Werkstudent und Minijobs Gleichzeitig?

2 Antworten

Die 20-Std.-Grenze gilt für alle Erwerbstätigkeiten zusammengerechnet. Wenn die Grenze während der Vorlesungszeit überschritten wird, steht aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht, das Studium nicht mehr im Vordergrund.

Damit würden in Deinem Fall, bei 30 WoStd., der Werkstudentenstatus in der ersten Beschäftigung wegfallen (max. 20% Sozialabgaben - im Übergangsbereich (Midijob) von 450,01 € - 1.300 € steigen die SV-Abgaben sukzessive an).

Man darf nicht vergessen, daß auch der ArbG 20% SV-Beiträge zahlen müsste - es würde ggf. eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nicht möglich sein, wenn der ArbG unbedingt auf Studenten als Beschäftigte abzielt...

und gelte somit nicht mehr als Student.

.... das ist so nicht richtig - Du verlierst den Status Werkstudent und musst dann die üblichen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Diese werden prozentual vom Brutto erhoben - insgesamt knapp 20 % für den Arbeitnehmer :

https://www.tk.de/firmenkunden/service/versicherung/beitraege-faq/beitragssaetze/aktuelle-beitragssaetze-in-der-sozialversicherung-2031554

Bei einem Midijob - Einkommen unter 1300 wären sie etwas geringer.

Der sogemannte "Nebenjob" bleibt komplett sozialversicherungsfrei, soweit sich ein Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt - das ist bei einer geringfügigen Beschäftigung - Einkommen bis 450 Euro monatlich möglich.


SolidSnake38 
Beitragsersteller
 03.12.2019, 10:13

also lohnt es sich beides gleichzeitig zu machen, da man am Ende mehr übrig hat trotz Sozialversicherungsabgaben

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wilees  03.12.2019, 10:16
@SolidSnake38

"Lohnen" ist relativ - was bringt es Dir letztendlich - langfristig betrachtet, wenn sich Deine Studienzeit durch einen weiteren Nebenjob noch mehr verlängert?

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SolidSnake38 
Beitragsersteller
 03.12.2019, 10:20
@wilees

Ohne tiefer in mein Studium einzugehen kann ich dir versichern, dass sich mein Studium dadurch nicht verlängert.

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