Wer zahlt Suchaktion bei Vermissten Fehlalarm?
Angenommen ein Freund schreibt euch über WhatsApp dass eine Person gerade im Fluss ertrinkt. Ihr fordert die Person auf den Notruf zu wählen er reagiert nicht bzw will den Notruf nicht wählen. und ihr ruft dann 112. Dann stellt sich heraus dass es ein Fehlalarm war und er nur einen Spaß gemacht hat. wer zahlt den ganzen Spaß dann?
2 Antworten
Du selbst hat da nichts zu befürchten, da Du in gutem Glauben gehandelt hast. Sofern man Deinem Freund nachweisen kann, dass er sich tatsächlich einen üblen Scherz erlaubt hat, wird er sich hierfür nach §145 StGB verantworten müssen.
Wenn ihm das nicht nachweisbar ist und er glaubhaft versichern kann, dass er sich lediglich getäuscht hat, dann geht der Einsatz zu Lasten der Allgemeinheit.
Der Freund, der gelogen hat, wenn du es nachweisen kannst.