Wahlrecht generalistische Pflege Ausbildung?
Hallo, ich bin 17 und fange dieses Jahr meine Ausbildung zur Pflegefachfrau an. Mein Hauptträger der Ausbildung ist ein Klinikum und die Schule ist dazugehörig zu diesem Klinikum. Also direkt daneben. Bei der generalisierten Pflege Ausbildung, durchläuft man ja alle Bereiche, also Krankenpflege, Altenpflege, usw.. Also eine ganz normale Ausbildung ohne Vertiefung.
Kommen wir zu meiner Frage. In meinem Ausbildungsvertrag steht nun aber mir entfällt das Wahlrecht auf die einzelnen Breiche. Was genau bedeutet das?
Bedeutet das nun, dass ich nach meiner Ausbildung, verpflichtend in der Krankenpflege arbeiten muss oder habe ich den Abschluss für alle Bereiche?
Lg und hoffe auf Antworten
2 Antworten
Das mit dem Wahlrecht bezieht sich auf deine spätere Berufsbezeichnung.
Ich versuche es mal so einfach wie möglich zu erklären:
Drei Personen: A,B und C beginnen zusammen ihre Ausbildung zum Pflegefachmann/frau.
Zwei Jahre lang sind sie gemeinsam in der Berufsschule und absolvieren in dieser Zeit auch die vorgeschrieben Praxiseinsätze. Zu Beginn des dritten Jahres hat der Azubi dann die Möglichkeit das Wahlrecht auszuüben, was sich dann auf den Ort des Vertiefungseinsatzes(VE) auswirkt.
Wahl A: will Pflegefachmann werden, VE in der Klinik
Wahl B: will Altenpfleger werden, VE in der stationären Langzeitpflege (Altenheim) oder ambulanten Langzeitpflege (mobiler Pflegedienst)
Wahl C: will Kinderkrankenpfleger werden, VE in der pädiatrischen Versorgung (Kinderklinik)
Berufsbezeichnung A: Pflegefachmann
Berufsbezeichnung B: Altenpfleger
Berufsbezeichnung C: Kindergesundheits- und Krankenpfleger
Wie es dann mit Arbeitsmöglichkeiten genau aussieht kann ich dir nicht sagen.
Mit der generalistik hat sich vieles geändert, als ich gelernt habe waren das noch drei unterschiedliche Ausbildungsberufe
Hast du eine Ausbildung als Pflegefachmann/Frau kannst du sowohl in der altenpflege als auch in der Krankenpflege arbeiten . Egal, ob im Heim, Krankenhaus, psychiatrie oder amb. Pflegedienst uvm.
Ich glaube die Pädiatrie ist davon ausgenommen. Das weiss ich aber nicht so genau.
Die generalisierte Pflege wurde eingeführt, damit auch in mehreren Bereichen für das gleiche Geld arbeiten kann und die Träger, aufgrund der vielfältigen Auswahl des Arbeitnehmers bereit ist , mehr zu zahlen.
Vor dieser Ausbildung wurden zb. Die altenpfleger und Krankenpfleger in vielen bereichen unterschiedlich bezahlt, da sie unterschiedliche Qualifikationen hatten.
Das würde bei vielen nun wegfallen . Nun heisst es : selber Betrieb, selbe Arbeit = gleiches Gehalt.
( Antwort unter Vorbehalt, da es zu meiner Zeit noch massive Unterschiede gab. Das ist also nur eine Vermutung).