Wie kann ich meinen Nebenjob kündigen?

Realisti  06.11.2024, 18:14

Wie alt bist du?

Hilflos433 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 18:15

15

7 Antworten

Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. Bzw zum Ende des Monats.

Schriftlich im Original mit deiner Unterschrift. Begründung ist nicht notwendig.


DerCaveman  07.11.2024, 02:14

Und mit der Unterschrift ihrer Eltern (sie ist 15).

In meinem Vertrag steht nicht drin wie man kündigt und ich würde es sehr gerne wissen.

Dann greifen die gesetzlichen Fristen und Formvorschriften.

Kann man einfach eine E-mail an das Unternehmen oder an die Gebietsleiterin schicken

Nein.

oder ist es komplizierter ?

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, § 623 BGB. Die Schriftform erfordert die eigenhändige Unterschrift auf einem Stück Papier, § 126 Abs. 1 BGB. Damit du einen Nachweis für den Zugang hast, würde ich das immer per Einwurfeinschreiben zusenden und dann noch die restliche Kündigungsfrist arbeiten.

Natürlich steht das im Vertrag drin, du hast es bloß überlesen. Die elektronische Form (E-Mail) ist ausgeschlossen. Eine Kündigung muss schriftlich mit deiner Unterschrift zugehen.


Mungukun  06.11.2024, 18:13
Natürlich steht das im Vertrag drin, du hast es bloß Überlesen.

Das muss nicht zwangsläufig im Vertrag stehen. Daher kannst du das nicht einfach so pauschal unterstellen. Ist dazu nichts aufgeführt, greifen die gesetzlichen Regelungen des BGB.

MeinWeibchen  06.11.2024, 18:17
@Mungukun

Doch, kann ich pauschal unterstellen. Hier liegt offensichtlich Faulheit vor, sich mit dem Arbeitsvertrag auseinandersetzen zu wollen. Das mit dem BGB ist mir als gelernter Kaufmann selbstverständlich bekann, jedoch gibt's keine Angaben über die Dauer seiner Beschäftigungszeit.

Mungukun  06.11.2024, 18:33
@MeinWeibchen
Doch, kann ich pauschal unterstellen.

Woher kennst du seinen Arbeitsvertrag? Es gibt genug Arbeitsverträge ohne irgendeine Erwähnung der Kündigungsmodalitäten im Vertrag.

Das mit dem BGB ist mir als gelernter Kaufmann selbstverständlich bekann, jedoch gibt's keine Angaben über die Dauer seiner Beschäftigungszeit.

Inwiefern soll die Dauer der Beschäftigung relevant sein für die Kündigung durch den Arbeitnehmer? Nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wäre das relevant. Für eine arbeitnehmerseitige Kündigung ist die gesetzliche Kündigungsfrist gleich, egal ob man 1 Jahr oder 50 Jahre beschäftigt war in der Firma.

Auch solche Jobs kann man nicht einfach "hin werfen". Es gilt immer eine Kündigungsfrist. Das muss man sich VORHER überlegen, wenn man eine solche Verpflichtung eingeht. Grundsätzlich ist eine Kündigung SCHRIFTLICH abzufassen (auf PAPIER !)


XXsadXX  06.11.2024, 18:16

Klar kann man die einfach hinwerfen, man kann fristlos kündigen

DerHans  06.11.2024, 18:22
@XXsadXX

Das ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere. Fristlos kann man nur mit besonderem Grund kündigen.

XXsadXX  06.11.2024, 18:24
@DerHans

Was sollen die den tun, wenn man nicht mehr kommt?

DerHans  06.11.2024, 18:27
@XXsadXX

Der Verlag KÖNNTE sogar Schadensersatzklage erheben, weil ja seine Kunden die Werbung verfehlen.

XXsadXX  06.11.2024, 18:28
@DerHans

Ich kann mir schwer vorstellen, dass jemand auf so eine Idee kommt, wenn jemand fristlos kündigt.

DerHans  06.11.2024, 18:31
@XXsadXX

Ich habe ja nur geschrieben, was rechtlich MÖGLICH ist.

Sehr geehrte Frau XY,

Ich kündige den mit Ihnen vereinbarten Vertrag über Zeitungsverteilung zum nächst möglichen Zeitpunkt*

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung kurz schriftlich

Mit freundlichen Grüßen

Hilflos433

*(schau mal in den Arbeitsvertrag vielleicht ist es auch fristlos, das weiß ich ja nicht.)