- Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dir auf deine Nachfrage einen Nachweis deiner beruflichen Tätigkeit (Das ist kein Arbeitszeugnis!) auszustellen. Du müsstest dir also die Mühe machen, deine ehemaligen Arbeitgeber anzuschreiben. Vielleicht genügt auch eine Mail. Leider doch die Methode der ersten Wahl: anschreiben, ausdrucken, unterzeichnen und zusenden lassen!
- Warst du zwischendurch arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet? Sofern du Arbeitslosgengeld beantragt hast, musste dein Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Das ist ein Formular, mit dem der Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit alle Tatsachen über ein Arbeitsverhältnis bescheinigt, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein könnten. diese Bescheinigung ist der Beweis, dass der Arbeitnehmer aktuell beim Arbeitgeber beschäftigt ist. Dieser Beleg findet sich zehn Jahre lang in den Unterlagen der Arbeitsagenturen.
- War dein Arbeitgeber in der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Ärztekammer, Anwaltskammer, Architektenkammer, Apothekerkammer , Steuerberaterkammer oder einer anderen Kammer organisiert? Dann hat er deine Tätigkeit der zuständigen Kammer gemeldet. Diese Meldung gilt als Tätigkeitsnachweis.
- Im Beitragsnachweis zur gesetzlichen Rentenversicherung bescheinigt der Arbeitgeber die Dauer und den Verdienst einer Beschäftigung. Du erhältst diese Entgeltnachweise jährlich oder beim Wechsel des Arbeitgebers. Vielleicht finden sich die Nachweise aber auch in den elektronischen Unterlagen der Rentenversicherung?
- Solange du angestellt warst, hast du Krankenkassenbeiträge bezahlt. Dein Arbeitgeber hat ebenfalls gezahlt. Ersatzkassen heben ihre Unterlagen 30 Jahre lang auf. Versuch macht klug!
Arbeitnehmer haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ehemalige Arbeitgeber bei Verlust oder Beschädigung ein neues Arbeitszeugnis ausstellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Ersatzausstellung nur mit einem geringem Aufwand verbunden ist und wenn dem Zeugnisinhalt bzw. Wortlaut von beiden Seiten zugestimmt wird. Dieser Anspruch ist juristisch gesehen eine Nebenpflicht des Arbeitsvertrages.
Bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann man ein Zeugnis einfordern. Man sollte aber nicht zu lange warten, maximal ein Jahr: Wenn der Arbeitnehmer längere Zeit kein Arbeitszeugnis einfordert, verfällt der Anspruch auf ein Zeugnis.
Haufe weiß noch mehr:
Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen. Mit Einwilligung des Beschäftigten kann es ab 1.1.2025 auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erteilt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn ich das richtig auffasse, reden Fragesteller und Antwortende aneinander vorbei...Ich glaube, der Fragesteller will luftdicht Folie vor die Fensterscheiben auf den Rahmen montieren, den Fensterflügel jedoch öffenbar belassen.
Diese "Fensterfolie" hat man vor Jahrzehnten häufiger angebracht, als noch nicht in allen Wohnungen Isolierglasfenster eingebaut waren.
Das funktioniert, man schafft gewissermaßen ein Verbundfenster; die eingeschlossene Luftschicht dämmt etwas. Die Wärmeabstrahlung durch die Fensterscheiben nimmt spürbar ab.
Nachteilig sind der durch die Folie geminderte Lichteinlass - die Folie ist doch etwas schlierig oder trüb - und die Tatsache, dass man es selten schafft, das Fenster absolut luftdicht abzukleben. Dann wird die Dämmwirkung gemindert und es gelangt feuchte Raumluft in den Zwischenraum, die sich an der kalten Fensterscheibe niederschlägt. Das kann zur Schimmelbildung führen (Fenster reinigen und Folie neu verkleben).
Da ich Angst vor Schimmelbildung habe...
Schimmelbefall tritt auf, sobald die Oberflächentemperatur der Wände (nicht die Raumtemperatur) unterhalb von 13 ° C liegt. Wenn die Wände gut isoliert sind, hast du nichts zu befürchten. Allerdings ist eine Raumluftfeuchte von 70 % zu hoch und begünstigt den Schimmelbefall. Mein Rat: Öfter mal kurz und kräftig lüften (Ein gekipptes Fenster bringt nichts.).
Verbraucht man viel Gas wenn die Gastherme weiterhin läuft, jedoch die Heizungen nicht heiß sind?
Das sind Betriebsverluste der Therme, und die halten sich in Grenzen.
Die Schlafzimmer, die 15°C haben, dann wieder auf 21°C zu heizen...
