Auto von Freund beschädigt. Er will Geld haben. Rechtslage?
Hallo,
hab beim Auto Fahren das Auto von einem Freund beim fahren zerkratzt. Es gab einige Vorfälle, die danach passiert sind. Freund hat erst gesagt, es sei nicht schlimm. Aus Wut und anderen Streitigkeiten will er jetzt auf einmal das Geld privat auf die Hand haben, um es auf eigene Faust zu reparieren. Ich weiß aber, dass das Geld wo anders hin geht. Wie sieht die Rechtslage aus? Muss ich zahlen? Ich habe mehrmals angeboten den Schaden zu reparieren, er will aber das Geld haben.
- ich bin nicht auf das Auto versichert.
- auto ist Teilkasko versichert.
- nichts läuft über die Versicherung.
ich bitte um Hilfe
9 Antworten
Du hast die Frage noch mal eingestellt, weil in der Fülle der Antworten keine Einigkeit zu finden ist...?
Die Antwort von "furbo" ist die wohl beste zu diesem Thema.
Nach Deiner Schilderung Eurer scheinbar bröckelnden Beziehung würde ich an Deiner Stelle nun auf eine schriftliche Regelung / Vereinbarung bestehen.
Das heißt, ER rückt einen Kostenvoranschlag raus über die Höhe der Kosten (am besten mehrere, damit er nicht den teuersten Anbieter nimmt ...) und Du regulierst am Ende die RECHNUNG dieses Betriebes.
LG
auf gar keinen Fall auf eine "bar auf die Hand"-Zahlung einlassen. Wenn Dein Kumpel jetzt Geld haben möchte, soll er sich n Schadensgutachter holen (einen UNABHÄNGIGEN, nicht hier Hans Franz aus der Kneipe nebenan, den er schon 10 Jahre kennt) Wenn es Dir möglich ist, den Schaden vorher dokumentieren, Fotos machen. Nicht, dass er Dir noch andere Kratzer mit aufdrückt.
Wenn Dein Kumpel jetzt Geld haben möchte, soll er sich n Schadensgutachter holen
Dessen Gebühren die FS dann auch noch zahlen muss...
Einen von dir verursachten Schaden hast du zu ersetzen. Der Geschädigte kann die Entschädigung in Geld fordern, der muss nicht reparieren. Also wirst du wohl die Beldbörse aufmachen müssen. Natürlich muss der Geschädigte den Schaden er Höhe nach eindeutig nachweisen und kann nicht irgendwelche Mondpreise aufrufen.
Wenn Du etwas beschädigt hast, geht das an Deine Haftpflichtversicherung.
Du selbst musst erst etwas zahlen, wenn es Deine Versicherung nicht übernimmt (und dies wiederum rechtens ist).
Zudem wäre zu klären, ob Du oder Deine Versicheurng überhaupt etwas zahlen muss, da Dein Freund Dich bereits von Deiner Verantwortung losgesprochen hat und da der Schaden schon älter zu sein scheint.
Das übernimmt aber alles Deine Versicherung.
Du musst Deinem "Freund" nur Deine Versicherungsnummer geben, damit seine Versicherung einen Ansprechpartner hat.
Wie gesagt, ohne Schreiben von Deiner Versicherung, musst Du garnichts zahlen.
Private Haftpflichtversicherungen decken keine Schäden ab, die durch bzw. bei der benutzung von Kraftfahrzeugen verursacht werden ...
Wer schreibt denn etwas von der privaten Haftpflicht?
Dies ist allerdings dennoch ein guter Punkt, um mich zu korrigieren.
Die KFZ-Haftpflicht des FS muss nämlich garnicht zahlen.
Das übernimmt die Versucherung des "Freundes". Die zahlt in der Regel auch dann, wenn eine Person nicht für ein Fahrzeug angemeldet ist, verlangt aber ggf. eine Zusatzzahlung des Versicherungsnehmers, also des "Freundes".
Ob und wie kommt drauf an was genau im Vertrag steht.
https://www.verti.de/blog/kfz-versicherung-anderer-fahrer.jsp
Grundsätzlich ist es die Aufgabe jeder Versicherung, ihre Beitragszahler optimal vor finanziellen Nachteilen zu schützen. So regulieren Kfz-Versicherungen einen entstandenen Schaden in der Regel auch dann, wenn eine andere, nicht berechtigte Person Ihr Fahrzeug benutzt und einen Unfall verursacht hat.
Und ob der "Freund" diese Kosten auf den FS überwälzen kann, ist fraglich. Sehr unwahrscheinlich.
