Vorteile hat man erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % und mehr.

Dann gilt folgendes:

Schwerbehindertenausweis

Besonderer Kündigungsschutz (Kündigung muss mit der Integrationsstelle abgesprochen werden)

Erschwerte Voraussetzung für die Befristung von Arbeitsverhältnissen 

Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von einer Woche 

Freistellung von Mehrarbeit

Bevorzugte Einstellung und Beschäftigung

Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst

Anspruch auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Altersrente für Schwerbehinderte mit 65 Jahren

Häufig wird eine Fahrpreisermäßigung bei Schwerbehinderung mit GdB 50 von den ÖPNV angeboten

zusätzlicher steuerlicher Freibetrag pauschal in Höhe von 1.140,00 € 

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Geh´zur Gemeinde und nimm Einsicht in den entsprechenden Bebauungsplan. Nur bei Eintrag "g" wie "geschlossene Bebauung" gibt es keine Grenzabstande. Geschlossene Bebauung findet sich eigentlich nur in Altstädten, bei historischer Bausubstanz oder in Industriegebieten.

Ich gehe davon aus, dass das bei dir nicht der Fall ist und dass im Bebauungsplan "o" wie "offene Bebauung" eingetragen ist. Das bedeutet: Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Grenzabstände, die einzuhalten sind. Der Grenzabstand beträgt mindestens 3 m.

Damit ist NICHT der Abstand des Pfostens von deiner Grundstücksgrenze gemeint, sondern der Abstand der Kante der Überdachung (ggf. Regenrinne berücksichtigen) von deiner Grundstücksgrenze. Unterschreitungen des Grenzabstandes werden toleriert, allerdings im cm-Bereich. Das äußerste sind 20 - 30 cm Unterschreitung.

Das Bauvorhaben deines Nachbarn dürfte ein Schwarzbau sein. Ich würde ganz unschuldig zum Bauamt gehen, fragen, mit welcher Begründung der gute Mann so dicht an meine Grenze bauen darf und mir in meinen Aufenthaltsräumen das Tageslicht nehmen darf. Außerdem ist die Holzkonstruktion brennbar, Brandklasse B, und dein Toilettenfenster hält wahrscheinlich den Mindestabstand von (je nach Bauordnung) 5 - 6 m zur brennbaren Konstruktion des Nachbarn nicht ein. Damit besteht die Gefahr eines Brandüberschlags.

Da musst du gar keine Anzeige machen, wenn das Bauamt auf Zack ist, bekommt dein Nachbar sofort Ärger.

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Wenn du ein Haus baust, musst du einen Bauantrag stellen. Zum Bauantrag gehört der "Standsicherheitsnachweis", das ist die Baustatik. Zur Baustatik gehört der Nachweis, dass das Dach gegen Windlasten gesichert ist. (Die Anforderungen dazu sind hoch, denn im Eckbereich eines auskragenden Flachdaches wirken die 16-fachen Windlasten im Vergleich zur Mitte der Dachfläche!!)

Das schließt keine Dacheindeckung mit leichten Materialien aus. Die müssen allerdings durch Bolzen oder Anker gegen Abheben gesichert sein. Darüber ist ein rechnerischer Nachweis zu führen.

Die Gemeinde-Bauordnung beschäftigt sich mit Art und Maß der Nutzung der Gemeindeflächen, also mit Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen. In manchen Fällen schreibt eine von der Gemeinde verfasste Gestaltungssatzung Material und Farbe der Dacheindeckung vor.

Die Tatsache der Standsicherheit ist in der Landesbauordnung bzw. in den Durchführungsvorschriften zur Bauordnung festgelegt.

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Wahrscheinlich bist du nicht die vergangenen vier Jahre durchgehend krank gewesen.

Wenn du die Inanspruchnahme des Arbeitslosengelds aufschiebst und dich erst später arbeitslos meldest, musst du unbedingt darauf achten, dass du die Anwartschaftszeit dann immer noch erfüllst. Es wird empfohlen, das vorab mit der Agentur für Arbeit abzusprechen. 

Und damit hättest du es irgendwann in den vier Jahren schaffen müssen, dich arbeitslos zu melden, notfalls per Anschreiben. Da argumentiert der Jurist so, dass vier Jahre ein ausreichender Zeitraum sind.

