Werkstudenten job plus geht das?

4 Antworten

Klar darfst du (es sei denn du bist mit einer speziellen Visa Art hier, wovon ich hier mal nicht ausgehe). Allerdings bist du dann auch zur Steuererklärung verpflichtet. Unterm Strich mag der Minijob mit 520 € vielleicht erstmal steuerfrei sein - das musst du aber mit der Steuererklärung dann realistisch nachzahlen weil alle deine Gehälter zusammengerechnet werden.

Ein Minijob mit mehr als 520 € ist kein Minijob mehr. Du kannst aber auch zwei Tätigkeiten nachgehen, solange gesetzliche Ruhezeiten eingehalten und die maximale tägliche Arbeitszeit nicht überschritten wird.

Denke daran, dass bei den meisten Firmen eine Informationspflicht besteht, dass du jetzt auch einen Nebenjob aufgenommen hast (nur in der Ausbildung ist dieser genehmigungspflichtig, also machen darfst du das als Werkstudent so oder so)


Familiengerd  16.03.2025, 10:39
das musst du aber mit der Steuererklärung dann realistisch nachzahlen weil alle deine Gehälter zusammengerechnet werden

Ein Minijob muss i n der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn der Arbeitgeber die pauschale Versteuerung vornimmt.

nur in der Ausbildung ist dieser genehmigungspflichtig

Grundsätzlich nicht - es sei denn, es wurde (formal korrekt!) so vereinbart.

Es besteht aber eine generelle Informationspflicht wegen der besonderen Fürsorgepflicht des Betriebes dem Auszubildenden gegenüber.

Jo, darfst du, ist gibt dazu keine allgemeinen, gesetzlichen Verbote oder Grenzen. Nur hat das ggf. dann bspw. versicherungsrechtliche Konsequenzen, bspw. keine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV mehr möglich oder auch gar keine Versicherungspflicht als Student vorliegen, weil im Erscheinungsbild der Sozialversicherung nicht mehr Student, sondern Arbeitnehmer. Das hängt aber von mehreren Faktoren ab, vom Stundenumfang, genauen Arbeitsentgelt, deinem Alter, usw. Das alles erwähnst du ja leider nicht... Infos zum Nachlesen: https://www.studentische-versicherungen.de/krankenversicherung-student/einkommen-grenzen-job-selbstaendig/


TyOGZ 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 12:35

Deswegen frage ich Ja Werkstudentjobs sind immer 20h pro woche

meentix  18.03.2025, 12:27
@TyOGZ

Du darfst insgesamt nicht über 20h Woche arbeiten, damit die Werkstudententätigkeit versicherungsfrei bleibt. Ansonsten wird die eine Tätigkeit eben voll sozialversicherungspflichtig und daneben kannst du noch nen versicherungsfreien Minijob haben. Das ist kein Problem.

Du darfst beides machen und du darfst auch mehr als 556 € (aktuelle Minijobgrenze) verdienen.

Allerdings:

  • Wenn deine gesamt-Wochenarbeitszeit mehr als 20 h beträgt, ist das Studieren nicht mehr deine Haupttätigkeit, sondern dann bist du ein Arbeitnehmer der nebenbei studiert. Weshalb ein paar studentische Privilegien wegfallen. Du kannst dann z.B. keine billige studentische Krankenversicherung mehr machen, sondern musst dich über den Arbeitgeber krankenversichern. Und die Studienzeit wird bei der Rentenversicherung nicht mehr analog als Arbeitszeit anerkannt, sondern deine (Teilzeit-)Arbeitstätigkeit berücksichtigt.
  • Solltest du mit einem Studentenvisum hier sein, gilt das natürlich auch da: Bei mehr als 20 h Arbeitszeit pro Woche studierst du nicht mehr, sondern in der Hauptsache arbeitest du. Und verstößt damit gegen die Auflagen deines Visums.
  • Du darfst als Student 909 € monatlich steuerfrei verdienen. Wenn du darüber kommst, auch z.B. mit zwei Minijobs, musst du eine Steuererklärung machen und Einkommenssteuer abführen.
  • Beide Arbeitgeber müssen zustimmen, dass du nebenbei auch noch woanders arbeitest
  • Es müssen die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden; z.B: darfst du maximal 10 h pro Tag arbeiten, sowas wie 8 h im einen Job und dann nochmal 4 h im anderen Job geht nicht. Und nach einem Arbeitstag sind 11 h Ruhezeit einzuhalten. Es dürfen beide Arbeitgeber nicht erlauben, dass du gegen diese Gesetze verstößt.

TyOGZ 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 09:05

Werde nicht die 20 h überschreiten geht dass dann in Ordnung

Um Student zu sein, darfst Du nur während des Semesters nur 20 Stunden nebenbei arbeiten

während der Semesterferien soviel Du willst

außer (!!!) Du wärst Drittstaatler mit entsprechenden Auflagen im Aufenthaltstitel, dann sind die Arbeitstage beschränkt (steht Alles in der Auflage)


RedPanther  16.03.2025, 08:48

Man darf auch mit mehr Wochenarbeitsstunden noch studieren. Sogar neben einem Vollzeitberuf...

Dann ist das Studium halt nicht mehr die Haupttätigkeit sondern man ist hauptsächlich Arbeitnehmer, womit diverse studentische Vorteile wegfallen.

frodobeutlin100  16.03.2025, 09:09
@RedPanther

und die studentischen Vorteile (z.B. studentische KV) möchte FS sicher behalten ...

bei einem Drittstaatler, der zum "zum Zwecke des Studiums" hier ist, würde das i.Ü. zur Beendigung des Aufenthalts führen