Was muss ich bei einer Tätigkeit als Werkstudent beachten?
Hallo Forum,
Ich bin Student der Wirtschaftsinformatik im zweiten Hochschulsemester.
Ich bin derzeit mit dem Gedanken beschäftigt eine Stelle als Werkstudent ins Auge zu fassen dazu folgende Fragen, um Klarheit zu bekommen, da ich zu diesen Themen schon verschiedene Tatsachen gehört habe.
- Ein Vertrag als Werkstudent muss mich nicht zwingend auf einen gewissen Zeitraum (z.B. 1 Jahr) binden, oder? Heißt das, ich kann den Job in der Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen und muss nicht für einen MIndestzeitraum angestellt sein? Ich habe gehört manche Tätigkeiten verpflichten einen auf ein oder ein halbes Jahr oder so ähnlich.
- Kann ich neben dem Werkstudentenjob Minijobs weiter machen. Natürlich entstehen dann Abgaben durch den erhöhten Verdienst aber muss ich den Minijob aufgeben oder kann ich ihn weiterführen auch wenn ich die steuerfreie Grenze dann überschreite?
2 Antworten
Bei sogenannten Werkstudijobs handelt es sich um ganz normale arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnisse. Lediglich das daraus folgende Beschäftigungsverhältnis ist versicherungsfrei in der Arbeitslosen- und Kranken-/Pflegeversicherung. Sollte durch einen hinzutretenden Minijob die Werkstudigrenze überschritten werden, entfällt die Versicherungsfreiheit.
Bei Lohn-/Einkommensteuer gibt es keine besonderen Regelungen für Studis.
Falls noch aktuell: du mußt bei den 20 Wochenstunden auf die Summe aller Tätigkeiten achten!!!