbeitsverträge ohne irgendeine Erwähnung der Kündigungsmodalitäten im Vertrag.
Das mit dem BGB ist mir als gelernter Kaufmann selbstverständlich bekann, jedoch gibt's keine Angaben über die Dauer seiner Beschäftigungszeit.
Inwiefern soll die Dauer der Beschäftigung relevant sein für die Kündigung durch den Arbeitnehmer? Nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wäre das relevant. Für eine arbeitnehmerseitige Kündigung ist die gesetzliche Kündigungsfrist gleich, egal ob man 1 Jahr oder 50 Jahre beschäftigt war in der Firma.
Auch solche Jobs kann man nicht einfach "hin werfen". Es gilt immer eine Kündigungsfrist. Das muss man sich VORHER überlegen, wenn man eine solche Verpflichtung eingeht. Grundsätzlich ist eine Kündigung SCHRIFTLICH abzufassen (auf PAPIER !)
Sehr geehrte Frau XY,
Ich kündige den mit Ihnen vereinbarten Vertrag über Zeitungsverteilung zum nächst möglichen Zeitpunkt*
Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung kurz schriftlich
Mit freundlichen Grüßen
Hilflos433
*(schau mal in den Arbeitsvertrag vielleicht ist es auch fristlos, das weiß ich ja nicht.)
Das muss nicht zwangsläufig im Vertrag stehen. Daher kannst du das nicht einfach so pauschal unterstellen. Ist dazu nichts aufgeführt, greifen die gesetzlichen Regelungen des BGB.