Wertersatz bei Dating Seiten?
Hallo ich habe ein Abo bei einer Dating Seite widerrufen. Nun wollen die von mir 70€ als Wertersatz haben obwohl ich nur 15 - 30 Minuten die Platform benutzt habe. Danach habe ich direkt eine Widerrufungs-Email gesendet. Ich hab schon oft gehört, dass man da häufig Abgezockt wird. Sind in dem Fall 70€ zurecht? Danke für die Hilfe
3 Antworten
...aus aktuellem, persönlichen Anlass hier mal den gültigen Rechtsstand:
Wertersatz bei PV-Verträgen muss zeitanteilig berechnet werden - außer es gibt Teilleistungen, die gesondert abgerechnet werden.
Lesenswert dazu: das Urteil BG III ZR 169/20 (einfach googeln)
Casual Networks erhebt willkürlich den ersten eingezogenen LS-Betrag (gern auch höher als die in den AGB genannten Mindestbeträge) als Wertersatz - das ist nicht erlaubt.
Also echte Nutzungstage / Vertragstage * Vertragspreis (gesamte Laufzeit errechen und den Rest zurückfordern - unter Androhung eine Rücklastschrift bei Nichterfüllung und Hinweis auf Eigenverschulden der dann entstehenden Kosten.
Nicht vergessen: Bankverbindung erfragen, um nach der LS-Rückgabe den korrekten Bertrag zu zahlen.
Casual Networks ist flott dabei, bei Zahlungsverzug/Rücklastschriften den Herrn RA Kipke aus Hamburg los zu schicken - aber mit Verweis auf o.g. Urteil und den erfolgten Schriftverkehrt kam von dem (in meinem Fall) nach Überweisung des korrekten Wertersatzes (bei mir: 13,16€ für acht Tage - an das Anwaltskonto!) auch nach dreieinhalb Wochen nix mehr.
Das kommt doch darauf an, was vertraglich vereinbart war, als du das Abo abgeschlossen hast. Wenn da steht "Zum Preis von 71€ bieten wir dir 3 Monate lang Zugang zu unserer Plattform" und nun sagst du nach 2 Tagen: "Ich kündige fristlos jetzt und sofort" dann wären 70 € Wertersatz angemessen, finde ich.
Aber es kommt eben darauf an, wie ursprünglich der Vertrag aussah.
Ein paar Infos mehr wären nötig!
Bei Dienstleistungen stimmt man ja oft zu, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt und der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat.
Eine Pflicht zum Wertersatz besteht nur dann, wenn der Verbraucher vom Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Verbraucher auch zutreffend über das Widerrufsrecht und den möglichen Wertersatzanspruch belehrt worden ist.
Darauf solltest du die Unterlagen prüfen, denn dies müsstest du bei Vertragsschluss bestätigt haben (Checkbox).
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