Deswegen gilt ausnahmslos: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt 4 Jahre nach der Arbeitslosmeldung. Wer seine Unterbrechung nach dem Ablauf dieser 4 Jahre beendet, erhält kein Arbeitslosengeld mehr.

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Mit hinreichender Qualifikation kannst du im Grunde in jedem Beruf in den Schuldienst eintreten, nämlich als Quereinsteiger/in.

Entweder hast du einen Ausbildungsberuf gelernt und dich zum Techniker, Meister o. glw. qualifiziert, dann kannst du Lehrer/in für Fachpraxis werden und wirst nach A9 bzw. A 10 bezahlt.

Mit einem abgeschlossenen Studium (Diplom, Master) kannst du Theorielehrkraft werden für den Fachbereich, in dem du studiert hast, und erhältst als Quereinsteiger deine pädagogische Qualifikation in den ersten drei Berufsjahren. Bezahlung nach A 13.

Mit einem abgeschlossenen Studium als Bachelor musst du allerdings ein pädagogisches Zusatzstudium absolvieren.

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Business Insider 29.11.2020

Die 10 Berufe, in denen die meisten Psychopathen arbeiten: 1. Geschäftsführer · 2. Anwälte · 3. TV- und Rundfunkmoderatoren · 4. Verkaufspersonal · 5. Chirurgen · 6. Journalisten · 7. Polizisten · 8. Geistliche · 9. Köche · 10. Beamte

Berufe, in denen angeblich die wenigsten Psychopathen arbeiten: Pflegepersonal, Therapeuten, Handwerker, Kosmertiker und Stylisten, Lehrer, Ärzte, Künstler und Kreative , Buchhalter.

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Jobs für ein paar Monate ausprobieren?

Hey!

Ich hab dieses Jahr Abi gemacht und möchte nächstes Jahr im September zirka anfangen Psychologie zu studieren.

Ab Jänner würde ich gerne ein paar Firmen anschreiben, ob sie mich anstellen könnten. Ich möchte nämlich die Zeit bis dahin nutzen und ein wenig Geld hineinbekommen. Das wären also ungefähr 8 Monate. Bisher hatte ich noch nicht so richtig viel Erfahrung in der Arbeitswelt. Darum möchte ich ein wenig ausprobieren. Ich kann mir unter einigen Arbeiten auch nicht richtig was vorstellen (manchmal stellt man es sich ja cooler vor, als es ist). Während meines Studiums weiss ich noch nicht, ob ich arbeiten werde (ich möchte nämlich Vollzeitstudent sein).

Meine Frage ist nun. Wenn ich Interesse hätte in diesen 8 Monaten bspw. mindestens zwei Jobs zu machen, um mal 2 völlig verschiedene Bereiche anzuschauen, dann hätte ich ja 4 Monate bei der einen Firma und 4 bei der anderen. Kann man da einfach bei Firma 1 nach 4 Monaten kündigen? Und wie kündigt man? Das wäre so eine Art Angstfaktor bei mir :(

Oder, wenn man die Atmosphäre bzw. den Chef oder die Kollegen überhaupt nicht austehen kann, weil sie dich schlecht behandeln, wie kündigt man da so einfach? Also schreibt man das als Grund in ein Kündigungsschreiben? Selbstverständlich weiss ich, dass man bei manchen Jobs ne gewisse Zeit hat, die man dort sein muss und es gibt ja auch irgendwelche Fristen, dass man erst nach einer gewissen Zeit die Firma verlassen kann, wenn man kündigt.

Denkt ihr das wäre machbar, dass man, um die Zeit zu nutzen und ein paar Branchen kennenzulernen, ein paar Monate da und dort arbeitet und soll man das in die Bewerbung direkt schreiben oder nicht?

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Deine Idee, arbeiten zu gehen, um verschiedene Tätigkeitsbereiche kennenzulernen, finde ich gut. Allerdings würde ich dir mit Blick auf deinen Berufswunsch raten, in diesem Berufsbereich arbeiten zu wollen. Mit nicht-fachbezogener Arbeit (Fließband, Gastronomie...) vertust du Zeit!