...verbraucht mehr Energie als wenn man die Raumtemperatur auf 18 °C belässt: Aufheizen verbraucht dreimal so viel Energie wie Dauerbetrieb. Wobei ich den Unterschied von 15 °C zu 21°C nicht als dramatisch empfinde; wer gerne im Kühlen schläft, kann das machen, sollte aber gut lüften und morgens den Raum wieder aufwärmen.
Du kannst dich an einen Architekten wenden oder an einen Anwalt für Baurecht.
U. U. würde dir auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale weiterhelfen, da es sich bei diesem Problem um Auseinandersetzungen mit einer Behörde handelt.
Der Sachverständige wird erst einmal nicht gebraucht, außerdem ist sein Rat teuer.
Ich würde auf dem Bauamt den Bebauungsplan für dein Grundstück einsehen wollen (Der Flächennutzungsplan gilt immer für das gesamte Gemeindegebiet, der ist wahrscheinlich zu großräumig!).
Ist dein Grundstück rot bzw.mit W bzw. WA bzw. WR markiert = zu Wohnzwecken? Das des Nachbarn auch?
Oder ist zwischen deinem Grundstück und dem des verkaufswilligen Nachbarn eine Nutzungsgrenze (schwarze Linie mit Kreisen = "Knödellinie") markiert? Als was ist dann das Grundstück deines Nachbarn bezeichnet? Braun (Dorfgebiet, MD, M) oder gar grün bzw. in der schwarz-weißen Version gepunktet (Grünfläche, landwirtschaftliche Fläche)?
Schau dir dazu kurz die Planzeichenverordnung an, keine Angst, die ist nicht schwer verständlich:
https://www.gesetze-im-internet.de/planzv_90/BJNR000580991.html
Wenn das Grundstück deines Nachbarn als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen wird, wird´s schwierig. Dann musst du nicht nur eine neue Grenze ziehen, sondern auch eine Umwidmung des nachbarlichen Ackerstreifens in Wohngebietsfläche beantragen, darauf wird sich die Gemeinde wahrscheinlich nicht einlassen.
Der erste Tag meiner Ausbildung in einer Baufirma war Montag, der 3. Mai 1976. Ich wurde begrüßt mit "Ein guter Arbeitnehmer fängt nicht vor dem Monatsdritten an!"
Imponiert haben mir ältere Kollegen, die unter ihren Plänen alles mögliche liegen hatten, was nichts mit Arbeit zu tun hatte. Da viele im Irak eingesetzt gewesen waren, wurden im Chor arabische Lieder gesungen, das war gewöhnungsbedürftig.
Hin und wieder wurden auch Volks- und Liebeslieder geschmettert, z. B. "Waldeslust, Waldeslust, oh wie einsam schlägt die Brust. Wenn ich gestorben bin, trägt mich zum Friedhof hin, legt mich ins kühle Grab, dann hab ich Ruh."
An diese Zeit denke ich gerne zurück. Ich habe eine Menge Fachliches gelernt, aber auch, dass Arbeit Spaß machen soll.
Die bisherigen Antworten sind meiner Meinung nach zutreffend. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass du im Falle einer Kündigung die Berufsschule verlassen musst. Die theoretische Ausbildung wird nämlich über den Arbeitgeber finanziert. Somit wirst du vom Schulbesuch freigestellt werden, sobald deine Kündigung rechtskräftig geworden ist. Daher empfehle ich dir, mit der Berufsschule Rücksprache zu halten, wenn du deine Ausbildung fortführen willst: Die kann dir nämlich einen weiteren (unentgeltlichen) Schulbesuch gestatten und dir so ermöglichen, an der Abschlussprüfung teilzunehmen,
Das war genau der Altersunterschied bei meinen Eltern (Frau knapp 8 Jahre älter als der Mann), und die Ehe hat gehalten, "bis dass der Tod sie scheidet", nämlich 52 Jahre.
Nein, ich wurde nicht geschlagen, meine Schwester und ich wurden verprügelt.
Das meiste habe ich verdrängt. Meine Schwester wurde - weil sie zu widersprechen wagte - mit einem geknoteten nassen Scheuerlappen so lange geschlagen, bis sie nichts mehr hören konnte. Ich habe meine Schwester zum Notarzt gebracht. Meine Eltern haben gar nichts gemacht.
Mir wurde - weil ich eine Glas Apfelsaft nicht trinken wollte - das Glas mit dem Apfelsaft in die Wange geschlagen. Da war ich 16. Ich wurde so wütend, dass mir die Scherben in meinem Gesicht egal waren, ich habe die Apfelsaftflasche genommen und auf dem Kopf meines Vaters zerschlagen. Da hat er gemacht, dass er wegkam.
