Vorteile hat man erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % und mehr.

Dann gilt folgendes:

Schwerbehindertenausweis

Besonderer Kündigungsschutz (Kündigung muss mit der Integrationsstelle abgesprochen werden)

Erschwerte Voraussetzung für die Befristung von Arbeitsverhältnissen 

Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von einer Woche 

Freistellung von Mehrarbeit

Bevorzugte Einstellung und Beschäftigung

Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst

Anspruch auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Altersrente für Schwerbehinderte mit 65 Jahren

Häufig wird eine Fahrpreisermäßigung bei Schwerbehinderung mit GdB 50 von den ÖPNV angeboten

zusätzlicher steuerlicher Freibetrag pauschal in Höhe von 1.140,00 € 

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Geh´zur Gemeinde und nimm Einsicht in den entsprechenden Bebauungsplan. Nur bei Eintrag "g" wie "geschlossene Bebauung" gibt es keine Grenzabstande. Geschlossene Bebauung findet sich eigentlich nur in Altstädten, bei historischer Bausubstanz oder in Industriegebieten.

Ich gehe davon aus, dass das bei dir nicht der Fall ist und dass im Bebauungsplan "o" wie "offene Bebauung" eingetragen ist. Das bedeutet: Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Grenzabstände, die einzuhalten sind. Der Grenzabstand beträgt mindestens 3 m.

Damit ist NICHT der Abstand des Pfostens von deiner Grundstücksgrenze gemeint, sondern der Abstand der Kante der Überdachung (ggf. Regenrinne berücksichtigen) von deiner Grundstücksgrenze. Unterschreitungen des Grenzabstandes werden toleriert, allerdings im cm-Bereich. Das äußerste sind 20 - 30 cm Unterschreitung.

Das Bauvorhaben deines Nachbarn dürfte ein Schwarzbau sein. Ich würde ganz unschuldig zum Bauamt gehen, fragen, mit welcher Begründung der gute Mann so dicht an meine Grenze bauen darf und mir in meinen Aufenthaltsräumen das Tageslicht nehmen darf. Außerdem ist die Holzkonstruktion brennbar, Brandklasse B, und dein Toilettenfenster hält wahrscheinlich den Mindestabstand von (je nach Bauordnung) 5 - 6 m zur brennbaren Konstruktion des Nachbarn nicht ein. Damit besteht die Gefahr eines Brandüberschlags.

Da musst du gar keine Anzeige machen, wenn das Bauamt auf Zack ist, bekommt dein Nachbar sofort Ärger.

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Wenn du ein Haus baust, musst du einen Bauantrag stellen. Zum Bauantrag gehört der "Standsicherheitsnachweis", das ist die Baustatik. Zur Baustatik gehört der Nachweis, dass das Dach gegen Windlasten gesichert ist. (Die Anforderungen dazu sind hoch, denn im Eckbereich eines auskragenden Flachdaches wirken die 16-fachen Windlasten im Vergleich zur Mitte der Dachfläche!!)

Das schließt keine Dacheindeckung mit leichten Materialien aus. Die müssen allerdings durch Bolzen oder Anker gegen Abheben gesichert sein. Darüber ist ein rechnerischer Nachweis zu führen.

Die Gemeinde-Bauordnung beschäftigt sich mit Art und Maß der Nutzung der Gemeindeflächen, also mit Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen. In manchen Fällen schreibt eine von der Gemeinde verfasste Gestaltungssatzung Material und Farbe der Dacheindeckung vor.

Die Tatsache der Standsicherheit ist in der Landesbauordnung bzw. in den Durchführungsvorschriften zur Bauordnung festgelegt.

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Mit hinreichender Qualifikation kannst du im Grunde in jedem Beruf in den Schuldienst eintreten, nämlich als Quereinsteiger/in.

Entweder hast du einen Ausbildungsberuf gelernt und dich zum Techniker, Meister o. glw. qualifiziert, dann kannst du Lehrer/in für Fachpraxis werden und wirst nach A9 bzw. A 10 bezahlt.

Mit einem abgeschlossenen Studium (Diplom, Master) kannst du Theorielehrkraft werden für den Fachbereich, in dem du studiert hast, und erhältst als Quereinsteiger deine pädagogische Qualifikation in den ersten drei Berufsjahren. Bezahlung nach A 13.

