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Antwort
Der Wagen ist nicht gestohlen! Eine Straftat liegt nicht vor.
Du kannst den Wagen nicht zurückfordern, denn er hat dir nie gehört. Wenn, dann muss deine Oma das Fahrzeug zurückfordern. Das ist aber nicht so einfach. Die Übergabe des Autos an deine Ex kann z.B. eine vorübergehende "Leihgabe", aber auch ein Geschenk gewesen sein. Alles hängt davon ab, ob ihr irgendwelche Beweise habt, die eine Rückforderung begründen könnten. Das wird schwierig sein.