Gewalt führt zu Gegengewalt. Als mich meine Mutter ohrfeigen wollte und ich bereits 23 war, habe ich - nach einer Warnung - so zurück geschlagen, dass sie an der Flurvertäfelung klebte. Danach hatte ich Ruhe vor ihr.
Das ist 40 Jahre her. Heute weiß ich, dass meine Eltern Psychopathen waren. Meine Schwester und ich hatten jahrzehntelang keinerlei Kontakt mehr zu den Eltern, sonst wären wir nämlich psychisch krank geworden.
Kurz vor ihrem Tod wollte meine Mutter, dass ich sie von diesen Vorwürfen freispreche und dass ich ihr versichere, dass sie als Eltern niemals uns Kinder geschlagen hätten. Diese Zusicherung konnte ich ihr nicht geben.
Zwei Gebäude brauchen baulich noch nicht einmal miteinander verbunden sein, sie müssen nur nebeneinander stehen, und schon kann bei einem Abriss das zweite Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die Gebäude stehen nämlich nicht im luftleeren Raum, sondern auf einem Baugrund. Und die Kräfte, die ein Gebäude auf den Baugrund aufbringt, werden keineswegs nur linear (also senkrecht nach unten) abgetragen, sondern halbkreisförmig (Stichwort: "Druckzwiebel"). Damit wird auch der benachbarte Baugrund be- bzw. bei einem Abriss entlastet. Und das hat Auswirkungen aufs Nachbargebäude!
Im Übrigen gibt es immer Überraschungen im Baugrund, wie nicht eingetragene Versorgungsleitungen (Starkstromkabel oder Abwassersammler), verfüllte Fundamente, Treibsandlinsen....
Ein Bodengutachten eines Grundbauingenieurs ist also sehr sinnvoll.
Um sicher zu gehen, stützt man vor einem Abriss den Baugrund, z. B. mit Spundwänden, oder betreibt Baugrundverbesserung, z. B. mit Zementmilchinjektionen.
Ausnahme: Wenn der Baugrund richtig fester (nicht lockerer, nicht frostgefährdeter) Fels ist, kann man ohne Vorbereitung loslegen.
... mein Hund versteht es nicht, wenn er jetzt eine Stunde eher aufstehen soll, es eine Stunde eher Futter gibt und eine Stunde eher Nachtruhe herrscht. Und ich kann es meinem Hund nachfühlen.
Infolge der Nutzungsänderung ist ein Bauantrag fällig. Den können nur nach der Landesbauordnung zugelassene Personen stellen, also Architekten oder Hochbauingenieure.
Wie sieht es mit dem Brandschutz aus?
Vermutlich ist das Büro ein gesonderter Bauabschnitt. Verändert sich die Rettungsweglänge fürs Haupthaus? Ist gewährleistet, dass kein Brandüberschlag stattfinden kann, z. B. durch Fenster?
Du willst sicher kein Haus mit Sozialwohnungsstandard in einer einfachen Lage.
Also würde ich mindestens 5.000 €/ m² für die Baukosten veranschlagen, dazu 200 €/ m² Grundstückskosten.
Das sind 800.000 € fürs Haus und 120.000 € fürs Grundstück.
Der BMW M5 ist mit mindestens 130.000 € dabei.
Macht in summa 1,05 Millionen Euro.
Dafür müsste der deutsche Durchschnittsverdiener 20 Jahre lang arbeiten, und zwar ausschließlich = kein Geld für etwas anderes ausgeben!
Ruhig Blut!
Überschlaf das Ganze, sprich mit ein paar Familienmitgliedern/ Freunden /Kollegen und atme tief durch.
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Und dann bitte deine Chefin um ein Gespräch, bei dem auch der Vize dabei sein wird.
Und dann klärt ihr gemeinsam:
Was war "bodenlos unverschämt"? Wie sieht es der Stellvertreter?
Welche Kritikpunkte sind gänzlich unberechtigt? Warum? Könnten da Missverständnisse passiert sein? Lässt sich diese Kritik korrigieren? In welchem Umfang?
Wo wurde der Kontext weggelassen? "Extra" - lässt sich eine böse Absicht erkennen? Wie ist die Sicht der Gegenseite?
Wo passierten Verleumdungen? Beweisbar? Stichhaltig? Auch dazu: die Sicht der Gegenseite. Ggf. eine Gegendarstellung in sachlichem Ton.
Beantragen einer Versetzung: Ist eine solche Maßnahme nicht etwas übertrieben? Hat der Stellvertreter wirklich beabsichtigt, dir dermaßen eine reinzuwürgen, dass dir nur noch die Flucht bleibt? Frag ihn nach seinen Beweggründen!
