Wie heißt es richtig?

4 Antworten

  1. und 2. ist richtig, 2. in Verwendung mit dem 4. Fall, Z.B. Bring den unterschriebenen Leistungsnachweis mit.

Variante 3 gibt es nur, wenn man die Wörter in der Reihenfolge umdreht. Dann z.B.: Er hat den Leistungsnachweis unterschrieben.

Ach so, wenn die beiden Wörter allein stehen, dann ist nur Variante 1 richtig.

Ohne Kontext ist nur Nr. 1 korrekt.

Es hängt davon ab, in welchem Kontext Du den unterschriebenen Leistungsnachweis verwenden möchtest; für jede Variante gibt es eine Möglichkeit, z.B.:

  1. Ein unterschriebener Leistungsnachweis liegt vor.
  2. Den unterschriebenen Leistungsnachweis erhalten Sie anbei.
  3. Ich habe den Leistungsnachweis unterschrieben. / Sie erhalten den Leistungsnachweis unterschrieben zurück.
Unterschriebener Leistungsnachweis
Unterschriebenen Leistungsnachweis
Unterschrieben Leistungsnachweis

Kommt auf den Kontex an.

Ein unterschriebener Leistungsnachweis liegt bei.

Den unterschriebenen Leistungsnachweis habe ich beigelegt.

Unterschrieben:

Leistungsnachweis, Aufnahmeantrag ...