Das Sammeln fachbezogener Berufserfahrung macht sich im Lebenslauf immer gut. Wenn du nicht-fachbezogen gearbeitet hast, fehlt der "rote Faden"; das wird u. U. interpretiert als "Du weißt nicht, was du willst."

Nun bin ich kein Psychologe und kenne die entsprechenden Arbeitsbereiche nicht.

Aus meiner Erfahrung würde ich dir raten, den Fachbereich Psychologie an der Uni, die du dir ausgeguckt hast, zu kontaktieren. Frag´ nach, wo du als Werkstudent arbeiten kannst. Solltest du keine Tipps erhalten, dann frag´ bei Krankenhäusern oder Klinikträgern wie AWO, Caritas oder Diakonie nach.

Das hätte den Vorteil, dass du dein künftiges Arbeitsgebiet und die Fachpraxis kennenlernen könntest. Möglicherweise tut sich da für dich eine Tätigkeit auf, die als Nebenjob im Studium weiter betrieben werden oder als Studienleistung angerechnet werden kann.

Werkstudenten bzw. Praktikanten werden auch für kurze Zeit eingestellt, für vier oder sechs Monate. Also keine Hemmungen beim Befristen eines Arbeitsvertrages!

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsletzten (Niemals zum Monatsersten kündigen!), du kannst jederzeit kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen, da musst du nicht nervös werden.

Ich würde dir allerdings raten: Finde einen Job, fang´ an und schau´ weiter - vielleicht macht die Arbeit so viel Spaß, dass du gar nicht wechseln möchtest!

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Geh´ am Montag zum Hausarzt und lass´ dich - ggf. rückwirkend für heute - krankschreiben.

Berichte deinem Arzt / deiner Ärztin ganz offen, wie es dir geht. Du bist kein Drückeberger: Wenn Arbeit psychische Probleme verursacht, kannst du dich heruasziehen lassen.

Das sollte dein Vorsatz fürs Neue Jahr sein: Suche dir einen neuen Job, der dich nicht belastet und der dich nicht krankmacht. Du kannst von einem Facharzt (für Psychiatrie) bis zu einem halben Jahr krank geschrieben werden, bekommst also in dieser Zeit Gehalt bzw. Krankengeld.

Du beutest die Gesellschaft nicht aus bzw. bist nicht zu faul zum Arbeiten! Wenn du psychisch erkrankst, fällst du als Arbeitskraft wesentlich länger bzw. häufiger aus, als wenn du dich jetzt herausziehst, wieder auf die Beine kommst und dir eine Tätigkeit suchst, bei der du glücklich bist.

Bei Mobbing kann dir eine Mobbingberatungsstelle weiterhelfen, z. B. Diakonie oder Caritas (KDA - Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt). Hol´ dir dort Hilfe, wenn du weiterarbeiten willst. Allerdings ist das beste Mittel gegen Mobbing, nicht heldenhaft auszuhalten, sondern den Job zu wechseln.

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Bürgergeld ist Hilfe für den Notfall, wenn du zu alt oder krank oder belastet (Kinder) bist, um arbeiten gehen zu können - so ist es zumindest gedacht.

In Deutschland gibt es schlecht bezahlte Arbeit, aber der Mindestlohn beträgt immerhin (170 Arbeitsstunden/ Monat x 12,82 Euro =) 2.179,40 Euro. Auch nach Steuern ist das mehr als 563 Euro Bürgergeld (2025, für eine einzelne Person), nämlich ungefähr 1.700 Euro netto.

Ich würde lieber arbeiten und mich notfalls ausbeuten lassen als Bürgergeld zu beziehen. Arbeit bedeutet soziale Kontakte und Entwicklungsmöglichkeiten. Das sollte man nicht unterschätzen.

Aus eigenem Erleben: Als junge Frau brauchte ich dringend Geld und habe als Spülhilfe in einer Großküche angefangen. Zwei Jahre später war ich Abteilungsleiterin, weil sich niemand anderer fand, der die Verantwortung übernehmen wollte.