Könnt ihr nicht gemeinsam einen "Modus vivendi" (Regeln für das Zusammenarbeiten) finden? Und ist wirklich alles so böse gemeint gewesen, wie es bei dir angekommen ist? Wenn ja: Bitte deine Chefin, Regeln für den Umgang mit dir aufzustellen und deren Einhaltung zu überwachen. Wenn es wirklich so sein sollte, wie du es empfindet, und deine Chefin anständig ist, wird sie ihrem Vize schon seine Grenzen zeigen. Aber bei diesem Gespräch wirst du nicht dabei sein.
Wenn es nicht so schlimm ist, wie du es im Augenblick empfindest, dann korrigiert deine Bewertung und haltet in Zukunft den Ball flach.
Ista bezeichnet sich zwar als Energiedienstleister, aber hier geht es offenbar die Erfassung des Heizwärmeverbrauches als Grundlage für die Heizkostenabrechnung.
Das hat erst einmal nichts mit Energiesparen zu tun.
Du kannst lediglich Energie sparen, indem du dafür sorgst, dass deine Heizkörper ihre Wärme frei abstrahlen können (also keine Möbel oder andere Gegenstände davor stellen, auch keine bodenlangen Vorhänge davor) und indem du deine Wohnung nicht allzu gut beheizt, vor allem nicht, wenn du nicht da bist.
Denn der elektronische Ista-Heizkostenverteiler ermittelt mit zwei Fühlern die Temperatur des Heizkörpers und der Raumluft und errechnet daraus deinen Wärmeverbrauch, also letzendlich deine Heizkosten.
Dir rate ich, dich offiziell aus dem Konflikt herauszuhalten. Du weißt nicht, was zwischen den beiden Parteien (Chef und Angestellte) gelaufen sein könnte.
Wenn du sicher bist, dass es sich um Willkür des Chefs handelt: Die Mitarbeiterin soll zur Rechtsberatung der Gewerkschaft oder zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Der Chef verstößt gegen den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", außerdem könnte sein Verhalten als Mobbing (Bossing) gewertet werden. Beides ist justiziabel.
Aber selber halte den Ball flach, sonst bist du der nächste auf der Kündigungsliste. Du kannst dich ja mal auf dem Arbeitsmarkt umsehen: Hier bin ich ja sowieso, schön ist es auch anderswo.
Wann, wie, wo und was du nachschreibst, ist in das Ermessen deiner Lehrerin gestellt.
Da dieses Jahr die Oster- und Sommerferien frühzeitig beginnen, kannst du ziemlich sicher sein, dass ein Nachschreibetermin kommt, weil die Lehrerin dich bewerten will und Noten bilden muss.
Im Idealfall musst du dich nicht groß auf eine Klausur vorbereiten, weil der Prüfungsstoff im Unterricht durchgearbeitet worden ist. Aufgrund deiner Fehlzeiten ausgefallenen Unterrichtsstoff musst du (eigenständig) nacharbeiten, dazu bist du verpflichtet.
Du kannst deine Lehrerin bitten, dass sie dir Zeit zum Nacharbeiten zugesteht, hast aber keinen Rechtsanspruch darauf.
Trotz allem: Viel Erfolg, lass dich nicht stressen und bleib gesund!
Aluminium ist ein guter Wärmeleiter, gibt also die Umgebungstemperaturen umgehend an die Wasserflasche weiter.
Allenfalls reflektiert Alufolie die Sonneneinstrahlung und verhindert ein Aufheizen über die Umgebungstemperatur hinaus.
Ein nasses Handtuch produziert Verdunstungskälte, das Wasser benötigt zum Verdunsten zusätzliche Energie, die es der Wasserflasche entzieht, und kühlt dadurch.
Zeitungspapier ist ein Dämmstoff. Das Luftpolster zwischen den Papierlagen verhindert, dass die Umgebungswärme an die Wasserflasche kommt.
Wenn du das Zeitungspapier mit Alufolie umwickelst, dann dämmt die Zeitung und die Alufolie reflektiert die Sonneneinstrahlung.
Wenn du jetzt die Zeitung noch nassmachen würdest, würde jedoch die Wärmeleitung über die Alufolie die Wirkung der feuchten Zeitung reduzieren - also keine zusätzliche Verdunstungskälte.
"ob" ist verkürzt für "oberhalb"
Rotenburg liegt auf einem Berg (Hügel?) oberhalb der Tauber.
Es gibt nur Dachboxen für die Modelle 911, Cayenne, Panamera und Macan.
Das Problem ist nicht die Dachbox, sondern die Befestigung des Trägers am Wagendach.
Im Internet findest nichts. Du kommst nur über die Negativauswahl weiter, das heißt, du schaust, für welche Modelle es Dachboxen gibt und weißt dann, für welche Modelle es keine Boxen gibt.
z. B. bei Rameder
http://www.kupplung.de/dachtraeger-skitraeger/dachtraeger/