Wie kann ich den nachnamen meines kindes ändern?

4 Antworten

Das Namensrecht ist bundeseinheitlich geregelt und das BGB sieht nicht vor, dass eine Namenserteilung rückgängig gemacht werden kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine nochmalige Namensänderung (sog. Einbennnung) möglich, wenn du einen anderen Mann heiratest. Nach § 1618 BGB können die Mutter und deren Ehemann dann dem Kind den gemeinsamen Ehenamen erteilen, wenn es in deren Haushalt lebt.

Die Einbenennung erfolgt durch öffentlich beglaubigte Erklärungen gegenüber dem Standesbeamten. Dein Kind muss zur Einbenennung die Einwilligung geben, wenn es bereits das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Grundsätzlich ist hier auch die Einwilligung des Vaters erforderlich, da das Kind seinen Namen führt. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht allerdings auf Antrag die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Einbenennung zum Wohle des Kindes erforderlich ist.
Eine einmal erfolgte Einbennung kann bei einer Scheidung nicht widerrufen werden.

Die Voraussetzungen für eine öffentliche-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz liegen bei dir wahrscheinlich nicht vor. Du kannst aber eine öffentlich-rechtliche Namensänderung zumindest versuchen, wenn eine Einbenennung nicht in Betracht kommt. Hierzu solltest du dich an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gebührenpflichtig (einkommensabhängig).

Schau z.B. hier mal nach akzeptabelen Gründen für eine öffentliche-rechtliche Namensänderung http://www.landkreis-peine.de/media/custom/1241_854_1.PDF

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

newcomer  29.12.2015, 13:16

mal angenommen ein Jugendpsychologe bzw Jugendamt kann bestätigen dass das Kind z.B. in der Schule Nachteile gegenüber anderen Kindern erleidet weil seine Mutter anderen Namen als das Kind hat wäre das ein triftiger Grund um ein Familiengericht davon zu überzeugen den Namen anzugleichen ?

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isebise50  29.12.2015, 14:02
@newcomer

Tut mir leid, ich bin kein Verwaltungsbeamter des Standesamtes und kann dir leider keine bindende Auskunft geben. Jedoch komme ich bei meinem Beruf immer wieder mit dem "Namensrecht" in Berührung und kenne mich ein bisschen aus.

Wenn du mit dem Kindsvater verheiratet warst und nimmst nach der Scheidung deinen Mädchennamen wieder an, ist es um ein Vielfaches "leichter" auch den Nachnamen des Kindes zu ändern.

Grundsätzlich gilt im deutschen Namensrecht zwar wie bereits erwähnt der Vorrang der Namens-Kontinuität. Deswegen sind an das Vorliegen eines wichtigen Grundes strenge Voraussetzungen zu knüpfen. Dennoch ist in der Praxis der Standesämter teilweise eine gewisse Großzügigkeit zu konstatieren. So wird faktisch der enge gesetzliche Rahmen der Einbenennung gemäß § 1618 BGB unterlaufen, indem die Standesämter ohne nähere Prüfung nach der Scheidung in die Änderung des Nachnamens des minderjährigen Kindes nach der Scheidung der Mutter einwilligen, damit Mutter und Kind den gleichen Nachnamen haben. Bei Alleinsorgeberechtigung der Mutter wird nicht einmal die Zustimmung des Vaters verlangt, hat der Vater die Mitsorgeberechtigung, genügt seine einfache Zustimmung zur Namensänderung. Ein Antrag zum Familiengericht wird regelmäßig nicht verlangt. In der Praxis genügt dem Standesamt die glaubhafte Darlegung der gefestigten häuslichen Gemeinschaft zwischen Mutter und Kind.

Die eigentlichen Erklärungen der Eltern, mit welchen ein Kind einen Vornamen und einen Nachnamen erhält, erfolgen auf Grundlage des Personenstandsgesetzes. In seltenen Ausnahmefällen können derartige Erklärungen im Nachhinein wegen Täuschung oder Irrtums angefochten werden. Dann kann auch auf diesem Umwege das Ziel einer nachträglichen Namensänderung des Kindes erreicht werden.

(Quelle: http://www.kanzlei-fuer-privatrecht.de/rechtsanwalt-familienrecht-pflegerecht-betreuungsrecht-berlin/namensrecht-berlin-rechtsanwalt-namensaenderung-des-eigenen-kindes-nach-ehescheidung/)

Wenn du bei deinem Amt einfach abgewimmelt worden bist und dir die Namensänderung sehr wichtig ist, macht es durchaus Sinn, sich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden.

Viel Erfolg!

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wenn er zustimmt kannst Du sie adoptieren


isebise50  29.12.2015, 13:12

Die leibliche Mutter muss doch nicht ihr eigenes Kind adoptieren!?!

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So wird das nicht mehr gehen. Ausnahme du heiratest, und dein Partner gibt dem Kind den Namen. Das geht aber auch nur bis zum 5.Lebensjahr ohne Adoption.

wenn beide Eltern damit einverstanden sind zum Bürgeramt gehen und Anträge ausfüllen


isebise50  29.12.2015, 13:11

So einfach ist das nicht, das BGB sieht nicht vor, dass eine Namenserteilung rückgängig gemacht werden kann.

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marypm07 
Beitragsersteller
 29.12.2015, 12:17

Hab da angerufen wurde gesagt das geht net weil ich damals einverstanden war .so nach dem moto wenn es gehen würde wurde ich jeden tag den namen ändern... Die gesetze sind doch eh gegen menschen 

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