Du hast einen Denkfehler!
du schreibst:
geht das an Deine Haftpflichtversicherung.
die Haftpflicht gehört zum Auto... und das gehört nicht dem FS...
wenn er also jemand anderen mit dem (geliehenen) Fahrzeug schädigt, übernimmt diese Schäden natürlich die Haftpflicht des Fahrzeugs... aber die Kosten durch den verlorenen SFR kann der Versicherungsnehmer vom FS einfordern!
und die teilkasko zahlt natürlich nur eventuellen glasbruch... aber alle anderen Schäden am geliehenen Fahrzeug zahlt der FS!
dessen private Haftpflicht nimmt sich davon aus o.g. Gründen nichts an!
P.s.: und NATÜRLICH übernimmt die Haftpflicht des Fahrzeugs den Schaden am Gegner, aber der VN wird MASSIV hochgestuft und muss eine straf-Prämie zahlen, wenn er gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat... aber DIESE Strafe ist sein Problem, er hätte den Wagen ha nicht verleihen müssen
Nope, da machst Du nämlich gerade einen Denkfehler.
Bei einer Rückstufung kommt nämlich doch die Privathaftpflichtversicherung des FS ins Spiel.
Diese kann eine Rabattklausel enthälten, die genau bei diesem Fall einspringt.
Ob der FS sowas hat, muss er natürlich prüfen.
Wenn Sie mit einem geliehenen Auto – etwa dem eines Freundes – einen Unfall verursachen und der Kfz-Halter deswegen von seiner Autoversicherung zurückgestuft wird, greift vielleicht eine Rabattklausel Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Dann zahlt Ihr Versicherer einen Ausgleich dafür, dass der Halter in seiner Kfz-Police zurückgestuft wird.
- noch nie was von gehört
- du hast das magische ‚vielleicht‘ gelesen?
er kann ja gern seine Versicherung diesbezüglich kontaktieren, aber selbst WENN die die höherstufung übernimmt, bleibt er auf den Kosten des Schadens am Fahrzeug des Freundes sitzen
ohne Vollkasko zahlt das nämlich keine Versicherung - und der Freund hat nur ne Teilkasko... also außer glasbruch ist da nichts versichert
belehren? Nö, warnen!
fakt ist:
es wird eine -je nach Schadenshöhe- hohe Forderung des Freundes auf ihn zukommen - denn DAS zahlt nur die Vollkasko, die er nicht hat
Wenn Du nicht in der Lage bist auf der Seite zu Scrollen und einfache Texte zu lesen, dann wird es Dir auch nicht helfen, wenn ich das selbe, was ich bereits geschrieben habe, hier nochmal wiederhole.
Es ist offensichtlich, dass Du weder Geschriebenes, noch verlinktes verstehen willst.
Vielen lieben Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort.
Viele Grüße
Hallo, für Deinen Bekannten bist Du als Schädigerin die Ansprechpartnerin und nicht die Versicherung; es könnte ja sein, dass die Versicherung nach x-Wochen die Regulierung verweigert, weil Du zB. die Prämie nicht gezahlt hast oder den Schaden (nur als Beispiel natürlich) absichtlich verursacht hast;
der Geschädigte muss daher nicht warten, bis sich die Versicherung rührt; er wird sicher sagen, zahl und klär das mit Deiner Versicherung selber;
so wie ich es herauslese, hat es leider schön Ärger genug gegeben; kann es nicht trotzdem einvernehmlich geklärt werden?
Du verursachst einen Schaden, er hat den Schaden, also bist du ihm gegenüber haftbar.
Grundsätzlich hat er den Anspruch gegen dich. Wenn du die Schadenshöhe nicht akzeptierst, sollte er ein Schadensgutachten oder Kostenvoranschlag vorlegen. Ob du es nun der Versicherung überlässt, auf sein Angebot eingehst und "Bar auf die Kralle" zahlst oder überweist ist egal.
Egal ist auch, ob er das Geld für die Reparatur benutzt, das ist seine Sache.
Eins solltest du auf jeden Fall machen: die Schadensregulierung schriftlich dokumentieren.
Egal ist auch, ob er das Geld für die Reparatur benutzt, das ist seine Sache.
Das ist ein zentraler Punkt wie ich finde. Denn das ist ja in Deutschland immer so. Auch das Geld was dir die Versicherung zahlt kannst du verwenden wie du möchtest. Deswegen gibt es auch Betrüger, die Unfälle herbeigeführt haben und dann immer das Geld der Versicherung für ganz andere Dinge genutzt haben.
In der Frage stand folgender Satz:
Ich weiß aber, dass das Geld wo anders hin geht.
Das ist eben völlig legal und auch oft so. Dir (Fragestellerin) hat es egal zu sein, wohin das Geld geht.
Muss er nicht... Kostenvoranschlag reicht, wenn der FS daran zweifelt, kann er natürlich -auf eigene Kosten- ein schadensgutachten bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen beauftragen .. aber der Fahrzeughalter hat keinerlei Verpflichtung den Schaden auch reparieren zu lassen, Abrechnung nach KV oder Gutachten ist absolut legitim