Müssen die Eltern verheiratet sein wenn das Kind getauft werden soll?

13 Antworten

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In meiner Kirche wäre es nicht erlaubt, da ihr gegen Gottes Wort handeln wollt. Wollt ihr von euren Gästen und eurer Gemeinde nur formell anerkannt sein oder wollt ihr nicht das eigentlich Richtige, Gottes Wort befolgen...

KLEINKINDERTAUFE hat Gottes Wort nie gelehrt, damit wollten die grossen Kirchen nur mehr Mitglieder, auch gegen deren willen. Erst müssen Kinder in der BIBEL GELEHRT worden sein, zumindest Gesetz und Jesu Erlösung verstehen, bevor sie sich für die Taufe selbst entscheiden können... RÖMER6 3 Wisset ihr nicht, daß alle, die wir in Jesus Christus getauft sind, die sind in seinen Tod getauft? (Galater 3.27) 4 So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, auf daß, gleichwie Christus ist auferweckt von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, also sollen auch wir in einem neuen Leben wandeln. (Kolosser 2.12) (1. Petrus 3.21) 5 So wir aber samt ihm gepflanzt werden zu gleichem Tode, so werden wir auch seiner Auferstehung gleich sein, 6 dieweil wir wissen, daß unser alter Mensch samt ihm gekreuzigt ist, auf daß der sündliche Leib aufhöre, daß wir hinfort der Sünde nicht mehr dienen. (Galater5.24)

ERWACHSENENTAUFE fordert Gottes Wort, bestes Beispiel Jesus, aber auch die Apostelgeschichte... (Die Erwachsenen-Täufer wurden lange von den grossen Kirchen verfolgt.) Nachdem ich die gesamte Bibel studiert habe, habe ich mich mit 26 in der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten von GANZEM Herzen und Verstand entschieden, mich taufen zu lassen, ich lebe mit Jesus und habe viele Gebetserfahrungen: Wohin sollte ich sonst gehen, Jesus, Du hast Worte des EWIGEN Lebens!


santoberger  28.07.2011, 17:09

Freut mich, dass meine kritische Antwort doch noch als hilfreich erschien ;-)

Der Herr segne euch und euren Glauben an sein Wort!

Meinem Herrn Jesus gebührt dieser Stern.

Link zu meiner Freikirche (unter anderem mit Erwachsenentaufe):

http://www.adventisten.de/

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Der Prozess: "Taufen" ist Religiöser Natur, dass hat keinerlei Wirkung auf den Namen. Wenn die Mutter den Namen wechselt, kann es auch das Kind. Wir taufen uns doch weil Johannes der Täufer von Gott gesannt wurde. Wir holen uns somit den Segen Gottes, um durch das Himmelstor zukönnen.

Wir sind erwachsen, bitte verzeih mir, ich will Dir nicht zu nah treten. Aber, Deine wichtigere Frage sollte sein, willst Du im ernst noch auf die Hochzeit warten? Es wäre schade für das Kind und Euch alle wenn Ihr weiter in ungeklärtem Verhältnis leben würdet. Durch die Heirat, holst Ihr Euch den Segen Gottes. Unehelich Lebende sind daher zum Scheitern verurteilt. Ein Mann der Dich liebt wird, auch bereit sein Dich zu heiraten. Du solltest auf das Thema eingehen :)

Liebe Grüße und schreib mir wenn Du willst!

Bei unserem Pfarrer war DAS Problem, daß mein Mann nicht getauft, ergo keiner Kirche zugehörig ist; er hätte ANGEBLICH nicht im christlichen Sinne erziehen können und dementsprechend wurde die Taufe abgelehnt - verheiratet oder nicht war VÖLLIG unerheblich - hängt vielleicht auch von der jeweiligen Person ab, und was das aktuelle Namensrecht angeht:

■Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so können sie gegenüber dem Standesbeamten erklären, ob der Name des Vaters oder der der Mutter Geburtsname des Kindes sein soll. Die Bildung eines Doppelnamens ist auch hier unzulässig. Diese Erklärung gilt für alle weiteren Kinder aus der Ehe, so dass alle Geschwister einen einheitlichen Geburtsnamen erhalten.

