Wie ändert man offiziell seinen Namen?
Hierbei geht es mir um Dokumente und so offizielles Gerichts Zeug. Ich bin non binary und würde gerne offiziell meinen Namen ändern lassen. Hast du damit irgendwelche Erfahrungen oder weißt, wie das abläuft und ob es schwer und sehr teuer wird?
Danke im voraus!
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Jumis/1677654915866_nmmslarge__0_0_1024_1024_3ee6d102f9fff3b8eb89a9336cca61ab.png?v=1677654916000)
Hallöchen, zu dem Thema gibt es einige nützliche Informationen im Netz. Ich trage dir hier ein paar zusammen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine eigene Seite zum Thema Namensrecht, dort heißt es:
Gründe für Namensänderungen
Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund, der eine Namensänderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt. Hierzu gehören neben der Ordnungsfunktion des Namens und den sicherheitsrechtlichen Interessen auch die Identifikationsfunktion des Namens.
Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn sie nur damit begründet wird, dass der bestehende Name dem Antragsteller nicht gefällt oder dass ein anderer Name klangvoller ist oder eine stärkere Wirkung auf Dritte ausübt.
Die Vorschriften des Gesetzes über die Änderung von Familien- und Vornamen werden von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Die Zuständigkeit der Namensänderungsbehörden ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Betroffene sollten sich zunächst bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Wohnort erkundigen.
Des weiteren gibt es zum Thema Namensänderung eine ausführliche Seite der Deutschen Anwaltauskunft:
Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o.ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt. [...]
Aber wann kann man überhaupt seinen Namen ändern lassen? Und welche Namen darf man wählen, sollte der Antrag auf Namensänderung erfolgreich sein? Alle Aspekte rund um die Namensänderung regelt das Namensänderungsgesetz ( NamÄndG). Wer seinen Namen ändern will, braucht demnach wichtige Gründe.
Diese Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass die Belange der Allgemeinheit dahinter zurücktreten. Denn die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass ein Name eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. [...]
Der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) zufolge darf man seinen Namen zudem ändern, wenn:• der Vor- oder Nachname im Umfeld der Person so oft vorkommt, dass eine Verwechslungsgefahr besteht,
• der Name lächerlich oder anstößig klingt,
• die Person durch einen besonders langen oder schwierigen Namen benachteiligt ist,
• die Person nach der Einbürgerung einen unauffälligeren Namen tragen möchte,
• bei einem Familiennamen mit „ß“ oder „ss“ mehrere Schreibweisen existieren und die Person im Ausland Schwierigkeiten haben kann oder
• wenn der Familienname selten oder auffällig ist und bei großem Bevölkerungsgruppen mit einer Straftat in Verbindung gebracht wird.
Was die Kosten für eine Namensänderung angeht, gibt es dazu Informationen von der Stiftung Warentest:
Die Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Namenswechsel wird erst am Ende des Verfahrens bestimmt, weil sie sich nach dem Verwaltungsaufwand richtet und jedes Bürgeramt eigene Rechnungen aufstellt.
Das Maximum ist allerdings bundesweit festgesetzt und liegt bei 1 022 Euro für die Änderung des Familiennamens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.
Der Höchstsatz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungsaufwand hoch ist, weil
• die Rechtslage schwierig ist,
• andere Verfahrensbeteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und
• andere Behörden, etwa das Jugendamt, eingeschaltet werden müssen.
Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/OliverKrieger/1666080358337_nmmslarge__13_0_304_305_1df5c88dab85d2e2a17b0a270ea0ffdf.png?v=1666080358000)
Es ist kompliziert, man muss Gewissensgründe darlegen, ähnlich wie bei der Kriegsdienstverweigerung, weshalb ein bestimmter Name für die eigene Person nicht zu ertragen ist.
Hierbei ist auf die besondere, moralische, psychische, etwaig traumatische, und charakterliche Last und Bürde einzugehen, die ein Name darstellt.
Wenn man Pech hat, gelangt man an einen Beamten, der einen Namen wie "Ottokar Schloch" überhaupt nicht schlimm, sondern sehr angenehm findet - für einen anderen, und der überhaupt nicht nachvollziehen kann, weshalb man diesen ändern möchte - und der das Ersuchen darum ablehnt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PmMeYourCactus/1563379333896_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.jpg?v=1563379334000)
Hallo,
vor diesem Hintergrund (non binary) bewegt man sich derzeit im Rahmen des sogenannten Transsexuellengesetz (TSG), dieses regelt in Deutschland die Änderung des amtlichen Vornamens und Geschlechtseintrags.
Hierzu ist es erforderlich einen Antrag an das zuständige Amtsgericht zu stellen. Im Rahmen des TSGs müssen zusätzlich zwei psychologische Gutachten eingeholt werden, die im Grunde die Dauer und Beständigkeit der Geschlechtsidentität bejahen. Es handelt sich dabei um ein vergleichsweise kosten- und zeitintensives Verfahren, mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von rund 9 Monaten und durchschnittlichen Kosten von 1.800€ (wer letzteres nicht tragen kann, hat aber natürlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe). Hier findest du noch mehr Informationen.
Für nicht-binäre Personen kommt manchmal erschwerend hinzu, dass Trans*Geschlechtlichkeit oder Geschlechtsidentität für viele Gutachter nur binär existiert. Manche nb Personen geben daher in den Gutachten an, binär zu sein.
Seit einiger Zeit steht im Raum, das TSG durch einen wesentlich einfacheren Prozess (sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz) abzulösen, welcher lediglich einen Termin beim Standesamt benötigen würde. D. h. Gutachten, Dauer und die hohen Kosten würden entfallen. Ob und wann dieses Gesetz in Kraft tritt, steht jedoch noch aus.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Man braucht schon einen nachvollziehbaren Grund, das dauert und kostet mindestens einen mittleren dreistelligen Euro-Betrag.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Kompliziert sowieso. Zudem gibt es wenig Präzedenzfälle für "nonbinary". Bei Trans ist die Sachlage recht klar. Bei Nonbinary kann ich mir nicht vorstellen, dass das überhaupt irgendwie durchgeht. Da müsstest du schon einen masssiv guten Psychologen finden, der den potentiellen Leidensdruck in einem Gutachten schlüssig verargumentiert