Wie genau funktioniert die Garantie bei Mediamarkt?

3 Antworten

Garantie wendest Du dich an den Garantiegeber und wenn halt eine Garantie gegeben, gelten die dortig beschriebenen Bedingungen.

Bei einem Sachmangel (Gewährleistung) an MediaMarkt, dort greift in den ersten 6 Monaten zu deinen Gunsten die Beweislastumkehr und MediaMarkt müsste darlegen, dass der Mangel nicht bei Übernahme bestand.

Garantie

Die Garantie ist normalerweise eine zusätzliche (freiwillige) Leistung des Herstellers. Somit musst du nicht den Weg über den Verkäufer gehen, sondern kannst dich direkt an den Hersteller des Produkts wenden.

Gesetzliche Grundlage:
§ 443 BGB
(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter [...] zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen [...] (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).

Wenn die Garantie von Mediamarkt ausgezeichnet wurde, dann musst du dich natürlich an sie wenden.

Gewährleistung
in den ersten 6 Monaten funktioniert, da man von einem Herstellerdefekt ausgeht

Das bezieht sich auf die Gewährleistung. Die Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftung) ist gesetzlich vorgeschrieben und legt fest, dass der Verkäufer (hier Mediamarkt) in den ersten 2 Jahren nach Kauf bei vorhandenen Mängeln für Ersatz, Reparatur oder Rückzahlung sorgen muss.

Gesetzliche Grundlage:
§ 437 BGB
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Die sogenannte Beweislastumkehr legt fest, dass innerhalb von 6 Monaten davon ausgegangen wird, dass ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Nach 6 Monaten musst du dem Verkäufer also nachweisen, dass du den Schaden nicht selbst verursacht hast.

Gesetzliche Grundlage:
§ 477 BGB
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Mediamarkt bietet zusätzlich auch Versicherungen für später auftretende Schäden an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du meinst den Plusschutz von MediaMarkt.

Der bietet dir einen Vollschutz auf die Kopfhörer, auch bei Eigenverschulden von 2 Jahren. Das mkt den 6 Monaten hat was mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun, due dort ganz irrelevant wäre.