Darf Sondernutzungsrecht ohne Erlaubnis betreten werden

3 Antworten

hallo janMohr,

ich hatte gestern schon was zu deiner frage geschrieben, hier kommt noch der § und dessen auslegung:

"....Strafrechtlich ist das Betreten eines fremden Grundstückes gemäß § 123 StGB dann als Hausfriedensbruch einzustufen, wenn ohne den Willen des Berechtigten ein befriedetes Grundstück betreten wird – das Betreten des Hauses ist für § 123 StGB nicht erforderlich.

Befriedet in diesem Sinne ist ein Grundstück dann, wenn es erkennbar gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert sein soll. Dabei sind Mauern und Hecken ausreichend.

Denn nicht erforderlich ist, dass die Mauer oder die Hecke ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Entscheidend ist vielmehr, dass die Einfriedung den Willen des Eigentümers erkennbar macht, dass es sich um ein abgegrenztes Grundstück handelt, dass nicht zu betreten ist. ...."

ich denke, das könnte hier greifen, zumal euer gartenanteil nicht nur als solcher zu erkennen war (einfriedung durch zaun) , sondern auch noch abgeschlossen. wie ist der gutachter da eigentlich reingekommen??

Nein. Niemand darf euer Grundstück betreten, wenn ihr das nicht wollt. Was wollte dieser Gutachter denn? Ohen Grund betritt der ja nicht einfach euer Sondernutzungsrecht. Der weiss genau, was er darf und was nicht. Entweder wusste er also nicht, das dieses Stück euch gehört oder er hat von anderen gesagt bekommen, das ihr zugestimmt habt... Erkundige dich doch mal genauer. Wenn er irgendetwas schriftlich festhält, so kannst du das als ungültig erklären lassen, weil er eben ohne deine Zustimmung auf deinem Besitz war. Du musst es nur beweisen können, das evtl. Fotos nur von dort aus gemacht werden konnten... WEnn du weissst warum er dort war, dann kann man noch genauere Tipps geben...

nein. das ist hausfriedensbruch, egal, ob ihr mieter, eigentümer oder - wie in eurem fall - eigentümer mit sondernutzungsrecht seid.

auch ein beschluss der eigentümergemeinschaft, den ihr ´verpasst´ haben solltet, berechtigt nicht zum unangemeldeten und nicht zugestimmten betreten. und ich nehme auch nicht an, dass ´gefahr in verzug´ war. also klar: nein!