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Ich habe in meinem Architekturstudium die gleichen Erfahrungen gemacht wie du, aber ich habe nicht das Studium gewechselt, sondern den Studienort.

Auf einmal ging´s: Ich wurde ernst genommen, meine Leistungen wurden anerkannt, die Kommilitonen waren nett und hilfreich- und ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen, nachdem ich vorher vor lauter Frust aufgeben wollte.

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Gibt’s etwas, worauf ihr auf keinen Fall verzichten würdet, egal wie teuer?

Alles, was mein Hund benötigt, vor allem an gutem Futter würde ich nicht sparen.

Ebenso würde ich bei Kleidung und Schuhen immer auf Qualität achten; Qualität ist langlebig!

Habt ihr Spartipps, die im Alltag echt helfen?

Sonderangebote nutzen; im Supermarkt auch mal herabgesetzte Artikel mit kurzer Haltbarkeit kaufen, wenn man diese gleich verbraucht; möglichst keine Lebensmittel wegwerfen.

Findet ihr, dass die Qualität bei günstigeren Alternativen oft genauso gut ist?

Ja; häufig stammen die No-Name-Artikel von namhaften Herstellern.

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Wenn nur diejenigen antworten würden, die Ahnung haben...

Ich gehe mal davon aus, dass du für unter 50 € geklaut hast, dann ist das ein geringfügigier Ladendiebstahl, der nur auf Antrag verfolgt wird.

Mit unter 16 Jahren fällst du zudem unters Jugendstrafrecht. Wird bei Heranwachsende das allgemeine Strafrecht angewandt, werden Geldstrafen über 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen ab 3 Monaten registriert.

Um eine solche Strafe zu erhalten, müsstest du mehrfach beim Raub wertvoller Gegenstände bzw. größerer Geldbeträge erwischt worden sein! Bei geringfügigem Ladendiebstahl wirst du zum Ableisten von Sozialstunden oder zu einer Geldstrafe verurteilt; da gibt es noch keine Jugendstrafe.

Deine Strafe wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Damit kannst du dich bei der Polizei bewerben.

Im Übrigen gesteht man dir zu, dass du dich geistig und moralisch weiter entwickelst und in Zukunft keine Ladendiebstähle mehr begehen wirst.

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DAS GEHT GAR NICHT!

Urlaub dient der Erholung, und wenn er genehmigt ist, darfst und musst du den sogar antreten, weil du dich ja erholen sollst, damit du noch jahrzehntelang fit im Job bleibst.

Deine Ausbilderin verstößt gegen das Urlaubsgesetz.

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2.000 Euro pro Quadratmeter ist bei den heutigen Baupreisen kaum noch machbar.

Einfamilienhäuser der billigsten Bauweise sind aus Holz und Pappe gebaut, der Fachmann nennt es Trockenbau. Es gibt Häuser, da sind Decken, Wände und Fassade statisch miteinander verbunden, um Material zu sparen. Das bewirkt, dass du nicht die kleinste Veränderung im Haus vornehmen kannst ohne das statische Gefüge zu gefährden. Willst du wirklich so ein Haus, an dem du Z. B. noch nicht einmal nachträglich ein Vordach anbringen kannst?

Die Investoren wissen, was sie verlangen können: In Braunschweig z. B. werden gerade Wohnungen in guter Innenstadtlage (Neubau) für 5.200 Euro pro m² (zzgl. MwSt) angeboten - und auch verkauft!

Für eine anständige Bausubstanz und Lage musst du in städtischer Lage schon mit 3.500 Euro/ m² rechnen; in ländlichen Gebieten (nicht gerade Seen- und Meeresküste) ist es günstiger, aber du hast zusätzlich die Fahrtzeit und -kosten.

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Ich warne jede Frau davor, zu Hause zu bleiben und nur den Mann das Geld verdienen zu lassen.

Ich habe eine Zwillingsschwester. Wir haben beide ein abgeschlossenes Studium und Zusatzqualifikationen. Wir sind beide in Rente.

Meine Schwester ist nach der Heirat zu Hause geblieben, hat zwei Kinder großgezogen, den Haushalt gemacht und sich um ihren Mann gekümmert - das war´s bis auf einige Ehrenämter.