Mit einem abgeschlossenen Studium als Bachelor musst du allerdings ein pädagogisches Zusatzstudium absolvieren.

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Business Insider 29.11.2020

Die 10 Berufe, in denen die meisten Psychopathen arbeiten: 1. Geschäftsführer · 2. Anwälte · 3. TV- und Rundfunkmoderatoren · 4. Verkaufspersonal · 5. Chirurgen · 6. Journalisten · 7. Polizisten · 8. Geistliche · 9. Köche · 10. Beamte

Berufe, in denen angeblich die wenigsten Psychopathen arbeiten: Pflegepersonal, Therapeuten, Handwerker, Kosmertiker und Stylisten, Lehrer, Ärzte, Künstler und Kreative , Buchhalter.

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Jobs für ein paar Monate ausprobieren?

Hey!

Ich hab dieses Jahr Abi gemacht und möchte nächstes Jahr im September zirka anfangen Psychologie zu studieren.

Ab Jänner würde ich gerne ein paar Firmen anschreiben, ob sie mich anstellen könnten. Ich möchte nämlich die Zeit bis dahin nutzen und ein wenig Geld hineinbekommen. Das wären also ungefähr 8 Monate. Bisher hatte ich noch nicht so richtig viel Erfahrung in der Arbeitswelt. Darum möchte ich ein wenig ausprobieren. Ich kann mir unter einigen Arbeiten auch nicht richtig was vorstellen (manchmal stellt man es sich ja cooler vor, als es ist). Während meines Studiums weiss ich noch nicht, ob ich arbeiten werde (ich möchte nämlich Vollzeitstudent sein).

Meine Frage ist nun. Wenn ich Interesse hätte in diesen 8 Monaten bspw. mindestens zwei Jobs zu machen, um mal 2 völlig verschiedene Bereiche anzuschauen, dann hätte ich ja 4 Monate bei der einen Firma und 4 bei der anderen. Kann man da einfach bei Firma 1 nach 4 Monaten kündigen? Und wie kündigt man? Das wäre so eine Art Angstfaktor bei mir :(

Oder, wenn man die Atmosphäre bzw. den Chef oder die Kollegen überhaupt nicht austehen kann, weil sie dich schlecht behandeln, wie kündigt man da so einfach? Also schreibt man das als Grund in ein Kündigungsschreiben? Selbstverständlich weiss ich, dass man bei manchen Jobs ne gewisse Zeit hat, die man dort sein muss und es gibt ja auch irgendwelche Fristen, dass man erst nach einer gewissen Zeit die Firma verlassen kann, wenn man kündigt.

Denkt ihr das wäre machbar, dass man, um die Zeit zu nutzen und ein paar Branchen kennenzulernen, ein paar Monate da und dort arbeitet und soll man das in die Bewerbung direkt schreiben oder nicht?

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Deine Idee, arbeiten zu gehen, um verschiedene Tätigkeitsbereiche kennenzulernen, finde ich gut. Allerdings würde ich dir mit Blick auf deinen Berufswunsch raten, in diesem Berufsbereich arbeiten zu wollen. Mit nicht-fachbezogener Arbeit (Fließband, Gastronomie...) vertust du Zeit!

Das Sammeln fachbezogener Berufserfahrung macht sich im Lebenslauf immer gut. Wenn du nicht-fachbezogen gearbeitet hast, fehlt der "rote Faden"; das wird u. U. interpretiert als "Du weißt nicht, was du willst."

Nun bin ich kein Psychologe und kenne die entsprechenden Arbeitsbereiche nicht.

Aus meiner Erfahrung würde ich dir raten, den Fachbereich Psychologie an der Uni, die du dir ausgeguckt hast, zu kontaktieren. Frag´ nach, wo du als Werkstudent arbeiten kannst. Solltest du keine Tipps erhalten, dann frag´ bei Krankenhäusern oder Klinikträgern wie AWO, Caritas oder Diakonie nach.

Das hätte den Vorteil, dass du dein künftiges Arbeitsgebiet und die Fachpraxis kennenlernen könntest. Möglicherweise tut sich da für dich eine Tätigkeit auf, die als Nebenjob im Studium weiter betrieben werden oder als Studienleistung angerechnet werden kann.

