Buchungssätze bei Wareneinkauf?

2 Antworten

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Situation 1: Deine Lösung ist korrekt, keine Buchung.

Situation 2: Da könnte es mehrere Ansätze geben.

Normal wäre es, zu warten, bis die Rechnung kommt. Der Lieferant will ja sicher auch bezahlt werden, wird die Rechnung also zeitnah schicken.

Falls wegen Monats- oder Jahresabschluß trotzdem schon vor Rechnungseingang gebucht werden muß, dann nur den Nettobetrag buchen und zwar nicht gegen Rückstellungen, sondern gegen Sonstige Verbindlichkeiten.

Das Konto Rückstellungen wird nur angesprochen, wenn die genaue Höhe des Aufwandes noch nicht feststeht. Bei einer Bestellung kennt man ja aber (normalerweise) schon den Preis, zu dem die Ware eingekauft wurde.

Wenn die Rechnung dann kommt, muß die Sonstige Verbindlichkeit aufgelöst und die Vorsteuer und die Verbindlichkeit gegen den Lieferanten eingebucht werden.

Also ein Aufwand, den man sich sparen kann, wenn man sich die Rechnung rechtzeitig besorgt. :-))


xways 
Beitragsersteller
 11.09.2019, 09:04

Perfekt erklärt. Vielen Dank, das hat sehr geholfen.

Man sollte die Rechnung anfordern, denn ohne Rechnung kann man es nicht buchen


xways 
Beitragsersteller
 10.09.2019, 08:50

Du meinst das ich in beiden Fällen nichts buchen dürfte?

Nur als Info: Hier geht es um ein theoretisches und um kein praktisches Beispiel.

Wäre es nicht ok, eine Rückstellung zu buchen, weil ich weiß das diese Verpflichtung in der Zukunft auf mich zukommt?

faiblesse  10.09.2019, 10:39
@xways

in der Praxis fordern wir die Rechnung an und buchen erst wenn diese da ist. Ansonsten ist uns das zuviel hin und her bucherei. Selten kommt beides gleichzeitig.

kommt aber ein Monatsabschluss dazwischen, bilden wir eine Rückstellung.

xways 
Beitragsersteller
 10.09.2019, 14:52
@faiblesse

Ok, vielen Dank. Das merk ich mir.