Ich habe 35 Jahre in Vollzeit gearbeitet; das ging nur ohne Heirat und Kinder.

Meine Schwester bezieht 600 Euro Rente; ich habe (netto) 4.200 Euro Rente.

Noch Fragen?

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  1. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dir auf deine Nachfrage einen Nachweis deiner beruflichen Tätigkeit (Das ist kein Arbeitszeugnis!) auszustellen. Du müsstest dir also die Mühe machen, deine ehemaligen Arbeitgeber anzuschreiben. Vielleicht genügt auch eine Mail. Leider doch die Methode der ersten Wahl: anschreiben, ausdrucken, unterzeichnen und zusenden lassen!
  2. Warst du zwischendurch arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet? Sofern du Arbeitslosgengeld beantragt hast, musste dein Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Das ist ein Formular, mit dem der Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit alle Tatsachen über ein Arbeitsverhältnis bescheinigt, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein könnten. diese Bescheinigung ist der Beweis, dass der Arbeitnehmer aktuell beim Arbeitgeber beschäftigt ist. Dieser Beleg findet sich zehn Jahre lang in den Unterlagen der Arbeitsagenturen.
  3. War dein Arbeitgeber in der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Ärztekammer, Anwaltskammer, Architektenkammer, Apothekerkammer , Steuerberaterkammer oder einer anderen Kammer organisiert? Dann hat er deine Tätigkeit der zuständigen Kammer gemeldet. Diese Meldung gilt als Tätigkeitsnachweis.
  4. Im Beitragsnachweis zur gesetzlichen Rentenversicherung bescheinigt der Arbeitgeber die Dauer und den Verdienst einer Beschäftigung. Du erhältst diese Entgeltnachweise jährlich oder beim Wechsel des Arbeitgebers. Vielleicht finden sich die Nachweise aber auch in den elektronischen Unterlagen der Rentenversicherung?
  5. Solange du angestellt warst, hast du Krankenkassenbeiträge bezahlt. Dein Arbeitgeber hat ebenfalls gezahlt. Ersatzkassen heben ihre Unterlagen 30 Jahre lang auf. Versuch macht klug!
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Arbeitnehmer haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ehemalige Arbeitgeber bei Verlust oder Beschädigung ein neues Arbeitszeugnis ausstellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Ersatzausstellung nur mit einem geringem Aufwand verbunden ist und wenn dem Zeugnisinhalt bzw. Wortlaut von beiden Seiten zugestimmt wird. Dieser Anspruch ist juristisch gesehen eine Nebenpflicht des Arbeitsvertrages.

Bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann man ein Zeugnis einfordern. Man sollte aber nicht zu lange warten, maximal ein Jahr: Wenn der Arbeitnehmer längere Zeit kein Arbeitszeugnis einfordert, verfällt der Anspruch auf ein Zeugnis.

Haufe weiß noch mehr:

Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen. Mit Einwilligung des Beschäftigten kann es ab 1.1.2025 auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erteilt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen.

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Wenn ich das richtig auffasse, reden Fragesteller und Antwortende aneinander vorbei...Ich glaube, der Fragesteller will luftdicht Folie vor die Fensterscheiben auf den Rahmen montieren, den Fensterflügel jedoch öffenbar belassen.

Diese "Fensterfolie" hat man vor Jahrzehnten häufiger angebracht, als noch nicht in allen Wohnungen Isolierglasfenster eingebaut waren.

Das funktioniert, man schafft gewissermaßen ein Verbundfenster; die eingeschlossene Luftschicht dämmt etwas. Die Wärmeabstrahlung durch die Fensterscheiben nimmt spürbar ab.

Nachteilig sind der durch die Folie geminderte Lichteinlass - die Folie ist doch etwas schlierig oder trüb - und die Tatsache, dass man es selten schafft, das Fenster absolut luftdicht abzukleben. Dann wird die Dämmwirkung gemindert und es gelangt feuchte Raumluft in den Zwischenraum, die sich an der kalten Fensterscheibe niederschlägt. Das kann zur Schimmelbildung führen (Fenster reinigen und Folie neu verkleben).

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Thermostat hoch- oder runterdrehen?