Werkstudenten bzw. Praktikanten werden auch für kurze Zeit eingestellt, für vier oder sechs Monate. Also keine Hemmungen beim Befristen eines Arbeitsvertrages!

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsletzten (Niemals zum Monatsersten kündigen!), du kannst jederzeit kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen, da musst du nicht nervös werden.

Ich würde dir allerdings raten: Finde einen Job, fang´ an und schau´ weiter - vielleicht macht die Arbeit so viel Spaß, dass du gar nicht wechseln möchtest!

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Geh´ am Montag zum Hausarzt und lass´ dich - ggf. rückwirkend für heute - krankschreiben.

Berichte deinem Arzt / deiner Ärztin ganz offen, wie es dir geht. Du bist kein Drückeberger: Wenn Arbeit psychische Probleme verursacht, kannst du dich heruasziehen lassen.

Das sollte dein Vorsatz fürs Neue Jahr sein: Suche dir einen neuen Job, der dich nicht belastet und der dich nicht krankmacht. Du kannst von einem Facharzt (für Psychiatrie) bis zu einem halben Jahr krank geschrieben werden, bekommst also in dieser Zeit Gehalt bzw. Krankengeld.

Du beutest die Gesellschaft nicht aus bzw. bist nicht zu faul zum Arbeiten! Wenn du psychisch erkrankst, fällst du als Arbeitskraft wesentlich länger bzw. häufiger aus, als wenn du dich jetzt herausziehst, wieder auf die Beine kommst und dir eine Tätigkeit suchst, bei der du glücklich bist.

Bei Mobbing kann dir eine Mobbingberatungsstelle weiterhelfen, z. B. Diakonie oder Caritas (KDA - Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt). Hol´ dir dort Hilfe, wenn du weiterarbeiten willst. Allerdings ist das beste Mittel gegen Mobbing, nicht heldenhaft auszuhalten, sondern den Job zu wechseln.

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Ich habe in meinem Architekturstudium die gleichen Erfahrungen gemacht wie du, aber ich habe nicht das Studium gewechselt, sondern den Studienort.

Auf einmal ging´s: Ich wurde ernst genommen, meine Leistungen wurden anerkannt, die Kommilitonen waren nett und hilfreich- und ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen, nachdem ich vorher vor lauter Frust aufgeben wollte.

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Ich warne jede Frau davor, zu Hause zu bleiben und nur den Mann das Geld verdienen zu lassen.

Ich habe eine Zwillingsschwester. Wir haben beide ein abgeschlossenes Studium und Zusatzqualifikationen. Wir sind beide in Rente.

Meine Schwester ist nach der Heirat zu Hause geblieben, hat zwei Kinder großgezogen, den Haushalt gemacht und sich um ihren Mann gekümmert - das war´s bis auf einige Ehrenämter.

Ich habe 35 Jahre in Vollzeit gearbeitet; das ging nur ohne Heirat und Kinder.

Meine Schwester bezieht 600 Euro Rente; ich habe (netto) 4.200 Euro Rente.

Noch Fragen?

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Wenn ich das richtig auffasse, reden Fragesteller und Antwortende aneinander vorbei...Ich glaube, der Fragesteller will luftdicht Folie vor die Fensterscheiben auf den Rahmen montieren, den Fensterflügel jedoch öffenbar belassen.

Diese "Fensterfolie" hat man vor Jahrzehnten häufiger angebracht, als noch nicht in allen Wohnungen Isolierglasfenster eingebaut waren.

Das funktioniert, man schafft gewissermaßen ein Verbundfenster; die eingeschlossene Luftschicht dämmt etwas. Die Wärmeabstrahlung durch die Fensterscheiben nimmt spürbar ab.

Nachteilig sind der durch die Folie geminderte Lichteinlass - die Folie ist doch etwas schlierig oder trüb - und die Tatsache, dass man es selten schafft, das Fenster absolut luftdicht abzukleben. Dann wird die Dämmwirkung gemindert und es gelangt feuchte Raumluft in den Zwischenraum, die sich an der kalten Fensterscheibe niederschlägt. Das kann zur Schimmelbildung führen (Fenster reinigen und Folie neu verkleben).