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content0201.html

Wenn ein Pfarrer heutzutage ein uneheliches Kind nicht tauft, hat er das Wort Gottes nicht verstanden. Kommt nach wie vor immer wieder vor, trotzdem ist eine Hochzeit nicht erforderlich.

Heiratet ihr später mal, kann nur einer einen Doppelnamen haben. Wenn du Schneider heißt und dein Freund Kreuter, könnt ihr beide Kreuter heißen oder beide Schneider. Derjenige, der den neuen Namen annimmt, kann seinen Geburtsnamen hinten dranhängen oder vorn voranstellen, also Schneider-Kreuter oder Kreuter-Schneider, das ist wurscht. Aber eben nur einer. Die Kinder tragen dann immer den gemeinsamen Namen.

Konkret: Entweder ihr heißt beide Schneider, dann kann dein Mann Kreuter-Schneider oder Schneider-Kreuter heißen. Die Kinder heißen dann alle Schneider. Oder ihr heißt beide Kreuter. Du kannst dann Kreuter-Schneider oder Schneider-Kreuter heißen. Die Kinder heißen dann alle Kreuter. Will keiner von euch beiden den Namen des anderen annehmen, behaltet ihr einfach eure Namen. Du heißt dann weiterhin nur Schneider, dein Mann heißt weiterhin nur Kreuter. Für die Kinder müsst ihr euch dann entscheiden: Entweder heißen alle Kinder Kreuter oder alle heißen Schneider. Sie dürfen nicht durcheinander Nachnamen bekommen, auch keine Doppelnamen.

Wenn dein Kind schon vor der Hochzeit so heißen soll wie sein Vater, geht das ganz einfach. Ihr müsst es nur rechtzeitig regeln. Allerdings bleibt es dann auch bei dem Namen. Solltest du dich vor der Hochzeit von deinem Freund trennen, kannst du das Kind nicht völlig problemlos wieder umbenennen lassen.

Es ist aber auch kein Problem, wenn das Kind erstmal so heißt wie du. Nimmst du bei der Hochzeit den Namen deines Mannes an, wird der Name deines Kindes einfach geändert.

Die katholische Kirche interessiert zunächst ob ein halbes Jahr Kirchensteuer bezahlt wurde. Alles Andere kommt danach. Habt Ihr diese also nicht gezahlt kann sie auch nicht nachgezahlt werden. Zwar wird eine solche Spende gerne entgegen genommen. Allerdings wird dann doch noch verlangt ein halbes Jahr die Steuer zu zahlen.

Taufe als solche kann von jeder Person gegeben werden. Andere Kirchen als die Katholische werden Vorgespräche wünschen und dann beraten.

Bitte unterscheidet zwischen Kirche und Staat. Der Staat regelt die Namensgebung, die Kirche Glaubenssachen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch könnt Ihr auch online nachlesen unter namensgebung.


Raubkatze45  20.05.2011, 12:03

Es geht nicht um die Kirchensteuer, sondern um den Glauben und die Wahrhaftigkeit vor Gott. Wer sein Kind taufen lassen will, muss auch der Kirche angehören, in die das Kind hineingetauft wird. Schließlich sprechen Eltern und Paten das Glaubensbekenntnis und versprechen ihr Kind christlich zu erziehen. Das ist auch in der ev. Kirche so. In der kath. Kirche werden ebenfalls vorher Taufgespräche geführt, nicht nur in anderen Kirchen.

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dawala  20.05.2011, 12:13
@Raubkatze45

Die katholische Kirche macht jedes Sakrament davon abhängig ob mindestens ein halbes Jahr Kirchensteuer gezahlt wird. Diese Auskunft erhielt ich von einem gewissen Herrn Ratzinger. Die Regel gilt für Deutschland.

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babulja  20.05.2011, 20:29
@Raubkatze45

Katze, nicht ganz exakt, auch wenn du das so wünschst. Die Eltern sprechen nicht beide das Glaubensbekenntnis, wenn einer von beiden konfessionslos ist. In der Regel hat kein katholischer Pfarrer was dagegen, wenn einer von beiden nicht zu seinem oder zu gar keinem Glauben gehört. Dieses Elternteil muss (nach Auskunft kompetener Stellen) sich verpflichten, ggf. auch schriftlich, dass er gegen die Erziehung des Kindes im (katholischen) Glauben nichts einzuwenden hat.

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