Wie ist das eig mit dem Lebenslauf?

5 Antworten

Nein. Geht ja auch gar nicht, die dürfen überhaupt keine Auskunft geben.

Eigentlich darf man das nicht. Wird hin und wieder aber gemacht. Innerhalb einer Branche kennen sich die Vorgesetzten meistens.

Nein. Maximal beim letzten - oder einem sonst besonders relevanten. Und der wird nur Angaben machen, wenn er die Einwilligung des AN hat - oder nur positives berichten kann (und insofern die stillschweigende Einwilligung des AN voraussetzt).

Ansonsten redet man ggf. wenn man sich persönlich kennt. Das sind dann aber eher inoffizielle Gespräche, von denen du nie etwas erfahren wirst.

Nein natürlich nicht. Das wäre viel zu aufwändig. Aber Stichproben werden durchaus gemacht.

Nicht unüblich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.