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Thermostat hoch- oder runterdrehen?

Hallo, ich wohne in einer WG und wir diskutieren darüber wie wir am besten Gas sparen könnten und trotzdem 18° in unseren Zimmern aufrecht zu erhalten. Bei uns steht unser Thermostat leider im Wohnzimmer, welches von allen Seiten geheizt wird und am wenigsten Hitze verliert, deswegen geht unsere Gastherme aus, sobald der Sollwert erreicht wird. Jedoch fallen die Temperaturen in unseren Schlafzimmern schnell auf unter 18 Grad im Winter. Da ich Angst vor Schimmelbildung habe, war meine Empfehlung den Thermostat im Wohnzimmer höher zu stellen (ca. 22°C), damit die Gastherme übernacht anbleibt, die Heizungen aber alle auf 2,5 zu drehen, denn im eingebauten Thermostat im Ventil der Heizung hört sie auf zu heizen sobald die 18 grad erreicht sind in allen Zimmern. Jedoch stellt sich die Frage, ob wir dadurch mehr Gas verbrauchen? Also verbraucht man viel Gas wenn die Gastherme weiterhin läuft (weil der Thermostat auf 22°C gestellt ist), jedoch die Heizungen nicht heiß sind (weil das Ventil sich schließt und deshalb kein Wasser mehr reinfließt).

Ich würde am liebsten schon die Möglichkeit haben die Zimmer auf wenigstens 18°C aufrecht zu erhalten, es sei denn man verbraucht viel mehr Gas dabei, als wenn man abends den Thermostat runter dreht auf 18°C (damit nur das Wohnzimmer nicht unter 18°C fallen) und morgens dann wieder anfängt zu heizen und die Schlafzimmer, die 15°C haben dann wieder auf 21°C zu heizen?

Könnten sie mir hier weiterhelfen und mir Vorschläge und Tipps geben, die optimal am wenigsten Gas verbrauchen, wie auch die Schlafzimmer Temperatur auf 18°C aufrechtzuerhalten, da unsere Luftfeuchtigkeit in der Nacht bis zu über 70% steigt.

Ich wäre euch sehr dankbar für jede Antwort!

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 Da ich Angst vor Schimmelbildung habe...

Schimmelbefall tritt auf, sobald die Oberflächentemperatur der Wände (nicht die Raumtemperatur) unterhalb von 13 ° C liegt. Wenn die Wände gut isoliert sind, hast du nichts zu befürchten. Allerdings ist eine Raumluftfeuchte von 70 % zu hoch und begünstigt den Schimmelbefall. Mein Rat: Öfter mal kurz und kräftig lüften (Ein gekipptes Fenster bringt nichts.).

Verbraucht man viel Gas wenn die Gastherme weiterhin läuft, jedoch die Heizungen nicht heiß sind?

Das sind Betriebsverluste der Therme, und die halten sich in Grenzen.

Die Schlafzimmer, die 15°C haben, dann wieder auf 21°C zu heizen...

...verbraucht mehr Energie als wenn man die Raumtemperatur auf 18 °C belässt: Aufheizen verbraucht dreimal so viel Energie wie Dauerbetrieb. Wobei ich den Unterschied von 15 °C zu 21°C nicht als dramatisch empfinde; wer gerne im Kühlen schläft, kann das machen, sollte aber gut lüften und morgens den Raum wieder aufwärmen.

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Du kannst dich an einen Architekten wenden oder an einen Anwalt für Baurecht.

U. U. würde dir auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale weiterhelfen, da es sich bei diesem Problem um Auseinandersetzungen mit einer Behörde handelt.

Der Sachverständige wird erst einmal nicht gebraucht, außerdem ist sein Rat teuer.

Ich würde auf dem Bauamt den Bebauungsplan für dein Grundstück einsehen wollen (Der Flächennutzungsplan gilt immer für das gesamte Gemeindegebiet, der ist wahrscheinlich zu großräumig!).

Ist dein Grundstück rot bzw.mit W bzw. WA bzw. WR markiert = zu Wohnzwecken? Das des Nachbarn auch?

