Wie ändert man offiziell seinen Namen?

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Hallöchen, zu dem Thema gibt es einige nützliche Informationen im Netz. Ich trage dir hier ein paar zusammen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine eigene Seite zum Thema Namensrecht, dort heißt es:

Gründe für Namens­änderungen
Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familien­name oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. Hierzu gehören neben der Ordnungsfunktion des Namens und den sicherheits­rechtlichen Interessen auch die Identifikations­funktion des Namens.
Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn sie nur damit begründet wird, dass der bestehende Name dem Antragsteller nicht gefällt oder dass ein anderer Name klangvoller ist oder eine stärkere Wirkung auf Dritte ausübt.
Die Vorschriften des Gesetzes über die Änderung von Familien- und Vornamen werden von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Die Zuständigkeit der Namens­änderungs­behörden ist in den Bundes­ländern unterschiedlich geregelt. Betroffene sollten sich zunächst bei der Gemeinde- oder Stadt­verwaltung am Wohnort erkundigen.

Des weiteren gibt es zum Thema Namensänderung eine ausführliche Seite der Deutschen Anwaltauskunft:

Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o.ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwoh­ner­meldeamt. [...]
Aber wann kann man überhaupt seinen Namen ändern lassen? Und welche Namen darf man wählen, sollte der Antrag auf Namens­än­derung erfolgreich sein? Alle Aspekte rund um die Namens­än­derung regelt das Namens­än­de­rungs­gesetz ( NamÄndG). Wer seinen Namen ändern will, braucht demnach wichtige Gründe.
Diese Gründe müssen so schwer­wiegend sein, dass die Belange der Allgemeinheit dahinter zurück­treten. Denn die Gesell­schaft hat ein Interesse daran, dass ein Name eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. [...]
Der allgemeinen Verwal­tungs­vor­schrift zum Gesetz über die Änderung von Famili­ennamen und Vornamen (NamÄndVwV) zufolge darf man seinen Namen zudem ändern, wenn:• der Vor- oder Nachname im Umfeld der Person so oft vorkommt, dass eine Verwechs­lungs­gefahr besteht,
• der Name lächerlich oder anstößig klingt,
• die Person durch einen besonders langen oder schwierigen Namen benach­teiligt ist,
• die Person nach der Einbür­gerung einen unauffäl­ligeren Namen tragen möchte,
• bei einem Famili­ennamen mit „ß“ oder „ss“ mehrere Schreib­weisen existieren und die Person im Ausland Schwie­rig­keiten haben kann oder
• wenn der Famili­enname selten oder auffällig ist und bei großem Bevölke­rungs­gruppen mit einer Straftat in Verbindung gebracht wird.

Was die Kosten für eine Namensänderung angeht, gibt es dazu Informationen von der Stiftung Warentest:

Die Gebühr für den öffent­lich-recht­lichen Namens­wechsel wird erst am Ende des Verfahrens bestimmt, weil sie sich nach dem Verwaltungs­aufwand richtet und jedes Bürger­amt eigene Rechnungen aufstellt.
Das Maximum ist allerdings bundes­weit fest­gesetzt und liegt bei 1 022 Euro für die Änderung des Familien­namens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.
Der Höchst­satz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungs­aufwand hoch ist, weil
• die Rechts­lage schwierig ist,
• andere Verfahrens­beteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und
• andere Behörden, etwa das Jugend­amt, einge­schaltet werden müssen.
Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.
Woher ich das weiß:Recherche
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Es ist kompliziert, man muss Gewissensgründe darlegen, ähnlich wie bei der Kriegsdienstverweigerung, weshalb ein bestimmter Name für die eigene Person nicht zu ertragen ist.

Hierbei ist auf die besondere, moralische, psychische, etwaig traumatische, und charakterliche Last und Bürde einzugehen, die ein Name darstellt.

Wenn man Pech hat, gelangt man an einen Beamten, der einen Namen wie "Ottokar Schloch" überhaupt nicht schlimm, sondern sehr angenehm findet - für einen anderen, und der überhaupt nicht nachvollziehen kann, weshalb man diesen ändern möchte - und der das Ersuchen darum ablehnt.

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Hallo,

vor diesem Hintergrund (non binary) bewegt man sich derzeit im Rahmen des sogenannten Transsexuellengesetz (TSG), dieses regelt in Deutschland die Änderung des amtlichen Vornamens und Geschlechtseintrags.

Hierzu ist es erforderlich einen Antrag an das zuständige Amtsgericht zu stellen. Im Rahmen des TSGs müssen zusätzlich zwei psychologische Gutachten eingeholt werden, die im Grunde die Dauer und Beständigkeit der Geschlechtsidentität bejahen. Es handelt sich dabei um ein vergleichsweise kosten- und zeitintensives Verfahren, mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von rund 9 Monaten und durchschnittlichen Kosten von 1.800€ (wer letzteres nicht tragen kann, hat aber natürlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe). Hier findest du noch mehr Informationen.

Für nicht-binäre Personen kommt manchmal erschwerend hinzu, dass Trans*Geschlechtlichkeit oder Geschlechtsidentität für viele Gutachter nur binär existiert. Manche nb Personen geben daher in den Gutachten an, binär zu sein.

Seit einiger Zeit steht im Raum, das TSG durch einen wesentlich einfacheren Prozess (sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz) abzulösen, welcher lediglich einen Termin beim Standesamt benötigen würde. D. h. Gutachten, Dauer und die hohen Kosten würden entfallen. Ob und wann dieses Gesetz in Kraft tritt, steht jedoch noch aus.

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Man braucht schon einen nachvollziehbaren Grund, das dauert und kostet mindestens einen mittleren dreistelligen Euro-Betrag.

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Kompliziert sowieso. Zudem gibt es wenig Präzedenzfälle für "nonbinary". Bei Trans ist die Sachlage recht klar. Bei Nonbinary kann ich mir nicht vorstellen, dass das überhaupt irgendwie durchgeht. Da müsstest du schon einen masssiv guten Psychologen finden, der den potentiellen Leidensdruck in einem Gutachten schlüssig verargumentiert