Konto 0630 PKW buchen?

2 Antworten

Es handelt sich hier um die Aktivierung eines Fahrzeuges, zu Anschaffungskosten.

Es dürfte sich hierbei um einen Geschäftsfall nach a) handeln, dort gehört die Vorsteuer nicht zu den Anschaffungskosten.

a)

Die vom Verkäufer in Rechnung gestellte Vorsteuer gehört, soweit sie bei der Umsatzsteuer abgesetzt werden kann, nicht zu den Anschaffungskosten.

b)

Ist der Erwerber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, gehört die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

PKW gehört zu den Inventaren. Die Vorsteuer erhält ein gewerblicher Betrieb zurück, daher ist sie keine Belastung. Weiterhin müssen Maschinen vom Nettowert abgeschrieben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – UNI und langjährige Berufserfahrung