Oder ist zwischen deinem Grundstück und dem des verkaufswilligen Nachbarn eine Nutzungsgrenze (schwarze Linie mit Kreisen = "Knödellinie") markiert? Als was ist dann das Grundstück deines Nachbarn bezeichnet? Braun (Dorfgebiet, MD, M) oder gar grün bzw. in der schwarz-weißen Version gepunktet (Grünfläche, landwirtschaftliche Fläche)?

Schau dir dazu kurz die Planzeichenverordnung an, keine Angst, die ist nicht schwer verständlich:

https://www.gesetze-im-internet.de/planzv_90/BJNR000580991.html

Wenn das Grundstück deines Nachbarn als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen wird, wird´s schwierig. Dann musst du nicht nur eine neue Grenze ziehen, sondern auch eine Umwidmung des nachbarlichen Ackerstreifens in Wohngebietsfläche beantragen, darauf wird sich die Gemeinde wahrscheinlich nicht einlassen.

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Der erste Tag meiner Ausbildung in einer Baufirma war Montag, der 3. Mai 1976. Ich wurde begrüßt mit "Ein guter Arbeitnehmer fängt nicht vor dem Monatsdritten an!"

Imponiert haben mir ältere Kollegen, die unter ihren Plänen alles mögliche liegen hatten, was nichts mit Arbeit zu tun hatte. Da viele im Irak eingesetzt gewesen waren, wurden im Chor arabische Lieder gesungen, das war gewöhnungsbedürftig.

Hin und wieder wurden auch Volks- und Liebeslieder geschmettert, z. B. "Waldeslust, Waldeslust, oh wie einsam schlägt die Brust. Wenn ich gestorben bin, trägt mich zum Friedhof hin, legt mich ins kühle Grab, dann hab ich Ruh."

An diese Zeit denke ich gerne zurück. Ich habe eine Menge Fachliches gelernt, aber auch, dass Arbeit Spaß machen soll.

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Die bisherigen Antworten sind meiner Meinung nach zutreffend. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass du im Falle einer Kündigung die Berufsschule verlassen musst. Die theoretische Ausbildung wird nämlich über den Arbeitgeber finanziert. Somit wirst du vom Schulbesuch freigestellt werden, sobald deine Kündigung rechtskräftig geworden ist. Daher empfehle ich dir, mit der Berufsschule Rücksprache zu halten, wenn du deine Ausbildung fortführen willst: Die kann dir nämlich einen weiteren (unentgeltlichen) Schulbesuch gestatten und dir so ermöglichen, an der Abschlussprüfung teilzunehmen,

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Nein, ich wurde nicht geschlagen, meine Schwester und ich wurden verprügelt.

Das meiste habe ich verdrängt. Meine Schwester wurde - weil sie zu widersprechen wagte - mit einem geknoteten nassen Scheuerlappen so lange geschlagen, bis sie nichts mehr hören konnte. Ich habe meine Schwester zum Notarzt gebracht. Meine Eltern haben gar nichts gemacht.

Mir wurde - weil ich eine Glas Apfelsaft nicht trinken wollte - das Glas mit dem Apfelsaft in die Wange geschlagen. Da war ich 16. Ich wurde so wütend, dass mir die Scherben in meinem Gesicht egal waren, ich habe die Apfelsaftflasche genommen und auf dem Kopf meines Vaters zerschlagen. Da hat er gemacht, dass er wegkam.

Gewalt führt zu Gegengewalt. Als mich meine Mutter ohrfeigen wollte und ich bereits 23 war, habe ich - nach einer Warnung - so zurück geschlagen, dass sie an der Flurvertäfelung klebte. Danach hatte ich Ruhe vor ihr.

Das ist 40 Jahre her. Heute weiß ich, dass meine Eltern Psychopathen waren. Meine Schwester und ich hatten jahrzehntelang keinerlei Kontakt mehr zu den Eltern, sonst wären wir nämlich psychisch krank geworden.

Kurz vor ihrem Tod wollte meine Mutter, dass ich sie von diesen Vorwürfen freispreche und dass ich ihr versichere, dass sie als Eltern niemals uns Kinder geschlagen hätten. Diese Zusicherung konnte ich ihr nicht geben.