Hallo, ich wohne in einer WG und wir diskutieren darüber wie wir am besten Gas sparen könnten und trotzdem 18° in unseren Zimmern aufrecht zu erhalten. Bei uns steht unser Thermostat leider im Wohnzimmer, welches von allen Seiten geheizt wird und am wenigsten Hitze verliert, deswegen geht unsere Gastherme aus, sobald der Sollwert erreicht wird. Jedoch fallen die Temperaturen in unseren Schlafzimmern schnell auf unter 18 Grad im Winter. Da ich Angst vor Schimmelbildung habe, war meine Empfehlung den Thermostat im Wohnzimmer höher zu stellen (ca. 22°C), damit die Gastherme übernacht anbleibt, die Heizungen aber alle auf 2,5 zu drehen, denn im eingebauten Thermostat im Ventil der Heizung hört sie auf zu heizen sobald die 18 grad erreicht sind in allen Zimmern. Jedoch stellt sich die Frage, ob wir dadurch mehr Gas verbrauchen? Also verbraucht man viel Gas wenn die Gastherme weiterhin läuft (weil der Thermostat auf 22°C gestellt ist), jedoch die Heizungen nicht heiß sind (weil das Ventil sich schließt und deshalb kein Wasser mehr reinfließt).

Ich würde am liebsten schon die Möglichkeit haben die Zimmer auf wenigstens 18°C aufrecht zu erhalten, es sei denn man verbraucht viel mehr Gas dabei, als wenn man abends den Thermostat runter dreht auf 18°C (damit nur das Wohnzimmer nicht unter 18°C fallen) und morgens dann wieder anfängt zu heizen und die Schlafzimmer, die 15°C haben dann wieder auf 21°C zu heizen?

Könnten sie mir hier weiterhelfen und mir Vorschläge und Tipps geben, die optimal am wenigsten Gas verbrauchen, wie auch die Schlafzimmer Temperatur auf 18°C aufrechtzuerhalten, da unsere Luftfeuchtigkeit in der Nacht bis zu über 70% steigt.

Ich wäre euch sehr dankbar für jede Antwort!

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 Da ich Angst vor Schimmelbildung habe...

Schimmelbefall tritt auf, sobald die Oberflächentemperatur der Wände (nicht die Raumtemperatur) unterhalb von 13 ° C liegt. Wenn die Wände gut isoliert sind, hast du nichts zu befürchten. Allerdings ist eine Raumluftfeuchte von 70 % zu hoch und begünstigt den Schimmelbefall. Mein Rat: Öfter mal kurz und kräftig lüften (Ein gekipptes Fenster bringt nichts.).

Verbraucht man viel Gas wenn die Gastherme weiterhin läuft, jedoch die Heizungen nicht heiß sind?

Das sind Betriebsverluste der Therme, und die halten sich in Grenzen.

Die Schlafzimmer, die 15°C haben, dann wieder auf 21°C zu heizen...

...verbraucht mehr Energie als wenn man die Raumtemperatur auf 18 °C belässt: Aufheizen verbraucht dreimal so viel Energie wie Dauerbetrieb. Wobei ich den Unterschied von 15 °C zu 21°C nicht als dramatisch empfinde; wer gerne im Kühlen schläft, kann das machen, sollte aber gut lüften und morgens den Raum wieder aufwärmen.

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Egal ob Ausbildungsgehalt oder "normale" Gehaltszahlung:

Eigentlich hätte das Geld am Freitag um 17 Uhr auf deinem Konto sein müssen.

Der letzte Werktag im August war zwar der Samstag, aber samstags buchen die Banken nicht.

Da der August aber dein erster Beschäftigungsmonat war, gesteh´ dem Arbeitgeber / Lehrherrn und den Banken zu, dass sie sich erst zurecht ruckeln müssen: Das Geld sollte spätestens am dritten Werktag des Folgemonats, also am Mittwoch, dem 04.09., auf deinem Konto eintreffen.

Die Gerichte sagen, dass allerspätestens das Gehalt am Monatsachten eintreffen sollte. Das ist in diesem Fall ein Sonntag, daher gilt: Ab Montag, dem 09.09., hast du das Recht, zu mahnen.

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