Tüv überzogen welche Gebühr?
Ich habe meinen Opel Corsa nun endlich gerichtet und alles für den Tüv gemacht. Fahre demnächst zum TÜV, das Auto ist angemeldet, hat aber seit 17 Monaten kein TÜV, bin aber auch nicht damit gefahren da es mehrere Probleme gab, die jetzt alle beseitigt wurden.
Brauch ich bei 17 Monaten Überzug schon eine Vollabnahme? Bzw. wenn nicht mit wie viel Euro Aufschlag muss ich rechnen?
3 Antworten
Du brauchst bei Überziehung nie eine Vollabnahme, auch dann nicht, wenn das Fahrzeug schon ewig abgemeldet ist, solange noch ein Brief / Zulassungsbescheinigung Teil I mit den Fahrzeugdaten existiert reicht eine HU (Hauptuntersuchung).
Die Gebühr ist um ca 20 EUR erhöht und alles ist gut.
Die Plakette wird bei Bestehen auf 24 Monate ab Tag der Prüfung geklebt, eine Rückdatierung auf alte Fälligkeit +24 Monate gibt es auch nicht mehr.
Also insgesamt ca 175EUR ggf zzg Gasprüfung, wenn es ein bivalenter Antrieb mit LPG ist
Vollabnahme ist heute auch bei langer Überziehung nicht mehr notwendig. Du wirst nur einen Aufschlag von 20% auf den regulären HU-Preis zahlen müssen.
Solange das Auto während dieser Zeit angemeldet und versichert war, wirst du nur einen Zuschlag zur TÜV Gebür zahlen müssen.