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Zwei Gebäude brauchen baulich noch nicht einmal miteinander verbunden sein, sie müssen nur nebeneinander stehen, und schon kann bei einem Abriss das zweite Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Gebäude stehen nämlich nicht im luftleeren Raum, sondern auf einem Baugrund. Und die Kräfte, die ein Gebäude auf den Baugrund aufbringt, werden keineswegs nur linear (also senkrecht nach unten) abgetragen, sondern halbkreisförmig (Stichwort: "Druckzwiebel"). Damit wird auch der benachbarte Baugrund be- bzw. bei einem Abriss entlastet. Und das hat Auswirkungen aufs Nachbargebäude!

Im Übrigen gibt es immer Überraschungen im Baugrund, wie nicht eingetragene Versorgungsleitungen (Starkstromkabel oder Abwassersammler), verfüllte Fundamente, Treibsandlinsen....

Ein Bodengutachten eines Grundbauingenieurs ist also sehr sinnvoll.

Um sicher zu gehen, stützt man vor einem Abriss den Baugrund, z. B. mit Spundwänden, oder betreibt Baugrundverbesserung, z. B. mit Zementmilchinjektionen.

Ausnahme: Wenn der Baugrund richtig fester (nicht lockerer, nicht frostgefährdeter) Fels ist, kann man ohne Vorbereitung loslegen.

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Infolge der Nutzungsänderung ist ein Bauantrag fällig. Den können nur nach der Landesbauordnung zugelassene Personen stellen, also Architekten oder Hochbauingenieure.

Wie sieht es mit dem Brandschutz aus?

Vermutlich ist das Büro ein gesonderter Bauabschnitt. Verändert sich die Rettungsweglänge fürs Haupthaus? Ist gewährleistet, dass kein Brandüberschlag stattfinden kann, z. B. durch Fenster?

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Du willst sicher kein Haus mit Sozialwohnungsstandard in einer einfachen Lage.

Also würde ich mindestens 5.000 €/ m² für die Baukosten veranschlagen, dazu 200 €/ m² Grundstückskosten.

Das sind 800.000 € fürs Haus und 120.000 € fürs Grundstück.

Der BMW M5 ist mit mindestens 130.000 € dabei.

Macht in summa 1,05 Millionen Euro.

Dafür müsste der deutsche Durchschnittsverdiener 20 Jahre lang arbeiten, und zwar ausschließlich = kein Geld für etwas anderes ausgeben!

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Ruhig Blut!

Überschlaf das Ganze, sprich mit ein paar Familienmitgliedern/ Freunden /Kollegen und atme tief durch.

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Und dann bitte deine Chefin um ein Gespräch, bei dem auch der Vize dabei sein wird.

Und dann klärt ihr gemeinsam:

Was war "bodenlos unverschämt"? Wie sieht es der Stellvertreter?

Welche Kritikpunkte sind gänzlich unberechtigt? Warum? Könnten da Missverständnisse passiert sein? Lässt sich diese Kritik korrigieren? In welchem Umfang?

Wo wurde der Kontext weggelassen? "Extra" - lässt sich eine böse Absicht erkennen? Wie ist die Sicht der Gegenseite?

Wo passierten Verleumdungen? Beweisbar? Stichhaltig? Auch dazu: die Sicht der Gegenseite. Ggf. eine Gegendarstellung in sachlichem Ton.

Beantragen einer Versetzung: Ist eine solche Maßnahme nicht etwas übertrieben? Hat der Stellvertreter wirklich beabsichtigt, dir dermaßen eine reinzuwürgen, dass dir nur noch die Flucht bleibt? Frag ihn nach seinen Beweggründen!

Könnt ihr nicht gemeinsam einen "Modus vivendi" (Regeln für das Zusammenarbeiten) finden? Und ist wirklich alles so böse gemeint gewesen, wie es bei dir angekommen ist? Wenn ja: Bitte deine Chefin, Regeln für den Umgang mit dir aufzustellen und deren Einhaltung zu überwachen. Wenn es wirklich so sein sollte, wie du es empfindet, und deine Chefin anständig ist, wird sie ihrem Vize schon seine Grenzen zeigen. Aber bei diesem Gespräch wirst du nicht dabei sein.

Wenn es nicht so schlimm ist, wie du es im Augenblick empfindest, dann korrigiert deine Bewertung und haltet in Zukunft den Ball flach.

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