Wie biete ich auf eBay Kleinanzeigen Unterricht an?

6 Antworten

...und will einfach nebenei bisschen Geld verdienen

Und das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne wenn und Aber.

Was muss ich tun, damit es akzeptabel ist und was muss ich alles rechtlich beachten?

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Es gibt da kein privat nebenbei Geld verdienen. Du hast eine Gewinnerzielungsabsicht und davon will das Finanzamt etwas bekommen und der Anbieter, dessen Medium Du zum Bekanntmachen Deiner Tätigkeit nutzt, will auch einen Obulus. Du musst also die Spielregeln von diese Plattform akzeptieren und Dich als einen gewerblichen Anbieter darstellen.

Wenn du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, weil deine Aufwendungen größer sind als deine Einnahmen , ist es kein Gewerbe.

Eventuell fällt es statt Gewerbe unter Freiberuflichkeit


Geochelone  14.07.2021, 16:31

Gemäß der Rechtsprechung zu § 6 GewO fällt Unterricht, der nicht innerhalb des staatlichen Bildungssystems erbracht wird unter den Regelungsbereich der GewO, ist also gewerberechtlich kein Freier Beruf.

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berndauskleve  14.07.2021, 16:51
@Geochelone

Eben nicht. Die Gewerbeordnung unterscheidet genau so wie das Steuerrecht zwischen gewerbe und freier beruf. Unterrichtstätigkeit an nichtstaatlichne Schulen ist demnach ein Freier Beruf, wenn eine Tätigkeit höhere art geschuldet wird, was in der Regel mit einem Studienabschluss an einer FH oder uni gleichgesetzt wird.

"Maßgeblich hierfür ist, ob die ausgeübte Unterrichtstätigkeit ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule voraussetzt"

https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/unterrichtstaetigkeit-freier-beruf-gewerbeuntersagung/

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Du musst das halt gewerblich anmelden. Das ergibt sich schon aus dem Grund, warum es gelöscht wurde oder verstehst du das nicht?

Ein bisschen Gekd verdienen ist ja ganz gut, aber dafür gibt es halt Regeln.

Ich nehme mal an, das du von deinen Unterrichtseinnahmen auch nichts dem Finanzamt verraten wolltest oder?

Unter bestimmten Voraussetzungen bist du de facto selbstständig und musst deine Tätigkeit anmelden.

Das kannst du nicht dadurch verhindern, dass du einfach sagst, du seist privat.

Prüfe mal, inwiefern deine Tätigkeit eine selbstständige, meldepflichtige Tätigkeit ist. Ist sie nicht nur kurzfristig? Zielst du auf Gewinnerzielung ab? Und so weiter..